Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visum zum studienvorbereitenden Sprachkurs in Deutschland

Diese Informationen beziehen sich auf studienvorbereitende Sprachkurse. Wenn Sie nach Ihrem Sprachkurs kein Studium an einer deutschen Hochschule beginnen möchten, wechseln Sie bitte zum Sprachkurs, der nicht der Studienvorbereitung dient!


Die Botschaft in Dakar bearbeitet alle Anträge auf nationale Visa von Staatsangehörigen, die ein Visum benötigen und in Senegal, in Gambia, in Guinea-Bissau oder auf Cabo Verde ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Nachweis erforderlich) haben.

Ablauf des Visumprozesses

  1. Termin buchen über das Online Terminvergabesystem der Botschaft.
  2. persönliches Erscheinen aller antragstellenden Personen bei der Botschaft.
  3. Bearbeitung des Antrags durch die Visastelle. Informationen zur Bearbeitungsdauer finden Sie hier.
  4. Abholung

Unterlagen, die vor dem eigentlichen Antragstermin eingesandt werden, können im Visumsverfahren nicht berücksichtigt werden. Senden Sie deshalb keine Unterlagen vorab an die Botschaft. Die antragstellende Person muss alle Unterlagen vollständig bei der Antragstellung mitbringen.

Falls Sie aufgefordert werden, Dokumente nachzureichen, geben Sie stets die Vorgangsnummer (fünfstellige Zahl) an, die auf ihrer Gebührenquittung unter dem Barcode zu finden ist.

Erforderliche Unterlagen

Alle aufgelisteten Unterlagen sind im Original sowie mit einer qualitativ guten Fotokopie vorzulegen.

Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern.

  • Ein vollständig ausgefülltes und von der antragstellenden Person unterschriebenes Antragsformular (Antragsformulare sind gebührenfrei).

    • Das Antragsformular können Sie online in VIDEX ausfüllen und ausdrucken oder hier herunterladen, ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.

    • Hinweis: Anträge von Minderjährigen unter 18 Jahren sind von allen sorgeberechtigten Personen zu unterschreiben.

  • Minderjährige Reisende:

    • Minderjährige benötigen eine schriftliche Zustimmung der sorgeberechtigen Personen. Dazu sind zusätzlich Kopien der Reisepässe aller sorgeberechtigter Personen einzureichen

    • Minderjährige gambische Staatsangehörige benötigen eine „Travel Clearance“. Diese wird von der gambischen Polizei ausgestellt.
      Dazu werden benötigt: das Familienbuch oder die Geburtsurkunde als Kopie und die Ausweiskopien beider Eltern

  • ein aktuelles biometrisches Passbild mit weißem Hintergrund (nicht an das Antragsformular anheften)

  • Geburtsurkunde der antragstellenden Person und ggf. Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder

  • Gültiger Reisepass (mindestens noch 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig) sowie eine Kopie der Lichtbildseite und Kopie aller Visa in diesem Pass

  • ggf. Kopie von alten Reisepässen mit (bereits abgelaufenen) deutschen Visa und Kopie der Ein- und Ausreisestempel

  • ID-Karte

  • nur für antragstellende Personen ohne gambische oder senegalesische Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in Senegal oder Gambia: Eine gültige Aufenthaltserlaubnis für eines der Länder.

  • Anmeldebestätigung zu einem Intensivsprachkurs (täglicher Unterricht mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche)

  • ggf. Zulassungsbescheid der Hochschule in Deutschland
  • ggf. bei Studium an einer privaten Hochschule:
    • unterschriebener Studienvertrag und
    • Bestätigung der Hochschule über die Höhe der jährlichen Studienkosten und
    • Finanzierungsnachweis der Studienkosten
      • Bestätigung der Hochschule, dass die Studiengebühr für das erste Studienjahr bereits bezahlt wurde oder
      • Nachweis, dass genug finanzielle Mittel für die Bezahlung der Studienkosten vorhanden sind (z.B. Kontoauszug)
  • Finanzierungsnachweis
    • Verpflichtungserklärung
      • Die Verpflichtungserklärung wird von der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland ausgestellt.
      • Die Ausländerbehörde führt bei Ausstellung der Verpflichtungserklärung eine Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit der einladenden Person durch. Der Visumantrag muss innerhalb von sechs Monaten ab Ausstellungsdatum der Verpflichtungserklärung gestellt werden.
      • Die Verpflichtungserklärung muss durch die antragstellende Person im Original eingereicht werden.
      • Die Verpflichtungserklärung muss zum Zwecke des Studiums ausgestellt worden sein.
    • oder Nachweis über die Eröffnung eines Sperrkontos (den notwendigen Sperrbetrag für ein Studienjahr und weitere Informationen finden Sie hier)
    • Bitte beachten Sie, dass eine Kostenübernahmeerklärung durch einen Sponsor nicht ausreichend ist! Es ist stets eine Verpflichtungserklärung oder ein Sperrkonto vorzulegen.
    • wichtiger Hinweis: Die Beantragung eines Visums ohne Finanzierungsnachweis führt umgehend zur Ablehnung des Antrags!
  • Nachweis über eine Reisekrankenversicherung
  • Lebenslauf der antragstellenden Person
  • Motivationsschreiben der antragstellenden Person zur Studienfachwahl und zur Zukunftsplanung (maximal eine Seite)
  • ggf. Nachweis über bereits vorhandene Deutschsprachkenntnisse

Dauer

Zur Bearbeitung des Visums werden Ihre Unterlagen auch an die örtlich zuständige Ausländerbehörde in Deutschland geschickt. Diese muss der Visumerteilung zustimmen.

