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Überprüfung gambischer Urkunden in Pass- und Visaverfahren

Gambia

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17.06.2024 - Artikel

Grundsätzliche Informationen zum Verfahren

Das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation gilt zwischen Gambia und Deutschland nicht. Auch die Legalisation gambischer öffentlicher Urkunden, z.B. Geburts- oder Heiratsurkunden, ist nicht möglich. Daher können deutsche Behörden, also auch die Deutsche Botschaft Dakar, ein Überprüfungsverfahren für gambische öffentliche Urkunden verlangen, bevor sie in einem Verwaltungsverfahren verwendet werden.

Die deutsche Botschaft Dakar beauftragt ausgewählte und erfahrene Anwaltskanzleien damit, die Überprüfungen durchzuführen. Ihre Zusammenarbeit mit den Ermittelnden der Anwaltskanzleien ist für einen positiven Ablauf der Überprüfung von essentieller Bedeutung.

Die deutsche Botschaft Dakar wird eine Urkundenüberprüfung insbesondere in folgenden Verfahren verlangen:

  • Beantragung eines deutschen Reisepasses
  • Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung oder Zustimmungserklärung
  • Visumantrag zur Familienzusammenführung

Benötigte Unterlagen und Gebühr

Die antragstellende Person wird in der Regel von der Botschaft kontaktiert, nachdem eines der vorgenannten Verfahren eingeleitet wurde, und um Einreichung folgender Unterlagen und Gebühren bei der Botschaft Gambia gebeten:

  • Ausgefüllter Fragebogen, in dem mindestens drei Referenzpersonen mit Anschrift, telefonischer Erreichbarkeit und Wegskizze (auf Englisch) benannt werden müssen und Kontaktangaben zu den Eltern
  • Die Vorlage von alten/abgelaufenen Unterlagen kann eine immense Erleichterung des Verfahrens für Sie bedeuten. Solche Dokumente sollten jedoch bereits im Besitz der antragstellenden Person sein und nicht nur für dieses Verfahren beschafft werden. Dies können sein:
    • Reisepass, auch abgelaufene
    • Identitätskarte, auch abgelaufene
    • gambischer Führerschein, auch abgelaufene
    • Nachweise zu Schulbesuch/Ausbildung in Gambia (z.B. WAEC Zeugnis)
    • gambischer Impfpass, Health/Medical/Hospital Card
    • gambischer Mutterpass („Maternal Record“)
    • Taufurkunde
    • gambische Wählerkarte, auch abgelaufene
    • Unterlagen zu Beschäftigungsverhältnissen in Gambia
    • Unterlagen zu Beschäftigungsverhältnissen in Gambia
  • von der urkundeninhabenden Person unterschriebene Datenschutzbelehrung
  • Bei Überprüfung von Heiratsurkunden: Drei Fotos der Eheschließung (insbesondere von der Unterzeichnung der Heiratsurkunde)
  • Gebühr in Höhe von 230.000 FCFA; dieser Betrag wird als Sicherheitsleistung bei Antragstellung erhoben und ist bar und in FCFA (nicht GMD oder Euro) zu zahlen. Nach erfolgter Überprüfung und finaler Gebührenberechnung für den Einzelfall werden überbezahlte Gebühren ggf. erstattet.

Die Unterlagen können bei der Deutschen Botschaft Gambia dienstags und donnerstags zwischen 9 und 12 Uhr eingereicht werden.

Verfahrensdauer

Die Urkundenüberprüfung dauert derzeit ca. 12 Monate (in Einzelfällen auch länger) nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Diese lange Bearbeitungszeit wird vor allem durch die stark verzögerte oder ausbleibende Reaktion der gambischen Behörden auf Anfragen zur Echtheitsbestätigung hervorgerufen und ist insofern von der Botschaft nicht zu beeinflussen.

Sie werden gebeten, in dieser Zeit von Sachstandsanfragen abzusehen. Die Botschaft wird sich unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald es Neuigkeiten gibt.

Für weitergehende Fragen kontaktieren Sie die Botschaft bitte über das Kontaktformular.

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