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Visum zum Sprachkurs in Deutschland
| Diese Informationen beziehen sich auf Sprachkurse, die nicht der Studienvorbereitung dienen. Wenn Sie nach Ihrem Sprachkurs ein Studium an einer deutschen Hochschule beginnen möchten, wechseln Sie bitte zum studienvorbereitenden Sprachkurs! |
Die Botschaft in Dakar bearbeitet Anträge auf nationale Visa für Staatsangehörige, die ein Visum benötigen und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem der folgenden Länder haben: Senegal, Gambia, Guinea-Bissau oder Cabo Verde. Ein Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts ist erforderlich.
Ablauf des Visumprozesses
- Registrierung im Auslandsportal
- Persönliches Erscheinen aller antragstellenden Personen bei der Botschaft.
- Bearbeitung des Antrags durch die Visastelle. Informationen zur Bearbeitungsdauer finden Sie hier
- Abholung
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Wichtige Information zur Terminregistrierung: Bitte beachten Sie, dass die Terminwarteliste der Botschaft seit dem 29.04.2026 geschlossen ist. Neue Terminregistrierungen sind daher nicht mehr möglich. Ab sofort können Sie sich online für Ihren Visumsantrag im Auslandsportal registrieren. Sobald die zuständige Auslandsvertretung Ihren Antrag prüfen kann, erhalten Sie eine Benachrichtigung. Das Auslandsportal teilt Ihnen zudem mit, welche Unterlagen für Ihren Antrag erforderlich sind. Die Prüfung der Anträge im Auslandsportal erfolgt jedoch erst, wenn die Warteliste der Botschaft abgearbeitet ist. Falls Sie bereits auf der Terminwarteliste der Botschaft eingetragen sind, bitten wir Sie, sich nicht erneut im Auslandsportal zu registrieren. Das kann zu Verzögerungen führen. |
Nachreichung von Dokumenten: Falls Sie aufgefordert werden, Dokumente nachzureichen, geben Sie stets die Vorgangsnummer (fünfstellige Zahl), die auf Ihrer Gebührenquittung unter dem Barcode zu finden ist, an.
Erforderliche Unterlagen
Alle aufgelisteten Unterlagen sind im Original sowie mit einer qualitativ guten Fotokopie vorzulegen.
Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern.
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Ein vollständig ausgefülltes und von der antragstellenden Person unterschriebenes Antragsformular (Antragsformulare sind gebührenfrei).
- Minderjährige Reisende:
- Minderjährige benötigen eine schriftliche Zustimmung der sorgeberechtigen Personen. Dazu sind zusätzlich Kopien der Reisepässe aller sorgeberechtigter Personen einzureichen
- Minderjährige gambische Staatsangehörige benötigen eine „Travel Clearance“. Diese wird von der gambischen Polizei ausgestellt.
Dazu werden benötigt: das Familienbuch oder die Geburtsurkunde als Kopie und die Ausweiskopien beider Eltern
- ein aktuelles biometrisches Passbild mit weißem Hintergrund (nicht an das Antragsformular anheften)
- Geburtsurkunde der antragstellenden Person und ggf. Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder
- Gültiger Reisepass (mindestens noch 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig) sowie eine Kopie der Lichtbildseite und Kopie aller Visa in diesem Pass
- ggf. Kopie von alten Reisepässen mit (bereits abgelaufenen) deutschen Visa und Kopie der Ein- und Ausreisestempel
- ID-Karte
- Nur für Antragsteller ohne senegalesische, gambische oder guinea-bissauische Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in Senegal: Die Botschaft akzeptiert als Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts ausschließlich folgende Dokumente: Récépissé de dépôt oder Carte d’étranger. Diese Dokumente müssen von senegalesischen Behörden ausgestellt worden sein. Von anderen Staaten ausgestellte Dokumente (z. B. von einer diplomatischen Vertretung Ihres Herkunftslandes) werden nicht akzeptiert.
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Anmeldebestätigung zu einem Intensivsprachkurs (täglicher Unterricht mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche)
- Finanzierungsnachweis
- Verpflichtungserklärung oder
- Die Verpflichtungserklärung wird von der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland ausgestellt.
- Die Ausländerbehörde führt bei Ausstellung der Verpflichtungserklärung eine Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit der einladenden Person durch. Der Visumantrag muss innerhalb von sechs Monaten ab Ausstellungsdatum der Verpflichtungserklärung gestellt werden.
- Die Verpflichtungserklärung muss durch die antragstellende Person im Original eingereicht werden.
- Die Verpflichtungserklärung muss zum Zwecke des Sprachkurses ausgestellt worden sein.
