Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Hinweise zu Betrug im Internet: verdächtige Geschäfts- oder Liebesbeziehungen (Romance Scam / Love Scam)

Foto, dass Geldscheine und Münzen der Währung CFA-Franc BCEAO zeigt.

CFA-Franc BCEAO © Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Dakar

Artikel

Internetbetrug ist immer mehr verbreitet. Mit gefälschte Profile in den Sozialen Netzwerken und auf Partnerbörsen, sowie durch direkten Kontakt per E-Mail oder Telefon werden den Opfern vermeintliche Liebesbeziehungen oder falsche Tatsachen vorgespielt mit dem Ziel, Geldzahlungen zu erschleichen.

Wie gehen die Betrüger vor?

Liebesbetrug / Love Scams / Romance Scams

Bei sogenannten „Love Scams“ oder „Romance Scams“ entsteht der erste Kontakt meist auf Dating-Webseiten oder über soziale Medien. Den Opfern wird vorgespielt, eine Person aus dem Ausland habe Interesse an einer romantischen Beziehung. Es wird zunächst ein enger E-Mail oder Nachrichtenkontakt mit dem Adressaten gepflegt, der zur Entstehung einer (scheinbaren) Liebesbeziehung und in einigen Fällen sogar zu einem (scheinbaren) Heiratsentschluss führt. Zu einem bestimmten Zeitpunkt der scheinbaren Beziehung werden die Opfer von den vermeintlichen Partnern um Geld gebeten, häufig für die Beantragung eines Visums oder die Vorbereitung einer Reise nach Europa.

Die Täter schrecken jedoch auch nicht davor zurück, Fälle von persönlicher Not oder Gefangenschaft vorzutäuschen, um das Mitleid und die finanzielle Unterstützung der Adressaten zu erhalten.

Als „Beweis“ der Identität und der geplanten Reisen werden häufig gefälschte Pässe oder Visa, die mit einem Bildbearbeitungsprogramm bearbeitet wurden, übersandt. Anfragen nach Video-Telefonaten o.ä. werden dagegen häufig unter Vorwänden abgelehnt.

Die Geldtransfers werden in allen Fällen über Transferdienste erbeten, da diese Art der Geldversendung die Möglichkeit bietet, Bargeld innerhalb von Minuten von einem Ort der Welt zu einem anderen zu überweisen und auch die Nachverfolgung der Transaktionen erschwert. Der Empfänger benötigt zur Entgegennahme des Geldes nicht einmal ein eigenes Konto.

Überwiesene Beträge werden nicht für den vorgegebenen Zweck verwendet, sondern von den Tätern unterschlagen und für eigene Bedürfnisse ausgegeben. Eine Möglichkeit, das Geld zurückzuerlangen, besteht in aller Regel nicht.

Geschäftsbetrug

Das Betrugsmuster ist weitestgehend identisch, auch wenn die Geschichten immer wieder in abgewandelter Form präsentiert werden: Die Täter kontaktieren per E-Mail oder über soziale Medien Personen oder Firmen und bieten diesen die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen an. Oft werden den potentiellen Geschäftspartnern hohe Gewinne für verhältnismäßig kleinen Aufwand versprochen. In nahezu allen Fällen wird zuvor jedoch vom Opfer eine Art „Vorschuss“ verlangt/erbeten, bevor das „große Geschäft“ abgeschlossen wird.

Dabei werden beispielsweise temporäre finanzielle Engpässe vorgetäuscht, die überbrückt werden müssen, oder es wird behauptet, es sei eine Gebühr notwendig, um bestimmte Dokumente zu beschaffen, die Freigabe von Waren zu erreichen oder Offizielle zu bestechen.

Der gezahlte Vorschuss wird in der Regel weder zurückgezahlt noch die versprochene Leistung erbracht oder ein Gewinn erzielt. Vielmehr werden häufig unter neuen Vorwänden weitere Vorschüsse gefordert.

Teilweise behaupten die Täter, seriöse und gesellschaftlich angesehene Persönlichkeiten/ Geschäftsleute zu sein, welche im Auftrag oder mit Billigung hochrangiger senegalesischer, gambischer oder guinea-bissauischer Staatsangehöriger handeln. Nicht selten werden hierfür gefälschte Schreiben, Fotos, Ausweisdokumente etc. vorgelegt.

