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Informationen zur Blauen Karte EU (§ 18b Abs. 2 AufenthG)

Aufenthaltstitel, © dpa
Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung der Blauen Karte EU erfüllt werden?
- Sie verfügen über einen deutschen, einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss oder einen ausländischen Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist. Informationen zur Gleichwertigkeit und Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse erhalten Sie auf unserer Seite zur Anerkennung eines Hochschulabschlusses.
- Sie haben bereits ein konkretes Jobangebot in einem Unternehmen in Deutschland.
- Die Arbeitsstelle muss Ihrer Qualifikation angemessen sein.
- Mit der Arbeitsstelle in Deutschland erreichen Sie ein Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 58.400 Euro (im Jahr 2023). Bei Beschäftigungen in den Berufsfeldern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen und der Humanmedizin gilt ein verringertes Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 45.552 Euro (im Jahr 2023). In diesem Fall muss die Bundesagentur für Arbeit (BA) Ihrer Beschäftigung zustimmen.
Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann informieren Sie sich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses.
Erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU? Keine Panik! Sie können ein Visum zum Arbeiten für Fachkräfte nach § 18b Abs. 1 AufenthG beantragen.
Welche Vorteile bietet die Blaue Karte EU?
- Planungssicherheit
Die Blaue Karte EU bietet Planungssicherheit für Zugewanderte und Unternehmen, da bei Erfüllung der Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Blauen Karte EU besteht. Ein solcher Anspruch besteht bei Erfüllung der Voraussetzungen auch auf die Familienzusammenführung sowie auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis.
- Erleichterung des Familiennachzugs
Inhabende einer Blauen Karte EU können ihre Familienangehörigen unter vereinfachten Bedingungen nach Deutschland nachholen. So haben Eheleute auch ohne Deutschkenntnisse einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Diese berechtigt sie ebenfalls zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
- Schneller zur Niederlassungserlaubnis
Personen, die eine Blaue Karte EU haben und über einfache Deutschkenntnisse (Niveau A1) verfügen, erhalten nach 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland, wenn sie in dieser Zeit eine hochqualifizierte Beschäftigung ausgeübt und Beiträge zu einer Rentenversicherung geleistet haben.
Bei ausreichenden Deutschkenntnissen (Niveau B1) verkürzt sich die Frist auf 21 Monate.
- Erleichterte Mobilität
Personen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat seit mindestens 18 Monaten im Besitz einer Blauen Karte EU sind, können für eine Beschäftigung visumfrei nach Deutschland einreisen. Die Blaue Karte EU ist dann innerhalb eines Monats nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.
Wie kann ich eine Blaue Karte EU beantragen?
Sie beantragen ein Visum zur Erwerbstätigkeit als Fachkraft. Die Botschaft prüft dann automatisch, ob Sie die Voraussetzungen für eine Blaue Karte EU erfüllen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann die Botschaft Ihnen eine Blaue Karte EU ausstellen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, prüft die Botschaft Dakar, ob Ihnen ein Visum als Fachkraft mit akademischer Ausbildung erteilt werden kann.