- oder Nachweis über die Eröffnung eines Sperrkontos
- Ab dem 1. Januar 2023 beträgt der angenommene jährliche Regelbedarf, der bei Visumbeantragung auf das Sperrkonto eingezahlt sein muss 12.328,80 Euro.
- Bitte beachten Sie, dass sich dieser Betrag jährlich ändert! Fragen Sie im Zweifelsfall bei der Botschaft Dakar nach.
- Das Konto darf nur das Abheben eines bestimmten Betrages pro Monat (im Jahr 2023: 1.027,40 Euro) zulassen.
- Die Auflösung des Sperrkontos darf nur mit Zustimmung eines Sperrbegünstigten sein. Der Sperrbegünstigte ist entweder die Auslandsvertretung oder nach Einreise die zuständige Ausländerbehörde. Ein Sperrvermerk stellt daher nur sicher, dass immer ausreichende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen. Er berechtigt den Sperrbegünstigten nicht zum Zugriff auf das Sperrkonto.
- Bitte beachten Sie, dass eine Kostenübernahmeerklärung durch einen Sponsor nicht ausreichend ist! Es ist stets eine Verpflichtungserklärung oder ein Sperrkonto vorzulegen.
- wichtiger Hinweis: Die Beantragung eines Visums ohne Finanzierungsnachweis führt umgehend zur Ablehnung des Antrags!
- Verpflichtungserklärung oder
- Nachweis über eine Reisekrankenversicherung
- Nachweis zur wirtschaftlichen Situation im Heimatland
- Motivationsschreiben der antragstellenden Person mit Angabe, weshalb sie Deutsch lernen möchte und was die Zukunftspläne nach Ende des Sprachkurses sind (maximal eine Seite)
- Lebenslauf der antragstellenden Person
- ggf. Nachweis über bereits vorhandene Deutschsprachkenntnisse
Dauer
Zur Bearbeitung des Visums werden Ihre Unterlagen an die Bundesagentur für Arbeit und an die örtlich zuständige Ausländerbehörde in Deutschland geschickt. Diese müssen der Visumerteilung zustimmen.
Daher beträgt die Bearbeitungszeit häufig fünf bis sechs Wochen oder länger, nachdem alle Unterlagen vollständig vorliegen. Die Bearbeitungszeit hängt stark von der Auslastung der Behörden in Deutschland aus.
Stellen Sie Ihren Visumantrag daher mit ausreichend zeitlichem Vorlauf!
Gebühren
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 50.000 FCFA und muss bei Antragstellung beglichen werden.
Wird der Antrag abgelehnt oder zurückgezogen, wird die Gebühr nicht erstattet!
Weitere Hinweise
- Offizielle Informationen: Informationen zur Visumsbearbeitung können nur von der Visastelle der deutschen Botschaft Dakar erteilt werden. Die Botschaft arbeitet nicht mit Drittanbietern zusammen.
- Sprachen am Schalter: Am Schalter wird Deutsch, Französisch, Englisch und Wolof gesprochen. Sollte die antragstellende Person keine dieser Sprachen sprechen, ist es ratsam, eine dritte Person zum Dolmetschen mitzunehmen.
- Übersetzung von Unterlagen: Alle Dokumente, die nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, müssen mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung eingereicht werden.
Originalunterlagen werden nach Abschluss der Bearbeitung zurückgegeben, wenn Sie davon bei Antragstellung eine Kopie eingereicht haben. Antragsformulare und Passfotos verbleiben bei der Botschaft.
Ein Visumtermin und vollständige Antragsunterlagen bieten keine Garantie dafür, dass ein Visum erteilt wird.
Abholung
Sobald die Botschaft eine Entscheidung über Ihren Visumantrag getroffen hat, werden Sie benachrichtigt.
Sie können Ihren Reisepass und die Unterlagen dann zu folgenden Zeiten abholen:
- Botschaft Dakar: Montag, Dienstag und Donnerstag um 13:30 Uhr.
- Botschaft Banjul: Bei Versand nach Banjul verlängert sich die Wartezeit um ca. zwei Wochen.
Überprüfen Sie Ihr Visum: Beim Abholen des Reisepasses sollten Sie das Visumsetikett auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen. Eventuelle Fehler sind unverzüglich zu melden.
Einreise
Bitte führen Sie alle im Visumverfahren eingereichten Originalunterlagen bei der Reise im Handgepäck mit, da die Grenzbehörden diese möglicherweise erneut anfordern. Auch bei der Beantragung des Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde müssen diese Unterlagen vorgelegt werden.
Die Grenzbehörden können die Einreise verweigern, selbst wenn ein gültiges Visum vorliegt.
Datenschutz im nationalen Visumverfahren
Im Visumverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet und gespeichert. Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum Datenschutz im Visumverfahren.