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Reisepass für Minderjährige

Das Bild zeigt einen kleinen Jungen auf Reisen mit einem großen Koffer und einer Weltkugel als Ball im Arm.

Reisen Minderjähriger, © colourbox

24.10.2023 - Artikel

Für Kinder und Jugendliche gibt es zwei Arten von Pässen: Biometrische Pässe und Kinderreisepässe. Eine Erläuterung der Unterschiede finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass alle Passanträge persönlich (Eltern und Kind) nach Terminvereinbarung gestellt werden müssen.

​​​​​​​Für Kinder und Jugendliche gibt es zwei Arten von Pässen:

  1. Biometrische Pässe: Biometrische Reisepässe können ab Geburt ausgestellt werden, spätestens jedoch ab dem 12. Lebensjahr. Biometrische Pässe für Personen unter 24 sind für 6 Jahre gültig und werden in der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Sie können nur in der Botschaft Dakar beantragt werden.
  2. Kinderreisepässe: Kinderreisepässe sind einfachere (nicht biometrische) Pässe und werden in der Regel innerhalb von wenigen Tagen ausgestellt. Die Bearbeitungszeit kann sich jedoch deutlich verlängern, etwa, wenn zunächst noch eine Namenserklärung abgegeben werden muss. Kinderreisepässe sind seit 1. Januar 2021 nur noch für ein Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr. Kinderreisepässe werden nicht in allen Ländern außerhalb der EU anerkannt, mitunter gelten andere Einreisebestimmungen für bestimmte Länder. Sie können auch über die Botschaft Gambia oder das Verbindungsbüro der Botschaft in Guinea-Bissau beantragt werden.

Alle Pässe müssen persönlich (Eltern und Kind) nach Terminvereinbarung beantragt werden. Eine Antragstellung per Post ist nicht möglich. Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.

Benötigte Unterlagen

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nur vollständige Passanträge angenommen werden können. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.

Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen in Original und Kopie benötigt:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • zwei gleiche, biometrietaugliche Passfotos neueren Datums (bitte die Passfotos nicht selbst zuschneiden!)
  • Geburtsurkunde des Kindes
    • Bei senegalesischen Urkunden: „Copie litterale d´acte de naissance“
  • bisheriger Reisepass
  • gültige Aufenthaltsberechtigung für das Aufenthaltsland
  • Reisepässe beider Elternteile (Datenseite mit Bild)
  • gültige Aufenthaltsberechtigung der Eltern für das Aufenthaltsland
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • falls die Eltern bei Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren, Nachweis einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung
  • falls zutreffend, Bescheinigung über die Namensführung, siehe auch: Informationen zur Namenserklärung
  • Durch eine deutsche Behörde oder einen deutschen Notar beglaubigte Einverständniserklärung des anderen Elternteils, sofern das Kind nur von einem Elternteil begleitet wird.
  • Nachweis über die aktuelle Wohnanschrift
  • falls zutreffend: deutsche Einbürgerungsurkunde
  • falls zutreffend: Abmeldebestätigung vom letzten innerdeutschen Wohnort des Kindes, wenn ein solcher im bisherigen Pass als Wohnsitz eingetragen ist, ansonsten muss ein Unzuständigkeitszuschlag erhoben werden
  • Passgebühr

Auch wenn Ihr Kind den letzten Reisepass bereits bei der Botschaft Dakar erhalten haben sollte, bitten wir Sie, die oben erwähnten Unterlagen nochmals mitzubringen.

Diese Information bezieht sich auf den Großteil der vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.

Gebühren

Eine aktuelle Gebührenliste finden Sie hier:

Gebühren

Die Gebühren können bei der Antragstellung mit Bargeld in FCFA oder mit Kreditkarte in Euro (Visa oder Mastercard) bezahlt werden.

Geburtsnamenserklärung für Kinder

In manchen Fällen ist vor der Passerteilung eine Namenserklärung für Kinder erforderlich, um den Geburtsnamen des Kindes festzulegen oder zu ändern. Die Namenserklärung kann auch dann erforderlich sein, wenn der gewünschte Name bereits in der ausländischen Geburtsurkunde des Kindes vermerkt ist. Für diese Namenserklärung benötigen Sie gegebenenfalls einen Termin. Nähere Informationen zum Namensrecht finden Sie hier:

Namenserklärung für ein im Ausland geborenes Kind

Terminvereinbarung für die Passbeantragung

Bitte kontaktieren Sie zur Terminvereinbarung die Passstelle der Botschaft Dakar, oder das Verbindungsbüro in Guinea-Bissau über das Kontaktformular.

Das Kontaktformular der Botschaft Gambia finden Sie hier.



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