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Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Wenn Sie als Fachkraft in Deutschland arbeiten möchten und bereits über einen ausländischen Hochschulabschluss oder über eine ausländische Berufsausbildung verfügen, benötigen Sie eine formelle Anerkennung Ihres Abschlusses.


Das Verfahren unterscheidet sich danach, ob Sie über einen akademischen Abschluss oder über eine Berufsausbildung verfügen.


Die relevanten Informationen für Ihren Fall finden Sie auf folgenden Seiten:


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