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Visum zum Familiennachzug zum minderjährigen deutschen Kind
Die Botschaft in Dakar bearbeitet alle Anträge auf nationale Visa von Staatsangehörigen, die ein Visum benötigen und in Senegal, in Gambia, in Guinea-Bissau oder auf Cabo Verde ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Nachweis erforderlich) haben.
Ablauf des Visumprozesses
- Termin buchen über das Online Terminvergabesystem der Botschaft.
- persönliches Erscheinen aller antragstellenden Personen bei der Botschaft.
- Bearbeitung des Antrags durch die Visastelle. Informationen zur Bearbeitungsdauer finden Sie hier.
- Abholung
Unterlagen, die vor dem eigentlichen Antragstermin eingesandt werden, können im Visumsverfahren nicht berücksichtigt werden. Senden Sie deshalb keine Unterlagen vorab an die Botschaft. Die antragstellende Person muss alle Unterlagen vollständig bei der Antragstellung mitbringen.
Falls Sie aufgefordert werden, Dokumente nachzureichen, geben Sie stets die Vorgangsnummer (fünfstellige Zahl) an, die auf ihrer Gebührenquittung unter dem Barcode zu finden ist.
Erforderliche Unterlagen
Alle aufgelisteten Unterlagen sind im Original sowie mit einer qualitativ guten Fotokopie vorzulegen.
Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern.
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ein vollständig ausgefülltes und von der antragstellenden Person unterschriebenes Antragsformular (Antragsformulare sind gebührenfrei).
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Das Antragsformular können Sie online in VIDEX ausfüllen und ausdrucken oder hier herunterladen, ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
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Hinweis: Anträge von Minderjährigen unter 18 Jahren sind von allen sorgeberechtigten Personen zu unterschreiben.
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Sollten die Sorgeberechtigten nicht zur Visabeantragung erscheinen, müssen deren Unterschriften auf dem Antragsformular von einer hierfür zuständigen Stelle amtlich beglaubigt sein
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Minderjährige Reisende:
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Minderjährige benötigen eine schriftliche Zustimmung der sorgeberechtigen Personen. Dazu sind zusätzlich Kopien der Reisepässe aller sorgeberechtigter Personen einzureichen
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Minderjährige gambische Staatsangehörige benötigen eine „Travel Clearance“. Diese wird von der gambischen Polizei ausgestellt.
Dazu werden benötigt: das Familienbuch oder die Geburtsurkunde als Kopie und die Ausweiskopien beider Eltern
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ein aktuelles biometrisches Passbild mit weißem Hintergrund (nicht an das Antragsformular anheften)
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Geburtsurkunde der antragstellenden Person, ggf. Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder
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Bei Anträgen zur Familienzusammenführung ist ein formeller Echtheitsnachweis notwendig.
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für senegalesische Urkunden benötigen Sie eine Legalisation
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für Urkunden aus Gambia und aus Guinea-Bissau führt die Botschaft nach Visumantragstellung eine Urkundenüberprüfung durch
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für Urkunden von Cabo Verde ist eine Haager Apostille notwendig
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bei Antragstellenden aus Guinea-Bissau zusätzlich:
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Kopie der Vorderseite des Registerbuches
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Kopie der Registerauszug-Seite
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Gültiger Reisepass (mindestens noch 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig) sowie eine Kopie der Lichtbildseite und Kopie aller Reisestempel in diesem Pass
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ggf. Kopie von alten Reisepässen mit (bereits abgelaufenen) deutschen Visa und Kopie der Ein- und Ausreisestempel
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ID-Karte
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nur für antragstellende Personen ohne gambische oder senegalesische Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in Senegal oder Gambia: Eine gültige Aufenthaltserlaubnis für eines der Länder.
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Nachzug zum bereits geborenen deutschen Kind:
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deutscher Reisepass Ihres Kindes
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Geburtsurkunde Ihres Kindes
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Heiratsurkunde mit der Mutter des Kindes oder Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung
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ggf. Scheidungsurteil eines Ehegatten (bei deutschen Urteilen mit Rechtskraftvermerk)
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Nachzug zum ungeborenen deutschen Kind
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Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft
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Heiratsurkunde mit der Mutter des Kindes oder Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung
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ggf. Scheidungsurteil eines Ehegatten (bei deutschen Urteilen mit Rechtskraftvermerk)
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Dauer
Senegal und Cabo Verde
Fast alle Anträge zur Familienzusammenführung werden, nachdem alle Unterlagen vollständig vorliegen, an die örtlich zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet. Die Bearbeitungsdauer hängt stark von der Auslastung der örtlichen Ausländerbehörde ab und kann häufig mehrere Monate betragen.
