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Reisepass für Minderjährige
Biometrische Pässe für Personen unter 24 sind für 6 Jahre gültig und werden in der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Sie können nur in der Botschaft Dakar beantragt werden.
Alle Pässe müssen persönlich (Eltern und Kind) nach Terminvereinbarung beantragt werden. Eine Antragstellung per Post ist nicht möglich. Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.
Benötigte Unterlagen
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nur vollständige Passanträge angenommen werden können. Bei unvollständigen Unterlagen ist eine erneute Vorsprache mit Termin nötig.
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen in Original und Kopie benötigt:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- zwei gleiche, biometrietaugliche Passfotos neueren Datums (bitte die Passfotos nicht selbst zuschneiden!)
- Geburtsurkunde des Kindes (bei senegalesischen Urkunden: „Copie litterale d´acte de naissance“)
- bisheriger Reisepass
- gültige Aufenthaltsberechtigung für das Aufenthaltsland
- Reisepässe beider Elternteile (Datenseite mit Bild)
- gültige Aufenthaltsberechtigung der Eltern für das Aufenthaltsland
- Heiratsurkunde der Eltern
- falls die Eltern bei Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren, Nachweis einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung
- falls zutreffend, Bescheinigung über die Namensführung, siehe auch: Informationen zur Namenserklärung
- Durch eine deutsche Behörde oder einen deutschen Notar beglaubigte Einverständniserklärung des anderen Elternteils, sofern das Kind nur von einem Elternteil begleitet wird.
- Nachweis über die aktuelle Wohnanschrift
- falls zutreffend: deutsche Einbürgerungsurkunde
- falls zutreffend: Abmeldebestätigung vom letzten innerdeutschen Wohnort des Kindes, wenn ein solcher im bisherigen Pass als Wohnsitz eingetragen ist, ansonsten muss ein Unzuständigkeitszuschlag erhoben werden
- Passgebühr in Höhe von 45.000 FCFA (zahlbar in bar in FCFA oder mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard)
Auch wenn Ihr Kind den letzten Reisepass bereits bei der Botschaft Dakar erhalten haben sollte, bitten wir Sie, die oben erwähnten Unterlagen nochmals mitzubringen.
Diese Information bezieht sich auf den Großteil der vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.
Geburtsnamenserklärung für Kinder
In manchen Fällen ist vor der Passerteilung eine Namenserklärung für Kinder erforderlich, um den Geburtsnamen des Kindes festzulegen oder zu ändern. Die Namenserklärung kann auch dann erforderlich sein, wenn der gewünschte Name bereits in der ausländischen Geburtsurkunde des Kindes vermerkt ist. Für diese Namenserklärung benötigen Sie gegebenenfalls einen Termin. Nähere Informationen zum Namensrecht finden Sie hier:
Namenserklärung für ein im Ausland geborenes Kind
Terminvereinbarung für die Passbeantragung
Beantragen Sie zum ersten Mal einen deutschen Reisepass für Ihr Kind? Nutzen Sie bitte zur Terminvereinbarung unser Online-Terminbuchungssystem, Kategorie ‚erster deutscher Pass‘.
Ihr Kind besitzt bereits ein deutsches Ausweisdokument? Nutzen Sie bitte unser Online-Terminbuchungssystem, Kategorie 'Passbeantragung für Inhaber eines deutschen Passes oder Personalausweises'.
Das Verbindungsbüro in Guinea-Bissau erreichen Sie über das Kontaktformular.
Das Kontaktformular der Botschaft Gambia finden Sie hier.