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Visum zum Geschäftsaufenthalt
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Dakar bearbeitet alle Anträge auf Erteilung eines Schengenvisums von Staatsangehörigen, die ein Visum benötigen und im Senegal oder in Gambia ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Nachweis erforderlich) haben.
Ablauf des Visumprozesses
- Termin über das Online Terminvergabesystem der Botschaft buchen.
- persönliches Erscheinen aller antragstellender Personen bei der Botschaft.
- Bearbeitung des Antrags durch die Botschaft. Dauer: in der Regel 15 Kalendertage
- Abholung
Senden Sie vorab keine Unterlagen an die Botschaft. Die antragstellende Person muss alle Unterlagen vollständig zum Antragstermin mitbringen.
Unterlagen, die vor dem eigentlichen Visumtermin zugesandt wurden, können nicht berücksichtigt werden.
Hinweis für gambische Staatsangehörige
Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1781 vom 07.10.2021 hat der Rat der Europäischen Union für Antragstellerinnen und Antragsteller mit gambischer Staatsangehörigkeit gemäß Art. 25a Abs. 5 lit. a, b Visakodex die vorübergehende Aussetzung der Anwendung einiger Bestimmungen des Visakodex beschlossen. Das bedeutet für die Antragstellung und –bearbeitung:
- Antragsunterlagen müssen von allen Antragsteller:innen vollständig vorgelegt werden (siehe Liste der erforderlichen Unterlagen)
- auch Inhaber:innen von Diplomaten- und Dienstpässen müssen die Visumsgebühr entrichten
- die Entscheidung über Visumsanträge erfolgt erst 45 Tage nach Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Reiseplanung (insb. Flugreservierung), dass zu den 45 Tagen noch die Bearbeitungs- und die Versandzeit von Dakar nach Banjul hinzukommt. Mit der Rückgabe des Reisepasses kann frühestens 60 Tage nach Antragstellung gerechnet werden.
- Visa werden ausschließlich mit einfacher Einreise erteilt, die Gültigkeitsdauer der Visa entspricht der Dauer des beabsichtigten Aufenthaltes
Ausnahmen von den o.g. Bestimmungen gelten für folgende Personengruppen:
- Freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige von Unionsbürger:innen, Staatsangehörigen der EWR-Staaten oder der Schweiz
- Familienangehörige von Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, die bis zum Ende des Übergangszeitraums (31.12.2020) von ihrem unionsrechtlichen Freizügigkeitsrecht bereits Gebrauch gemacht haben (vgl. § 16 FreizügG/EU) und vom Austrittsabkommen Vereinigtes Königreich – EU erfasst sind
- Personen, die Visa zur Teilnahme an Treffen oder Konferenzen internationaler zwischenstaatlicher Organisationen in Deutschland beantragen
Erforderliche Unterlagen
Alle aufgelisteten Unterlagen sind im Original sowie mit einer qualitativ guten Fotokopie vorzulegen. Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern.
Nur vollständig ausgefüllte Anträge können angenommen und bearbeitet werden!
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Ein vollständig ausgefülltes und von der antragstellenden Person unterschriebenes Antragsformular (Antragsformulare sind gebührenfrei).
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Das Antragsformular können Sie online in VIDEX ausfüllen und ausdrucken oder hier herunterladen, ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Es muss nur ein unterschriebenes Antragsformular im Original vorgelgt werden (keine Kopie).
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Hinweis: Anträge von Minderjährigen unter 16 Jahren sind von allen sorgeberechtigten Personen zu unterschreiben.
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Minderjährige Reisende:
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Minderjährige, die alleine oder mit nur einer sorgeberechtigten Person reisen, benötigen eine schriftliche Zustimmung der anderen sorgeberechtigten Person.
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Minderjährige gambische Staatsangehörige, die alleine oder nur mit einer sorgeberechtigten Person reisen, benötigen eine „Travel Clearance“. Diese wird von der gambischen Polizei ausgestellt.
Dazu werden benötigt: das Familienbuch oder die Geburtsurkunde als Kopie und die Ausweiskopien beider Eltern
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Aktuelles biometrisches Passbild mit weißem Hintergrund (nicht an das Antragsformular anheften)
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Geburtsurkunde der antragstellenden Person (bei Anträgen auf ein Schengen-Visum ist keine Legalisation oder Urkundenüberprüfung notwendig)
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Gültiger Reisepass (mindestens noch 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig) sowie eine Kopie der Lichtbildseite und Kopie aller Visa in diesem Pass
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ggf. Kopie von alten Reisepässen mit (bereits abgelaufenen) Schengenvisa und Kopie der Ein- und Ausreisestempel
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nur für antragstellende Personen ohne gambische oder senegalesische Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in Senegal oder Gambia: Eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Senegal oder Gambia, die nach Ablauf der beantragten Visumgültigkeit noch mindestens drei Monate gültig sein muss.
