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Schengen-Visa

Ein Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums liegt mit einem Bleistift auf einem Tisch vor einer EU-Flagge.
Antrag Schengen-Visum© dpa

Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum.
Als deutsche Auslandsvertretung sind wir für Ihren Antrag zuständig, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist.

Wo muss ich meinen Antrag stellen?

Sie leben in unserem Amtsbezirk, der Senegal, Gambia und Guinea-Bissau umfasst? Hier erfahren Sie, welche Stelle für Ihr Schengen-Visum zuständig ist.

Wie läuft das Visumverfahren ab?

Das Visumverfahrens und die vorzulegenden Unterlagen unterscheiden sich je nach geplantem Aufenthaltszweck. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie alle Informationen für Ihr Reisevorhaben:

Beschwerden zum Schengen-Visum-Verfahren

Antragstellerinnen und Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen.

Bitte wählen Sie im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen können wir nicht nachgehen.

Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der zwei folgenden Varianten ein:

  • Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals
  • Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung

Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.

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