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Gambische öffentliche Urkunden müssen zum Gebrauch im deutschen Rechtsverkehr einem Urkundenüberprüfungsverfahren unterzogen werden.
Deutsche Behörden und Gerichte können bei der Botschaft Dakar eine Urkundenüberprüfung im Wege der Amtshilfe beantragen.
Grundsätzliche Informationen zum Verfahren Das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation gilt zwischen Gambia und Deutschland…