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Visum zur Ausbildung in Deutschland

Die Botschaft in Dakar bearbeitet alle Anträge auf nationale Visa von Staatsangehörigen, die ein Visum benötigen und in Senegal, in Gambia, in Guinea-Bissau oder auf Cabo Verde ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Nachweis erforderlich) haben.

Ablauf des Visumprozesses

  1. Termin buchen über das Online Terminvergabesystem der Botschaft.
  2. persönliches Erscheinen aller antragstellenden Personen bei der Botschaft.
  3. Bearbeitung des Antrags durch die Visastelle. Informationen zur Bearbeitungsdauer finden Sie hier.
  4. Abholung

Unterlagen, die vor dem eigentlichen Antragstermin eingesandt werden, können im Visumsverfahren nicht berücksichtigt werden. Senden Sie deshalb keine Unterlagen vorab an die Botschaft. Die antragstellende Person muss alle Unterlagen vollständig bei der Antragstellung mitbringen.

Falls Sie aufgefordert werden, Dokumente nachzureichen, geben Sie stets die Vorgangsnummer (fünfstellige Zahl) an, die auf ihrer Gebührenquittung unter dem Barcode zu finden ist.

Informationen zum Anwerbungs- und Vermittlungsverbot von Gesundheits- und Pflegefachkräften
Die WHO hat u.a. in Senegal, in Gambia und in Guinea-Bissau einen kritischen Mangel an Gesundheitspersonal festgestellt und empfohlen, aus diesen Ländern nicht aktiv zu rekrutieren und zu vermitteln. Die Bundesrepublik Deutschland hat diese Empfehlung in geltendes Recht (§ 38 BeschV und Anlage) umgesetzt.

Jede Art der privaten Arbeitsvermittlung von Gesundheits- und Pflegepersonal nach Deutschland ist im Amtsbezirk der Botschaft Dakar verboten! Als Arbeitsvermittlung gelten alle Tätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, Arbeitgeber und Ausbildungs- oder Arbeitsplatzsuchende zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zusammenzuführen. Dazu zählt auch die Selbstsuche des Arbeitsplatzes (z.B. Werbemaßnahmen).

Ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen das Vermittlungsverbot wird von der Bundesagentur für Arbeit als Ordnungswidrigkeit verfolgt und kann mit Bußgeld in Höhe von bis zu 30.000 Euro geahndet werden (§ 404 Abs. 2 Nr. 9, Abs. 3 SGB III).

Anträge, die gegen das Vermittlungsverbot verstoßen, werden abgelehnt.


Erforderliche Unterlagen

Alle aufgelisteten Unterlagen sind im Original sowie mit einer qualitativ guten Fotokopie vorzulegen.

Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern.

  • Ein vollständig ausgefülltes und von der antragstellenden Person unterschriebenes Antragsformular (Antragsformulare sind gebührenfrei).

    • Das Antragsformular können Sie online in VIDEX ausfüllen und ausdrucken oder hier herunterladen, ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.

    • Hinweis: Anträge von Minderjährigen unter 18 Jahren sind von allen sorgeberechtigten Personen zu unterschreiben.

  • Minderjährige Reisende:

    • Minderjährige benötigen eine schriftliche Zustimmung der sorgeberechtigen Personen. Dazu sind zusätzlich Kopien der Reisepässe aller sorgeberechtigter Personen einzureichen

    • Minderjährige gambische Staatsangehörige benötigen eine „Travel Clearance“. Diese wird von der gambischen Polizei ausgestellt.
      Dazu werden benötigt: das Familienbuch oder die Geburtsurkunde als Kopie und die Ausweiskopien beider Eltern

  • ein aktuelles biometrisches Passbild mit weißem Hintergrund (nicht an das Antragsformular anheften)

  • Geburtsurkunde der antragstellenden Person und ggf. Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder

  • Gültiger Reisepass (mindestens noch 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig) sowie eine Kopie der Lichtbildseite und Kopie aller Visa in diesem Pass

  • ggf. Kopie von alten Reisepässen mit (bereits abgelaufenen) deutschen Visa und Kopie der Ein- und Ausreisestempel

  • ID-Karte

  • nur für antragstellende Personen ohne gambische oder senegalesische Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in Senegal oder Gambia: Eine gültige Aufenthaltserlaubnis für eines der Länder.

  • unterschriebener Ausbildungsvertrag

  • vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis der Bundesagentur für Arbeit

  • Finanzierungsnachweis des Aufenthalts (z.B. Ausbildungsentgelt, Sperrkonto)

  • Deutsch-Zertifikat B1 (mehr zu Sprachtestanbietern und zu anerkannten Spachzertifikaten finden Sie hier; ein FAQ zu Sprachnachweisen finden Sie hier)

  • Reisekrankenversicherung gültig von der Einreise bis zum Ausbildungsbeginn

  • Lebenslauf

  • Motivationsschreiben in welchem dargestellt wird, warum die Ausbildung absolviert werden soll

  • Bildungsnachweise (Schulzeugnisse, Diplome, usw.)

