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Visum zum Familiennachzug zum minderjährigen deutschen Kind

Die Botschaft in Dakar bearbeitet Anträge auf nationale Visa für Staatsangehörige, die ein Visum benötigen und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem der folgenden Länder haben: Senegal, Gambia, Guinea-Bissau oder Cabo Verde. Ein Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts ist erforderlich.

Ablauf des Visumprozesses

  1. Registrierung im Auslandsportal
  2. Persönliches Erscheinen aller antragstellenden Personen bei der Botschaft.
  3. Bearbeitung des Antrags durch die Visastelle. Informationen zur Bearbeitungsdauer finden Sie hier
  4. Abholung

Wichtige Information zur Terminregistrierung:

Bitte beachten Sie, dass die Terminwarteliste der Botschaft seit dem 29.04.2026 geschlossen ist. Neue Terminregistrierungen sind daher nicht mehr möglich.

Ab sofort können Sie sich online für Ihren Visumsantrag im Auslandsportal registrieren. Sobald die zuständige Auslandsvertretung Ihren Antrag prüfen kann, erhalten Sie eine Benachrichtigung. Das Auslandsportal teilt Ihnen zudem mit, welche Unterlagen für Ihren Antrag erforderlich sind.

Die Prüfung der Anträge im Auslandsportal erfolgt jedoch erst, wenn die Warteliste der Botschaft abgearbeitet ist.

Falls Sie bereits auf der Terminwarteliste der Botschaft eingetragen sind, bitten wir Sie, sich nicht erneut im Auslandsportal zu registrieren. Das kann zu Verzögerungen führen.


Nachreichung von Dokumenten: Falls Sie aufgefordert werden, Dokumente nachzureichen, geben Sie stets die Vorgangsnummer (fünfstellige Zahl), die auf Ihrer Gebührenquittung unter dem Barcode zu finden ist, an.

Erforderliche Unterlagen

Alle aufgelisteten Unterlagen sind im Original sowie mit einer qualitativ guten Fotokopie vorzulegen.

Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern.

1. Antragsformular

  • Ein vollständig ausgefülltes und von der antragstellenden Person unterschriebenes Antragsformular (gebührenfrei).
  • Das Antragsformular können Sie online in VIDEX ausfüllen und ausdrucken oder hier herunterladen, ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.

2. Minderjährige Reisende:

  • Alle sorgeberechtigten Personen müssen das Formular unterschreiben.
  • Visumsanträge für Minderjährige können nur beantragt werden, wenn der minderjährige Antragstellende persönlich in Begleitung des/der Sorgeberechtigten vorspricht. Sollte ein Sorgeberechtigter bei der Antragstellung nicht anwesend sein können, ist eine Vollmacht oder das Antragsformular mit amtlich beglaubigter Unterschrift des Sorgeberechtigten (z.B. deutsches Bürgeramt) vorzulegen

3. Passbild

  • ein aktuelles biometrisches Passbild mit weißem Hintergrund (nicht an das Antragsformular anheften).

4. Reisepass

  • Gültiger Reisepass (mindestens 3 Monate über das Ablaufdatum des Visums hinaus).
  • Eine Kopie der Lichtbildseite sowie aller Reisestempel im Pass.

5. Antragsbegründende Unterlagen

  • Geburtsurkunde der antragstellenden Person, ggf. Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder
    Bei Anträgen zur Familienzusammenführung ist ein formeller Echtheitsnachweis notwendig.
    • für senegalesische Urkunden benötigen Sie eine Legalisation
    • für Urkunden aus Gambia und aus Guinea-Bissau führt die Botschaft nach Visumantragstellung eine Urkundenüberprüfung durch
    • für Urkunden von Cabo Verde ist eine Haager Apostille notwendig
  • bei Antragstellenden aus Guinea-Bissau zusätzlich:
    • Kopie der Vorderseite des Registerbuches
    • Kopie der Registerauszug-Seite
  • ID-Karte
  • Nur für Antragstellende ohne senegalesische, gambische oder guinea-bissauische Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in Senegal: Die Botschaft akzeptiert als Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts ausschließlich folgende Dokumente: Récépissé de dépôt oder Carte d’étranger. Diese Dokumente müssen von senegalesischen Behörden ausgestellt worden sein. Von anderen Staaten ausgestellte Dokumente (z. B. von einer diplomatischen Vertretung Ihres Herkunftslandes) werden nicht akzeptiert.