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Flugreservierung des Hin- und Rückflugs (keine kostenpflichtige Ticketbuchung erforderlich!)
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Unterkunftsnachweis: Reservierungsbestätigung oder Bestätigung einer privaten Unterkunft, Mietnachweis oder Nachweis von Immobilieneigentum
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Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Reise:
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Kontoauszüge des eigenen Kontos der letzten drei Monate sowie die dazugehörige Bankkarte bzw. das dazugehörige Sparbuch.
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Schüler:innen, Studierende oder Personen ohne regelmäßiges Einkommen können Nachweise über finanzielle Unterstützung durch eine dritte Person einreichen. Hierzu sind die schriftliche Bestätigung der regelmäßigen Unterstützung durch diese Person, ggf. der Nachweis der Verwandtschaft, der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unterstützenden sowie die Ausweiskopie einzureichen. Zudem sind Zahlungsbelege (z.B. von Geldtransferdiensten) der regelmäßigen Unterstützung der letzten drei Monate einzureichen.
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Rentner:innen können Nachweise über die Rentenzahlung vorlegen.
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Nachweis zur familiären und wirtschaftlichen Verwurzelung der antragstellenden Person in Senegal / Gambia
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Schreiben des Arbeitgebers, der Universität oder der Schule, in dem der Urlaub/ die Freistellung des Antragstellers während des beabsichtigten Aufenthalts bestätigt wird und
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ggf. Heiratsurkunde oder Geburtsurkunden der Kinder und
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Nachweis der Anstellung: Arbeitsvertrag und Gehaltsbescheinigungen der letzten drei Monate oder
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Nachweis der wirtschaftlichen Situation bei Freiberuflern: Firmenregistrierung, Kontoauszüge des Firmenkontos der letzten drei Monate, Nachweis regelmäßiger Geschäftstätigkeit der letzten drei Monate (Quittungen, Rechnungen, usw.), ggf. weitere Geschäftsunterlagen
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Reisekrankenversicherung: Die Reisekrankenversicherung muss folgende Kriterien erfüllen.
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Die Reisekrankenversicherung muss für den gesamten Schengenraum und die gesamte Aufenthaltsdauer im Schengenraum gültig sein.
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Die Versicherung muss die Kosten für ärztliche Nothilfe und die Notaufnahme im Krankenhaus, sowie den Rücktransport im Krankheits- oder im Todesfall abdecken.
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Die Mindestdeckung im Schadensfall muss 30.000 EUR betragen.
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- Geschäftseinladung und Finanzierung der Reise:
- Originaleinladung vom Geschäftspartner aus Deutschland, die die Beziehung zum Antragsteller, Reisegrund und Finanzierung des Aufenthaltes erklärt
- Wenn die Kosten des Aufenthaltes nicht von der antragstellenden Person getragen werden können ist eine Verpflichtungserklärung der/des Geschäftspartners/Geschäftspartnerin erforderlich.
- Die Verpflichtungserklärung wird von der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland ausgestellt.
- Die Ausländerbehörde führt bei Ausstellung der Verpflichtungserklärung eine Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit des einladenden Unternehmens durch. Der Visumantrag muss innerhalb von sechs Monaten ab Ausstellungsdatum der Verpflichtungserklärung gestellt werden.
- Die Verpflichtungserklärung muss durch die antragstellende Person im Original eingereicht werden.
- Nur allgemein bekannte und große deutsche Unternehmen können sich ersatzweise in ihrem Einladungsschreiben nach §§ 66 bis 68 AufenthG verpflichten, ohne eine formelle Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde abzugeben.
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Nachweis der Eintragung des/der einladenden Geschäftspartners/Geschäftspartnerin in Deutschland: aktueller Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister
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ggf. Nachweis der Geschäftsbeziehungen zur deutschen Firma (Rechnungen, Bestellungen, Frachtpapiere o.ä.)
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Nachweis der Firma in Senegal / Gambia:
Informationen zur senegalesischen / gambischen Firma (Eintragung im Handelsregister, aktueller Kontoauszug des Firmenkontos und ggf. carte commerçant, carte Import-Export (nur für Senegal))
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für Angestellte: Dienstreiseanordnung der senegalesischen / gambischen Firma mit Angabe zur Finanzierung der Reise
Dauer
Es wird dringend geraten, Anträge mindestens 4 Wochen vor Abreise zu stellen.
Die Bearbeitungsdauer nach Einreichung aller Unterlagen beträgt mindestens 15 Kalendertage.
