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Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses

Das Bild zeigt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit verschiedenen Berufen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit verschiedenen Berufen, © colourbox.de

27.12.2022 - Artikel

Wenn Sie im Ausland einen Hochschulabschluss erworben haben, müssen Sie diese anerkennen lassen. Sobald Sie den Anerkennungsbescheid haben, können Sie ein Visumantrag als Fachkraft stellen.

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihr Beruf reglementiert ist

Einige Berufe in Deutschland sind reglementiert. Prüfen Sie bitte daher auf der Website der Bundesagentur für Arbeit, ob Ihr Beruf dazu gehört. Die Liste der reglementierten Berufe finden Sie hier:

https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/ergebnisseite/reglementierte-berufe?berufecluster=reglementiert

Die meisten Berufe in Deutschland sind nicht reglementiert. Sollten Sie Ihren Beruf also nicht in der Liste gefunden haben, so bedeutet das, dass dieser nicht reglementiert ist.

Schritt 2: Finden Sie die richtige Anerkennungsstelle

Reglementierte Berufe:

In Deutschland gibt es viele verschiedene Anerkennungsstellen für die Anerkennung Ihrer akademischen Ausbildung. Welche Anerkennungsstelle für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Beruf und Ihrem Arbeitsort ab. Auf der Seite von Anerkennung in Deutschland finden Sie ganz leicht die für Sie zuständige Stelle:

https://www.anerkennung-in-deutschland.de/de/interest/finder/profession

Die Kontaktdaten der Anerkennungsstelle, Informationen zum Verfahren und die Liste der einzureichenden Unterlagen für die Anerkennung finden Sie im Reiter „Ihr Verfahren im Detail“ auf der Seite Anerkennung in Deutschland.

Bitte stellen Sie den Antrag bei der Anerkennungsstelle.

Nicht reglementierte Berufe:

Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Abschluss in der ANABIN-Datenbank gelistet ist. Eine Anleitung zur Benutzung von ANABIN finden sie hier.


Wenn die Prüfung in ANABIN nicht erfolgreich ist, müssen Sie ein Zeugnisbewertungsverfahren bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) durchführen. Die ZAB ist in diesem Fall die zuständige Anerkennungsstelle.

Weitere Informationen zum Zeugnisbewertungsverfahren finden Sie hier.

Schritt 3: Reichen Sie den Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Anerkennungsstelle ein

Nach Abschluss des Verfahrens bekommen Sie einen Bescheid der Anerkennungsstelle. Hier sind drei Optionen möglich:

  • Ihr Abschluss wird nicht anerkannt.

Wenn die Anerkennungsstelle Ihren Antrag nicht anerkennt, ist eine Einreise als Fachkraft mit akademischer Ausbildung nicht möglich. Sie können jedoch beispielsweise ein Studium in Deutschland beginnen. Weitere Informationen zu Studienvisa finden Sie hier.

  • Ihr Abschluss wird anerkannt.

Ihr Hochschulabschluss ist vergleichbar mit einem deutschen Hochschulabschluss.

Mit diesem Bescheid können Sie nun ein Visum als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Beratungsangebote

Projekt „Leben und Arbeiten in Deutschland“

Im Rahmen des Vorintegrationsprojektes „Leben und Arbeiten in Deutschland“ bietet das Goethe-Institut in Dakar, in Präsenz und virtuell, persönliche Beratung, Informationsveranstaltungen, interkulturelle Workshops und weitere vorbereitende Seminare zum Thema Leben und Arbeiten in Deutschland an.

Goethe-Institut Dakar
Immeuble Thiargane (6. Etage), Place OMVS, Rond-point de l'École Normale
Mermoz
12524 Dakar

E-Mail: integration-senegal@goethe.de

Internet: https://www.goethe.de/ins/sn/de/spr/led.html

Deutsch-Senegalesische Zentrum für Jobs, Migration und Reintegration in Dakar

Das CSAEM bietet eine persönliche Beratung in Dakar an.

Centre sénégalo-allemand d'information Emploi, Migration et Réintégration (CSAEM)

(im Erdgeschoss des ANPEJ in Castor-Dakar)

Lot 1 Lotissement SODIDA,

Avenue Bourguiba,

47267 Dakar-Liberté,

Telefon: +221 33 825 87 21

E-Mail: senegalo-allemand@giz.de

Internet: https://www.startfinder.de/de/beratungszentrum/senegal

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (nur nicht reglementierte Berufe)

E-Mail: zabservice@kmk.org

Telefon: +49 228 501 664

Internet: https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/kontakt.html

Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“

Eine persönliche Erstberatung zur Anerkennung, aber auch zu allen Fragen der Einwanderung und Integration bietet die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) an.

Telefon: +49 30 18 15 11 11

Kontaktformular: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/de/contact/recognition

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der Bundesagentur für Arbeit

Die ZSBA vertieft die Erstberatung durch die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“. Die ZSBA hilft Ihnen bei der Antragstellung. Die ZSBA berät Sie und begleitet Sie durch das Anerkennungsverfahren bis zur Einreise nach Deutschland.

E-Mail: recognition@arbeitsagentur.de

Internet: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/zentrale-servicestelle-berufsanerkennung

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