​​​​​​​Dauer

Zur Bearbeitung des Visums werden Ihre Unterlagen an die Bundesagentur für Arbeit und an die örtlich zuständige Ausländerbehörde in Deutschland geschickt. Diese müssen der Visumerteilung zustimmen.

Daher beträgt die Bearbeitungszeit häufig fünf bis sechs Wochen oder länger, nachdem alle Unterlagen vollständig vorliegen. Die Bearbeitungszeit hängt stark von der Auslastung der Behörden in Deutschland aus.


Stellen Sie Ihren Visumantrag daher mit ausreichend zeitlichem Vorlauf!

Gebühren

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 50.000 FCFA und muss bei Antragstellung beglichen werden.

Wird der Antrag abgelehnt oder zurückgezogen, wird die Gebühr nicht erstattet!

Weitere Hinweise

Informationen zur Visumsbearbeitung können nur von Botschaftsangehörigen erteilt werden, nicht von Sicherheitspersonal oder Dritten. Die Botschaft arbeitet nicht mit Agenten, Reisebüros oder Mittelsmännern zusammen. Personen, die dies behaupten, handeln i.d.R. in betrügerischer Absicht. Informationen von Dritten sind häufig inkorrekt. Halten Sie sich an die offiziellen Informationen auf der Botschaftswebsite.

Sprachen am Schalter

Am Schalter sprechen wir Deutsch, Französisch, Englisch und Wolof. Sollte die antragstellende Person keine dieser 4 Sprachen sprechen, ist es ratsam, eine Dritte Person zur Dolmetschung am Schalter mitzubringen.

Übersetzung von Unterlagen

Alle Dokumente, die nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch abgefasst sind, müssen zusammen mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden.

Einbehaltung bestimmter Dokumente

Originalunterlagen werden nach Abschluss der Bearbeitung zurückgegeben, wenn Sie davon bei Antragstellung eine Kopie eingereicht haben. Antragsformulare und Passfotos verbleiben bei der Botschaft.

Antragstellung garantiert kein Visum

Ein Visumtermin und vollständige Antragsunterlagen bieten keine Garantie dafür, dass ein Visum erteilt wird.

Ablehnung / Remonstration

Falls ein Visum versagt wird, haben Sie oder eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte dritte Person die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen unter Angabe des Geschäftszeichens und einer zustellfähigen Postadresse, schriftlich um nochmalige Prüfung des Antrages zu bitten (Remonstration). Fügen Sie dabei bitte weitere Unterlagen hinzu. Die Bearbeitungsdauer von Remonstrationen beträgt mindestens 4 Wochen, oft mehrere Monate.


Abholung

Sobald die Botschaft eine Entscheidung über Ihren Visumantrag getroffen hat, werden Sie telefonisch oder per E-Mail kontaktiert.

Sie können Ihren Reisepass und die Unterlagen dann zu folgenden Zeiten abholen:

Botschaft Dakar
Montag, Dienstag und Donnerstag: 13:30 Uhr.
Botschaft Banjul
Eine Abholung ist auch in der Botschaft in Banjul möglich. Bei Versand nach Banjul ist mit einer zwei Wochen längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Planen Sie hierfür genügend Zeit ein.

Die Öffnungszeiten der Botschaft Banjul finden Sie hier.

Überprüfen Sie Ihr Visum!

Prüfen Sie bei Passabholung das Visumsetikett auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Eventuelle Fehler sind unverzüglich anzuzeigen.

Ihr Visum enthält Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums und die Anzahl der erlaubten Aufenthaltstage.

In der Regel wird das Visum zunächst für 90 Tage erteilt. Nach der Einreise sollten Sie sich umgehend um einen Termin bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde bemühen. Bei der Ausländerbehörde müssen Sie dann einen Aufenthaltstitel beantragen.

Einreise

Bitte führen Sie alle im Visumverfahren eingereichten Originalunterlagen bei der Reise im Handgepäck mit. Bei der Einreisekontrolle können Grenzbehörden die erneute Vorlage dieser Unterlagen fordern.

Auch bei der Beantragung des Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde sind diese Unterlagen wieder vorzulegen.

Die Grenzbehörden können den Visuminhabern auch bei Besitz eines gültigen Visums die Einreise verweigern.

Datenschutz im nationalen Visumverfahren

Im Visumverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet und gespeichert. Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum Datenschutz im Visumverfahren.

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