Längere Bearbeitungszeit für gambische Staatsangehörige |
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Reiseplanung, dass die Bearbeitungszeit aufgrund des Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1781 vom 07.10.2021 in Bezug auf Gambia 45 Tage nicht unterschreiten darf. Dazu kommt noch die Versandzeit von Dakar nach Gambia. Mit der Rückgabe des Reisepasses kann frühestens 60 Tage nach Antragstellung gerechnet werden. |
Gebühren
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 60.000 FCFA für Erwachsene und 30.000 FCFA für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren. Bei Anträgen von Kindern unter sechs Jahren ist die Antragstellung gebührenfrei.
Anträge von Ehegatten oder Kindern deutscher oder anderer EU-Staatsangehöriger sind gebührenfrei.
Bei Ablehnung des Visums oder bei Rückzug des Antrags wird die Gebühr nicht erstattet.
Weitere Hinweise
Informationen zum Visumverfahren können nur von Botschaftsangestellten erteilt werden, nicht von Sicherheitspersonal oder Dritten.
Die Botschaft arbeitet nicht mit Agenten, Reisebüros oder Mittelsmännern zusammen. Personen, die dies behaupten, handeln i.d.R. in betrügerischer Absicht. Informationen von Dritten sind häufig inkorrekt. Halten Sie sich an die offiziellen Informationen auf der Botschaftswebsite.
Sprachen am Schalter
Am Schalter sprechen wir Deutsch, Französisch, Englisch und Wolof. Sollte die antragstellende Person keine dieser 4 Sprachen sprechen, ist es ratsam, eine Dritte Person zur Dolmetschung am Schalter mitzubringen.
Überprüfung der Verwurzelung im Heimatland
Die Botschaft überprüft neben Reisezweck und Finanzierung der Reise auch die wirtschaftliche und familiäre Verwurzelung im Heimatland und erstellt anhand dieser Informationen eine Prognose zur Rückkehrwilligkeit der antragstellenden Person.
Einbehaltung bestimmter Dokumente
Originalunterlagen werden nach Abschluss der Bearbeitung zurückgegeben, wenn Sie davon bei Antragstellung eine Kopie eingereicht haben. Antragsformulare und Passfotos verbleiben bei der Botschaft.
Antragstellung garantiert kein Visum
Ein Visumtermin und vollständige Antragsunterlagen bieten keine Garantie dafür, dass ein Visum erteilt wird.
Ablehnung / Remonstration
Falls ein Visum versagt wird, haben Sie oder eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte dritte Person die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen unter Angabe des Geschäftszeichens und einer zustellfähigen Postadresse, schriftlich um nochmalige Prüfung des Antrages zu bitten (Remonstration). Fügen Sie dabei bitte weitere Unterlagen hinzu. Die Bearbeitungsdauer von Remonstrationen beträgt mindestens 4 Wochen.
Abholung
Botschaft Dakar |
Montag, Dienstag und Donnerstag: 13:30 Uhr. Wir bitten Sie unaufgefordert um Vorsprache, nachdem die Bearbeitungszeit abgelaufen ist. Eine individuelle Benachrichtigung erfolgt nicht. |
Botschaft Banjul |
Eine Abholung ist auch in der Botschaft Banjul möglich. Planen Sie hierfür genug Zeit ein. Durch den Versand nach Gambia dauert es etwa ein bis zwei Wochen, bis die Unterlagen in Banjul bereitliegen. Die Botschaft Banjul kontaktiert die antragstellende Person telefonisch oder per SMS, sobald Pass und Unterlagen abholbereit sind. |
Überprüfen Sie Ihr Visum!
Prüfen Sie bei Passabholung das Visumsetikett auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Eventuelle Fehler sind unverzüglich anzuzeigen.
Ihr Visum enthält Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums, d.h. die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Wir wollen Ihnen Flexibilität bei Ihrer Reise ermöglichen: Damit Sie Ihre Reisedaten bei Bedarf auch kurzfristig ändern können, ist die Gültigkeit Ihres Visums i.d.R. 15 Tage länger als die Anzahl der Aufenthaltstage.
Einreise
Bitte führen Sie alle im Visumverfahren eingereichten Originalunterlagen bei der Reise im Handgepäck mit. Bei der Einreisekontrolle können Grenzbehörden die erneute Vorlage dieser Unterlagen fordern.
Die Grenzbehörden können Visuminhabern zudem auch bei Besitz eines gültigen Schengenvisums die Einreise verweigern (Art. 30 Visakodex).
Datenschutz im Schengenvisumverfahren
Im Visumverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet und gespeichert. Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum Datenschutz im Visumverfahren.