Daher beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel fünf bis sechs Wochen, nachdem die Antragsunterlagen vollständig vorliegen.


Stellen Sie Ihren Visumantrag daher mit ausreichend zeitlichem Vorlauf!


Sofern Sie ein Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln (z.B. DAAD, deutsche Universität oder andere deutsche/europäische Fördergelder), beträgt die Bearbeitungsdauer in der Regel 15 Tage.

Gebühren

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 50.000 FCFA und muss bei Antragstellung beglichen werden.

Wird der Antrag abgelehnt oder zurückgezogen, wird die Gebühr nicht erstattet!

Weitere Hinweise

Informationen zur Visumsbearbeitung können nur von Botschaftsangehörigen erteilt werden, nicht von Sicherheitspersonal oder Dritten. Die Botschaft arbeitet nicht mit Agenten, Reisebüros oder Mittelsmännern zusammen. Personen, die dies behaupten, handeln i.d.R. in betrügerischer Absicht. Informationen von Dritten sind häufig inkorrekt. Halten Sie sich an die offiziellen Informationen auf der Botschaftswebsite.

Sprachen am Schalter

Am Schalter sprechen wir Deutsch, Französisch, Englisch und Wolof. Sollte die antragstellende Person keine dieser 4 Sprachen sprechen, ist es ratsam, eine Dritte Person zur Dolmetschung am Schalter mitzubringen.

Übersetzung von Unterlagen

Alle Dokumente, die nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch abgefasst sind, müssen zusammen mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden.

Einbehaltung bestimmter Dokumente

Originalunterlagen werden nach Abschluss der Bearbeitung zurückgegeben, wenn Sie davon bei Antragstellung eine Kopie eingereicht haben. Antragsformulare und Passfotos verbleiben bei der Botschaft.

Antragstellung garantiert kein Visum

Ein Visumtermin und vollständige Antragsunterlagen bieten keine Garantie dafür, dass ein Visum erteilt wird.

Ablehnung / Remonstration

Falls ein Visum versagt wird, haben Sie oder eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte dritte Person die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen unter Angabe des Geschäftszeichens und einer zustellfähigen Postadresse, schriftlich um nochmalige Prüfung des Antrages zu bitten (Remonstration). Fügen Sie dabei bitte weitere Unterlagen hinzu. Die Bearbeitungsdauer von Remonstrationen beträgt mindestens 4 Wochen, oft mehrere Monate.


Abholung

Sobald die Botschaft eine Entscheidung über Ihren Visumantrag getroffen hat, werden Sie telefonisch oder per E-Mail kontaktiert.

Sie können Ihren Reisepass und die Unterlagen dann zu folgenden Zeiten abholen:

Botschaft Dakar
Montag, Dienstag und Donnerstag: 13:30 Uhr.
Botschaft Banjul
Eine Abholung ist auch in der Botschaft in Banjul möglich. Bei Versand nach Banjul ist mit einer zwei Wochen längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Planen Sie hierfür genügend Zeit ein.

Die Öffnungszeiten der Botschaft Banjul finden Sie hier.

Überprüfen Sie Ihr Visum!

Prüfen Sie bei Passabholung das Visumsetikett auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Eventuelle Fehler sind unverzüglich anzuzeigen.

Ihr Visum enthält Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums und die Anzahl der erlaubten Aufenthaltstage.

In der Regel wird das Visum zunächst für 90 Tage erteilt. Nach der Einreise sollten Sie sich umgehend um einen Termin bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde bemühen. Bei der Ausländerbehörde müssen Sie dann einen Aufenthaltstitel beantragen.

Einreise

Bitte führen Sie alle im Visumverfahren eingereichten Originalunterlagen bei der Reise im Handgepäck mit. Bei der Einreisekontrolle können Grenzbehörden die erneute Vorlage dieser Unterlagen fordern.

Auch bei der Beantragung des Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde sind diese Unterlagen wieder vorzulegen.

Die Grenzbehörden können den Visuminhabern auch bei Besitz eines gültigen Visums die Einreise verweigern.

Datenschutz im nationalen Visumverfahren

Im Visumverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet und gespeichert. Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum Datenschutz im Visumverfahren.

nach oben