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Anerkennung einer ausländischen Berufsausbildung
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit verschiedenen Berufen, © colourbox.de
Wenn Sie im Ausland eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, müssen Sie diese anerkennen lassen. Sobald Sie den Anerkennungsbescheid haben, können Sie ein Visumantrag als Fachkraft stellen.
Schritt 1: Finden Sie die richtige Anerkennungsstelle
In Deutschland gibt es viele verschiedene Anerkennungsstellen für die Anerkennung Ihrer Berufsausbildung. Welche Anerkennungsstelle für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Beruf und Ihrem Arbeitsort ab. Auf der Seite von Anerkennung in Deutschland finden Sie ganz leicht die für Sie zuständige Stelle:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/de/interest/finder/profession
Schritt 2: Reichen Sie den Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Anerkennungsstelle ein
Die Kontaktdaten der Anerkennungsstelle, Informationen zum Verfahren und die Liste der einzureichenden Unterlagen für die Anerkennung finden Sie im Reiter „Ihr Verfahren im Detail“ auf der Seite Anerkennung in Deutschland.
Bitte stellen Sie den Antrag bei der Anerkennungsstelle.
Nach Abschluss des Verfahrens bekommen Sie einen Bescheid der Anerkennungsstelle. Hier sind drei Optionen möglich:
- Ihr Abschluss wird nicht anerkannt.
Wenn die Anerkennungsstelle Ihren Antrag nicht anerkennt, ist eine Einreise als Fachkraft mit Berufsausbildung nicht möglich. Sie können jedoch beispielsweise eine Ausbildung in Deutschland beginnen und den Beruf in Deutschland erlernen. Weitere Informationen zu Ausbildungsvisa finden Sie hier.
- Ihr Abschluss wird teilweise anerkannt.
Bei einer teilweisen Anerkennung können Sie eine Anpassungsqualifizierung machen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung als Nachweis. Dann können Sie einen Folgeantrag auf Anerkennung stellen. Diesen geben Sie mit der Bescheinigung und Ihren anderen Dokumenten bei der zuständigen Stelle ab. Wenn die Berufsqualifikation dann gleichwertig ist, bekommen Sie die Anerkennung und können als Fachkraft in Deutschland arbeiten.
Für die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme dürfen Sie nach Deutschland einreisen. Bitte lassen Sie sich bei Fragen zur Einreise beraten.
- Ihr Abschluss wird anerkannt.
Ihre Berufsqualifikation und die deutsche Berufsqualifikation sind gleichwertig. Sie erfüllen auch alle weiteren Voraussetzungen. Ihre Berufsqualifikation wird anerkannt. Sie haben beruflich die gleichen Rechte wie eine Person mit der deutschen Berufsqualifikation.
Mit diesem Bescheid können Sie nun ein Visum als Fachkraft mit Berufsausbildung beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Beratungsangebote
Projekt „Leben und Arbeiten in Deutschland“
Im Rahmen des Vorintegrationsprojektes „Leben und Arbeiten in Deutschland“ bietet das Goethe-Institut in Dakar, in Präsenz und virtuell, persönliche Beratung, Informationsveranstaltungen, interkulturelle Workshops und weitere vorbereitende Seminare zum Thema Leben und Arbeiten in Deutschland an.
Goethe-Institut Dakar
Immeuble Thiargane (6. Etage), Place OMVS, Rond-point de l'École Normale
Mermoz
12524 Dakar
E-Mail: integration-senegal@goethe.de
Internet: https://www.goethe.de/ins/sn/de/spr/led.html
Deutsch-Senegalesische Zentrum für Jobs, Migration und Reintegration in Dakar
Das CSAEM bietet eine persönliche Beratung in Dakar an.
Centre sénégalo-allemand d'information Emploi, Migration et Réintégration (CSAEM)
(im Erdgeschoss des ANPEJ in Castor-Dakar)
Lot 1 Lotissement SODIDA,
Avenue Bourguiba,
47267 Dakar-Liberté,
Telefon: +221 33 825 87 21
E-Mail: senegalo-allemand@giz.de
Internet: https://www.startfinder.de/de/beratungszentrum/senegal
Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“
Eine persönliche Erstberatung zur Anerkennung, aber auch zu allen Fragen der Einwanderung und Integration bietet die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) an.
Telefon: +49 30 18 15 11 11
Kontaktformular: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/de/contact/recognition
Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der Bundesagentur für Arbeit
Die ZSBA vertieft die Erstberatung durch die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“. Die ZSBA hilft Ihnen bei der Antragstellung. Die ZSBA berät Sie und begleitet Sie durch das Anerkennungsverfahren bis zur Einreise nach Deutschland.
E-Mail: recognition@arbeitsagentur.de
Internet: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/zentrale-servicestelle-berufsanerkennung