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Visum zur wissenschaftlichen Tätigkeit in Deutschland

Die Botschaft in Dakar bearbeitet Anträge auf nationale Visa für Staatsangehörige, die ein Visum benötigen und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem der folgenden Länder haben: Senegal, Gambia, Guinea-Bissau oder Cabo Verde. Ein Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts ist erforderlich.

Ablauf des Visumprozesses

  1. Registrierung im Auslandsportal
  2. Persönliches Erscheinen aller antragstellenden Personen bei der Botschaft.
  3. Bearbeitung des Antrags durch die Visastelle. Informationen zur Bearbeitungsdauer finden Sie hier
  4. Abholung

Wichtige Information zur Terminregistrierung:

Bitte beachten Sie, dass die Terminwarteliste der Botschaft seit dem 29.04.2026 geschlossen ist. Neue Terminregistrierungen sind daher nicht mehr möglich.

Ab sofort können Sie sich online für Ihren Visumsantrag im Auslandsportal registrieren. Sobald die zuständige Auslandsvertretung Ihren Antrag prüfen kann, erhalten Sie eine Benachrichtigung. Das Auslandsportal teilt Ihnen zudem mit, welche Unterlagen für Ihren Antrag erforderlich sind.

Die Prüfung der Anträge im Auslandsportal erfolgt jedoch erst, wenn die Warteliste der Botschaft abgearbeitet ist.

Falls Sie bereits auf der Terminwarteliste der Botschaft eingetragen sind, bitten wir Sie, sich nicht erneut im Auslandsportal zu registrieren. Das kann zu Verzögerungen führen.


Nachreichung von Dokumenten: Falls Sie aufgefordert werden, Dokumente nachzureichen, geben Sie stets die Vorgangsnummer (fünfstellige Zahl), die auf Ihrer Gebührenquittung unter dem Barcode zu finden ist, an.

Erforderliche Unterlagen

Alle aufgelisteten Unterlagen sind im Original sowie mit einer qualitativ guten Fotokopie vorzulegen.

Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern.

  • Ein vollständig ausgefülltes und von der antragstellenden Person unterschriebenes Antragsformular (Antragsformulare sind gebührenfrei).

    • Das Antragsformular können Sie online in VIDEX ausfüllen und ausdrucken oder hier herunterladen, ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.

    • Hinweis: Anträge von Minderjährigen unter 18 Jahren sind von allen sorgeberechtigten Personen zu unterschreiben.

  • Minderjährige Reisende:
    • Minderjährige benötigen eine schriftliche Zustimmung der sorgeberechtigen Personen. Dazu sind zusätzlich Kopien der Reisepässe aller sorgeberechtigter Personen einzureichen
    • Minderjährige gambische Staatsangehörige benötigen eine „Travel Clearance“. Diese wird von der gambischen Polizei ausgestellt.
      Dazu werden benötigt: das Familienbuch oder die Geburtsurkunde als Kopie und die Ausweiskopien beider Eltern
  • ein aktuelles biometrisches Passbild mit weißem Hintergrund (nicht an das Antragsformular anheften)
  • Geburtsurkunde der antragstellenden Person und ggf. Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder
  • Gültiger Reisepass (mindestens noch 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig) sowie eine Kopie der Lichtbildseite und Kopie aller Visa in diesem Pass
  • ggf. Kopie von alten Reisepässen mit (bereits abgelaufenen) deutschen Visa und Kopie der Ein- und Ausreisestempel
  • ID-Karte
  • Nur für Antragsteller ohne senegalesische, gambische oder guinea-bissauische Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in Senegal: Die Botschaft akzeptiert als Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts ausschließlich folgende Dokumente: Récépissé de dépôt oder Carte d’étranger. Diese Dokumente müssen von senegalesischen Behörden ausgestellt worden sein. Von anderen Staaten ausgestellte Dokumente (z. B. von einer diplomatischen Vertretung Ihres Herkunftslandes) werden nicht akzeptiert.
  • unterschriebene Aufnahmevereinbarung nach §18d AufenthG

  • durch den Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis der Bundesagentur für Arbeit

  • bei nicht überwiegend öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen: Kostenübernahmeerklärung

    • Die Forschungseinrichtung muss sich zur Übernahme der Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monaten nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung entstehen (für den Lebensunterhalt des Ausländers während eines unerlaubten Aufenthalts und eine Abschiebung des Forschers) verpflichten.

