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Visum zum Freiwilligendienst in Deutschland
Die Botschaft in Dakar bearbeitet Anträge auf nationale Visa für Staatsangehörige, die ein Visum benötigen und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem der folgenden Länder haben: Senegal, Gambia, Guinea-Bissau oder Cabo Verde. Ein Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts ist erforderlich.
Ablauf des Visumprozesses
- Registrierung im Auslandsportal
- Persönliches Erscheinen aller antragstellenden Personen bei der Botschaft.
- Bearbeitung des Antrags durch die Visastelle. Informationen zur Bearbeitungsdauer finden Sie hier
- Abholung
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Wichtige Information zur Terminregistrierung: Bitte beachten Sie, dass die Terminwarteliste der Botschaft seit dem 29.04.2026 geschlossen ist. Neue Terminregistrierungen sind daher nicht mehr möglich. Ab sofort können Sie sich online für Ihren Visumsantrag im Auslandsportal registrieren. Sobald die zuständige Auslandsvertretung Ihren Antrag prüfen kann, erhalten Sie eine Benachrichtigung. Das Auslandsportal teilt Ihnen zudem mit, welche Unterlagen für Ihren Antrag erforderlich sind. Die Prüfung der Anträge im Auslandsportal erfolgt jedoch erst, wenn die Warteliste der Botschaft abgearbeitet ist. Falls Sie bereits auf der Terminwarteliste der Botschaft eingetragen sind, bitten wir Sie, sich nicht erneut im Auslandsportal zu registrieren. Das kann zu Verzögerungen führen. |
Nachreichung von Dokumenten: Falls Sie aufgefordert werden, Dokumente nachzureichen, geben Sie stets die Vorgangsnummer (fünfstellige Zahl), die auf Ihrer Gebührenquittung unter dem Barcode zu finden ist, an.
Erforderliche Unterlagen
Alle aufgelisteten Unterlagen sind im Original sowie mit einer qualitativ guten Fotokopie vorzulegen.
Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern.
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Ein vollständig ausgefülltes und von der antragstellenden Person unterschriebenes Antragsformular (Antragsformulare sind gebührenfrei).
- Minderjährige Reisende:
- Minderjährige benötigen eine schriftliche Zustimmung der sorgeberechtigen Personen. Dazu sind zusätzlich Kopien der Reisepässe aller sorgeberechtigter Personen einzureichen
- Minderjährige gambische Staatsangehörige benötigen eine „Travel Clearance“. Diese wird von der gambischen Polizei ausgestellt.
Dazu werden benötigt: das Familienbuch oder die Geburtsurkunde als Kopie und die Ausweiskopien beider Eltern
- ein aktuelles biometrisches Passbild mit weißem Hintergrund (nicht an das Antragsformular anheften)
- Geburtsurkunde der antragstellenden Person und ggf. Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder
- Gültiger Reisepass (mindestens noch 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig) sowie eine Kopie der Lichtbildseite und Kopie aller Visa in diesem Pass
- ggf. Kopie von alten Reisepässen mit (bereits abgelaufenen) deutschen Visa und Kopie der Ein- und Ausreisestempel
- ID-Karte
- Nur für Antragsteller ohne senegalesische, gambische oder guinea-bissauische Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in Senegal: Die Botschaft akzeptiert als Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts ausschließlich folgende Dokumente: Récépissé de dépôt oder Carte d’étranger. Diese Dokumente müssen von senegalesischen Behörden ausgestellt worden sein. Von anderen Staaten ausgestellte Dokumente (z. B. von einer diplomatischen Vertretung Ihres Herkunftslandes) werden nicht akzeptiert.
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die antragstellende Person muss eine bestimmte Altersgrenze einhalten:
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Europäischer Freiwilligendienst (EFD): zwischen 18 und 30 Jahren
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Jugendfreiwilligendienste (Freiwilliges Soziales Jahr FSJ oder Freiwilliges Ökologisches Jahr FÖJ): bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
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Süd-Nord Komponente im Gemeinschaftswerk weltwärts: bis zur Vollendung des 29. Lebensjahres
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unterschriebener Vertrag
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Einladungsschreiben der Einsatzstelle mit kurzer Darstellung der Tätigkeiten der freiwilligen Person
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Sprachkenntnisse:
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A1 Zertifikat (mehr zu Sprachtestanbietern und zu anerkannten Spachzertifikaten finden Sie hier; ein FAQ zu Sprachnachweisen finden Sie hier) oder
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Bescheinigung der Einsatzstelle, dass auf Sprachkenntnisse verzichtet werden kann oder
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Bescheinigung der Einsatzstelle, dass ein Sprachkurs in Deutschland absolviert werden soll
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Krankenversicherungsnachweis für gesamten Aufenthalt
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Lebenslauf
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Motivationsschreiben, das darstellt, warum ein Freiwilligendienst beabsichtigt ist und was die Pläne nach dem Freiwilligendienst sind
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Bildungsnachweise (Schulzeugnisse, Diplome, usw.)
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Nachweise zur wirtschaftlichen Situation im Heimatland
Gebühren
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 50.000 FCFA und muss bei Antragstellung beglichen werden.
Wird der Antrag abgelehnt oder zurückgezogen, wird die Gebühr nicht erstattet!
Dauer
Die Bearbeitungszeit Ihres Visumantrags beträgt in der Regel 2 bis 3 Wochen nachdem alle Unterlagen vollständig bei der Botschaft eingereicht wurden.
Stellen Sie Ihren Visumantrag daher mit ausreichend zeitlichem Vorlauf!
Weitere Hinweise
- Offizielle Informationen: Informationen zur Visumsbearbeitung können nur von der Visastelle der deutschen Botschaft Dakar erteilt werden. Die Botschaft arbeitet nicht mit Drittanbietern zusammen.
- Sprachen am Schalter: Am Schalter wird Deutsch, Französisch, Englisch und Wolof gesprochen. Sollte die antragstellende Person keine dieser Sprachen sprechen, ist es ratsam, eine dritte Person zum Dolmetschen mitzunehmen.
- Übersetzung von Unterlagen: Alle Dokumente, die nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, müssen mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung eingereicht werden.
Originalunterlagen werden nach Abschluss der Bearbeitung zurückgegeben, wenn Sie davon bei Antragstellung eine Kopie eingereicht haben. Antragsformulare und Passfotos verbleiben bei der Botschaft.
Ein Visumtermin und vollständige Antragsunterlagen bieten keine Garantie dafür, dass ein Visum erteilt wird.
Abholung
Sobald die Botschaft eine Entscheidung über Ihren Visumantrag getroffen hat, werden Sie benachrichtigt.
Sie können Ihren Reisepass und die Unterlagen dann zu folgenden Zeiten abholen:
- Botschaft Dakar: Montag, Dienstag und Donnerstag um 13:30 Uhr.
- Botschaft Banjul: Bei Versand nach Banjul verlängert sich die Wartezeit um ca. zwei Wochen.
Überprüfen Sie Ihr Visum: Beim Abholen des Reisepasses sollten Sie das Visumsetikett auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen. Eventuelle Fehler sind unverzüglich zu melden.
Einreise
Bitte führen Sie alle im Visumverfahren eingereichten Originalunterlagen bei der Reise im Handgepäck mit, da die Grenzbehörden diese möglicherweise erneut anfordern. Auch bei der Beantragung des Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde müssen diese Unterlagen vorgelegt werden.
Die Grenzbehörden können die Einreise verweigern, selbst wenn ein gültiges Visum vorliegt.
Datenschutz im nationalen Visumverfahren
Im Visumverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet und gespeichert. Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum Datenschutz im Visumverfahren.