Gambia und Guinea-Bissau
Sobald die Antragsunterlagen vollständig sind, leitet die Botschaft eine Urkundenüberprüfung ein. Dies dauert sechs bis zwölf Monate (in Einzelfällen auch länger). Die lange Bearbeitungszeit entsteht vor allem durch zögerliche oder ausbleibende Rückmeldungen lokaler Behörden auf Echtheitsanfragen und kann nicht von der Botschaft beschleunigt werden. Nach Abschluss der Urkundenüberprüfung teilt die Botschaft der Ausländerbehörde das Ergebnis mit, die anhand dessen ebenfalls den Antrag prüft. Die Bearbeitungsdauer hängt auch in dieser Konstellation von der Auslastung der örtlich zuständigen Ausländerbehörde ab und kann mehrere Monate betragen.
Insgesamt ist also mit einer Verfahrensdauer von mehr als einem Jahr zu rechnen.
Gebühren
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 50.000 FCFA für Erwachsene und 25.000 FCFA für Kinder.
Anträge von Ehegatten oder Kindern deutscher oder anderer EU-Staatsangehöriger sind gebührenfrei.
Bei gambischen Dokumenten werden noch 230.000 FCFA für die Urkundenüberprüfung bei Antragstellung erhoben. Diese Sicherheitsleistung ist bar und in FCFA (nicht GMD oder Euro) zu zahlen. Nach erfolgter Überprüfung und finaler Gebührenberechnung für den Einzelfall werden überbezahlte Gebühren ggf. erstattet.
Bei Ablehnung des Visums oder bei Rückzug des Antrags erfolgt keine Erstattung der Gebühr.
Weitere Hinweise
Informationen zur Visumsbearbeitung können nur von Botschaftsangehörigen erteilt werden, nicht von Sicherheitspersonal oder Dritten. Die Botschaft arbeitet nicht mit Agenten, Reisebüros oder Mittelsmännern zusammen. Personen, die dies behaupten, handeln i.d.R. in betrügerischer Absicht. Informationen von Dritten sind häufig inkorrekt. Halten Sie sich an die offiziellen Informationen auf der Botschaftswebsite.
Sprachen am Schalter
Am Schalter sprechen wir Deutsch, Französisch, Englisch und Wolof. Sollte die antragstellende Person keine dieser 4 Sprachen sprechen, ist es ratsam, eine Dritte Person zur Dolmetschung am Schalter mitzubringen.
Übersetzung von Unterlagen
Alle Dokumente, die nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch abgefasst sind, müssen zusammen mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden.
Einbehaltung bestimmter Dokumente
Originalunterlagen werden nach Abschluss der Bearbeitung zurückgegeben, wenn Sie davon bei Antragstellung eine Kopie eingereicht haben. Antragsformulare und Passfotos verbleiben bei der Botschaft.
Antragstellung garantiert kein Visum
Ein Visumtermin und vollständige Antragsunterlagen bieten keine Garantie dafür, dass ein Visum erteilt wird.
Ablehnung / Remonstration
Falls ein Visum versagt wird, haben Sie oder eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte dritte Person die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen unter Angabe des Geschäftszeichens und einer zustellfähigen Postadresse, schriftlich um nochmalige Prüfung des Antrages zu bitten (Remonstration). Fügen Sie dabei bitte weitere Unterlagen hinzu. Die Bearbeitungsdauer von Remonstrationen beträgt mindestens 4 Wochen, oft mehrere Monate.
Abholung
Sobald die Botschaft eine Entscheidung über Ihren Visumantrag getroffen hat, werden Sie telefonisch oder per E-Mail kontaktiert.
Sie können Ihren Reisepass und die Unterlagen dann zu folgenden Zeiten abholen:
Botschaft Dakar |
Montag, Dienstag und Donnerstag: 13:30 Uhr. |
Botschaft Banjul |
Eine Abholung ist auch in der Botschaft in Banjul möglich. Bei Versand nach Banjul ist mit einer zwei Wochen längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Planen Sie hierfür genügend Zeit ein. Die Öffnungszeiten der Botschaft Banjul finden Sie hier. |
Überprüfen Sie Ihr Visum!
Prüfen Sie bei Passabholung das Visumsetikett auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Eventuelle Fehler sind unverzüglich anzuzeigen.
Ihr Visum enthält Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums und die Anzahl der erlaubten Aufenthaltstage.
In der Regel wird das Visum zunächst für 90 Tage erteilt. Nach der Einreise sollten Sie sich umgehend um einen Termin bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde bemühen. Bei der Ausländerbehörde müssen Sie dann einen Aufenthaltstitel beantragen.
Einreise
Bitte führen Sie alle im Visumverfahren eingereichten Originalunterlagen bei der Reise im Handgepäck mit. Bei der Einreisekontrolle können Grenzbehörden die erneute Vorlage dieser Unterlagen fordern.
Auch bei der Beantragung des Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde sind diese Unterlagen wieder vorzulegen.
Die Grenzbehörden können den Visuminhabern auch bei Besitz eines gültigen Visums die Einreise verweigern.
Datenschutz im nationalen Visumverfahren
Im Visumverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet und gespeichert. Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum Datenschutz im Visumverfahren.