    • Diese Erklärung kann für jeden Forschenden einzeln bei der zuständigen Ausländerbehörde oder gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge allgemein für sämtliche Forscher abgegeben werden, denen aufgrund einer mit der Forschungseinrichtung abgeschlossenen Aufnahmevereinbarung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die Gültigkeitsdauer der allgemeinen Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Bundesamt wird in der Liste der anerkannten Forschungseinrichtungen veröffentlicht: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/ListenAnerkennungsverfahren/001-liste-der-anerkennungen.html

  • Reisekrankenversicherung gültig von der Einreise bis zum Forschungsbeginn
  • Bildungsnachweise (Schulzeugnisse, Diplome, usw.)

  • Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts (z.B. Arbeitsentgelt oder Forschungsstipendium)

  • Lebenslauf

  • Motivationsschreiben in welchem dargestellt wird, welche Pläne Sie nach dem wissenschaftlichen Aufenthalt haben

Informationen zur Blauen Karte EU für hochqualifizierte Fachkräfte
Die Botschaft prüft bei Ihrem Visumantrag automatisch, ob Sie die Voraussetzungen für eine Blaue Karte EU erfüllen. Weitere Informationen zu diesem besonderen Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte und zu den Vorteilen der Blauen Karte EU finden Sie hier: Informationen zur Blauen Karte EU

Wichtig: Für die Erteilung einer Blauen Karte EU (§ 18b Abs. 2 AufenthG) müssen Sie Ihren Abschluss zwingend formell anerkennen lassen (weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie hier). Für die Erteilung eines Visums zur wissenschaftlichen Tätigkeit (§ 18d AufenthG) ist diese Anerkennung nicht erforderlich.


​​​​​​​Dauer

Zur Bearbeitung des Visums werden Ihre Unterlagen an die Bundesagentur für Arbeit und an die örtlich zuständige Ausländerbehörde in Deutschland geschickt. Diese müssen der Visumerteilung zustimmen.

Daher beträgt die Bearbeitungszeit häufig fünf bis sechs Wochen oder länger, nachdem alle Unterlagen vollständig vorliegen. Die Bearbeitungszeit hängt stark von der Auslastung der Behörden in Deutschland aus.


Stellen Sie Ihren Visumantrag daher mit ausreichend zeitlichem Vorlauf!

Gebühren

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 50.000 FCFA und muss bei Antragstellung beglichen werden.

Wird der Antrag abgelehnt oder zurückgezogen, wird die Gebühr nicht erstattet!

Weitere Hinweise

  • Offizielle Informationen: Informationen zur Visumsbearbeitung können nur von der Visastelle der deutschen Botschaft Dakar erteilt werden. Die Botschaft arbeitet nicht mit Drittanbietern zusammen.
  • Sprachen am Schalter: Am Schalter wird Deutsch, Französisch, Englisch und Wolof gesprochen. Sollte die antragstellende Person keine dieser Sprachen sprechen, ist es ratsam, eine dritte Person zum Dolmetschen mitzunehmen.
  • Übersetzung von Unterlagen: Alle Dokumente, die nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, müssen mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung eingereicht werden.

Originalunterlagen werden nach Abschluss der Bearbeitung zurückgegeben, wenn Sie davon bei Antragstellung eine Kopie eingereicht haben. Antragsformulare und Passfotos verbleiben bei der Botschaft.

Ein Visumtermin und vollständige Antragsunterlagen bieten keine Garantie dafür, dass ein Visum erteilt wird.

Abholung

Sobald die Botschaft eine Entscheidung über Ihren Visumantrag getroffen hat, werden Sie benachrichtigt.

Sie können Ihren Reisepass und die Unterlagen dann zu folgenden Zeiten abholen:

  • Botschaft Dakar: Montag, Dienstag und Donnerstag um 13:30 Uhr.
  • Botschaft Banjul: Bei Versand nach Banjul verlängert sich die Wartezeit um ca. zwei Wochen.

Überprüfen Sie Ihr Visum: Beim Abholen des Reisepasses sollten Sie das Visumsetikett auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen. Eventuelle Fehler sind unverzüglich zu melden.

Einreise

Bitte führen Sie alle im Visumverfahren eingereichten Originalunterlagen bei der Reise im Handgepäck mit, da die Grenzbehörden diese möglicherweise erneut anfordern. Auch bei der Beantragung des Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde müssen diese Unterlagen vorgelegt werden.

Die Grenzbehörden können die Einreise verweigern, selbst wenn ein gültiges Visum vorliegt.

Datenschutz im nationalen Visumverfahren

Im Visumverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet und gespeichert. Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum Datenschutz im Visumverfahren.

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