Beispiele für Internetbetrug

Folgende Fallkonstellationen kommen nach Erfahrung der deutschen Botschaft in Dakar besonders häufig vor:

  • Es wird vorgegeben, dass zur Ausreise eine besondere Ausreiseerlaubnis oder eine medizinische Untersuchung nötig ist, für die mehrere hundert Euro veranschlagt werden. Oftmals werden auch übermäßig hohe Visumgebühren oder Flugpreise angegeben, die nicht der Wahrheit entsprechen.
  • Es wird vorgegeben, dass für die Ausreise eine Sicherheitsleitung hinterlegt werden muss oder Reiseschecks vorgelegt werden müssen.
  • Es wird vorgegeben, dass die Bekanntschaft am Flughafen festgehalten oder gar festgenommen wurde und zur Freilassung bzw. (Weiter-)Reise eine bestimmte Summe bezahlt werden muss.
  • Es wird vorgegeben, dass eine finanzielle Unterstützung für dringend (lebens-)notwendige Krankenhausaufenthalte oder Operationen unumgänglich ist, da sonst keine medizinische Behandlung erfolgen kann.
  • Es wird vorgegeben, dass Passdokumente als Kaution in einer Unterkunft/Hotel einbehalten werden und Herausgabe erst erfolgt, wenn die Unterkunftskosten/Hotelrechnungen beglichen wurden.
  • Adressaten werden hohe Provisionen oder andere finanzielle Vorteile in Aussicht gestellt, wenn sie durch Übernahme von Überweisungs- und Anwaltsgebühren dabei helfen, angebliche Unternehmensgewinne oder Erbschaften in Millionenhöhe auf Auslandskonten zu transferieren.
  • In Aussicht gestellte Bauprojekte, öffentliche Ausschreibungen, Investitionsvorhaben oder bisweilen sehr spezifische Geschäftsmodelle, welche auf den ersten Blick durchaus in das Spektrum der in Deutschland angeschriebenen Person oder des Unternehmens passen, in Wirklichkeit aber nicht existente Phantasieprodukte der Täterseite sind.

Wie können Sie sich schützen?

  • Sollten Sie ein Schreiben oder eine E-Mail erhalten und den Verdacht haben, dass es sich um einen Betrugsfall handelt, vermeiden Sie es, mit den Absendern in weiteren Kontakt zu treten.
  • Tätigen Sie bei geschäftlichen Transaktionen keinerlei Geldzahlungen, Vorauszahlungen oder Überweisungen ohne konkrete Gegenleistungen und funktionierende Sicherungen.
  • Geben Sie auf keinen Fall persönliche oder geschäftliche Daten bekannt, insbesondere keine Konto- und Kreditkartennummern.
  • Vereinbaren Sie keinerlei Treffen - weder im Ausland noch in Deutschland -, da die Gefahr von Entführung oder Erpressung besteht.
  • Klären Sie unbedingt auch Freunde und Bekannte über die Betrugsmasche auf.

Was können Sie tun, wenn Sie schon Geldbeträge transferiert haben?

Da die Täter bei Fällen von Internetbetrug fast ausschließlich im Ausland sitzen, ist eine strafrechtliche Verfolgung und eine Rückerstattung bezahlter Gelder äußerst schwierig.

Die Botschaft kann weder die Existenz oder Identität von Personen, Firmen oder Adressen im Amtsbezirk, noch die Echtheit von übermittelten Dokumenten oder Identitätspapieren überprüfen.

Die einzige Möglichkeit, gegebenenfalls über Ermittlungen im Ausland etwas zu erreichen, ist die Erstattung einer Strafanzeige bei der für Ihre Wohnadresse zuständigen, örtlichen Polizeidienststelle in Deutschland.

Diese leitet dann, je nach Einschätzung des Sachverhaltes, eine entsprechende Auslandsanfrage an das Bundeskriminalamt weiter, welches über Interpol und ggf. auch über eigene Verbindungsbeamte Möglichkeiten hat, im Ausland Ermittlungen zur Identifizierung und Bestrafung der Täter bzw. im Ausnahmefall zur (teilweisen) Wiederbeschaffung der betrügerisch erlangten Gelder in Gang zu setzen.

Die Erfolgsaussichten sind hier allerdings abhängig von den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Leistungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden im entsprechenden Staat einerseits, andererseits aber auch von den vorhandenen Ermittlungsansätzen d.h. den von Ihnen gelieferten Details betreffend die Täter und die getätigten Geldtransfers.

Weitere Informationen zu diesem Thema

https://www.bka.de/DE/IhreSicherheit/RichtigesVerhalten/StraftatenImInternet/Spam/spam_node.html

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/scamming/

https://www.polizei-praevention.de/themen-und-tipps/straftaten-im-netz/betrug

nach oben