Fallbezogen wird benötigt:

  • Nachzug zum bereits geborenen deutschen Kind:
    • deutscher Reisepass Ihres Kindes
    • Geburtsurkunde Ihres Kindes
    • Heiratsurkunde mit der Mutter des Kindes oder Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung
    • ggf. Scheidungsurteil eines Ehegatten (bei deutschen Urteilen mit Rechtskraftvermerk)
  • Nachzug zum ungeborenen deutschen Kind
    • Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft
    • Heiratsurkunde mit der Mutter des Kindes oder Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung
    • ggf. Scheidungsurteil eines Ehegatten (bei deutschen Urteilen mit Rechtskraftvermerk)

​​​​​​​Dauer

Senegal und Cabo Verde: Fast alle Anträge zur Familienzusammenführung werden, nachdem alle Unterlagen vollständig vorliegen, an die örtlich zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet. Die Bearbeitungsdauer hängt von der Auslastung der Behörde ab und kann mehrere Monate betragen.

Gambia und Guinea-Bissau: Die Botschaft kann nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen eine Urkundenüberprüfung einleiten, die in der Regel 6 bis 12 Monate in Anspruch nimmt. Insgesamt ist mit einer Verfahrensdauer von deutlich mehr als einem Jahr zu rechnen.

Gebühren

  • Erwachsene: 50.000 FCFA
  • Kinder: 25.000 FCFA
  • Ehegatten und Kinder von deutschen oder anderen EU-Staatsangehörigen: Gebührenfrei.
  • Gambische Urkundenüberprüfung: 230.000 FCFA (bar und in FCFA zu zahlen). Nach Überprüfung und finaler Gebührenberechnung wird ggf. eine Rückerstattung von überbezahlten Gebühren vorgenommen.

Wichtiger Hinweis: Bei Ablehnung des Visums oder Rückzug des Antrags erfolgt keine Erstattung der Gebühr.

Weitere Hinweise

  • Offizielle Informationen: Informationen zur Visumsbearbeitung können nur von der Visastelle der deutschen Botschaft Dakar erteilt werden. Die Botschaft arbeitet nicht mit Drittanbietern zusammen.
  • Sprachen am Schalter: Am Schalter wird Deutsch, Französisch, Englisch und Wolof gesprochen. Sollte die antragstellende Person keine dieser Sprachen sprechen, ist es ratsam, eine dritte Person zum Dolmetschen mitzunehmen.
  • Übersetzung von Unterlagen: Alle Dokumente, die nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, müssen mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung eingereicht werden.

Originalunterlagen werden nach Abschluss der Bearbeitung zurückgegeben, wenn Sie davon bei Antragstellung eine Kopie eingereicht haben. Antragsformulare und Passfotos verbleiben bei der Botschaft.

Ein Visumtermin und vollständige Antragsunterlagen bieten keine Garantie dafür, dass ein Visum erteilt wird.

Abholung

Sobald die Botschaft eine Entscheidung über Ihren Visumantrag getroffen hat, werden Sie benachrichtigt.

Sie können Ihren Reisepass und die Unterlagen dann zu folgenden Zeiten abholen:

  • Botschaft Dakar: Montag, Dienstag und Donnerstag um 13:30 Uhr.
  • Botschaft Banjul: Bei Versand nach Banjul verlängert sich die Wartezeit um ca. zwei Wochen.

Überprüfen Sie Ihr Visum: Beim Abholen des Reisepasses sollten Sie das Visumsetikett auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen. Eventuelle Fehler sind unverzüglich zu melden.

Einreise

Bitte führen Sie alle im Visumverfahren eingereichten Originalunterlagen bei der Reise im Handgepäck mit, da die Grenzbehörden diese möglicherweise erneut anfordern. Auch bei der Beantragung des Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde müssen diese Unterlagen vorgelegt werden.

Die Grenzbehörden können die Einreise verweigern, selbst wenn ein gültiges Visum vorliegt.

Datenschutz im nationalen Visumverfahren

Im Visumverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet und gespeichert. Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum Datenschutz im Visumverfahren.

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