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Personalausweis für Antragstellende unter 16 Jahren
Personalausweise können auch für Kinder ausgestellt werden. Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen. Das Kind muss bei Beantragung persönlich anwesend sein.
Personalausweise können auch für Kinder ausgestellt werden. Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen. Das Kind muss bei Beantragung persönlich anwesend sein.
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises beträgt für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre.
Anträge für Personalausweise können nur persönlich nach Terminvereinbarung in der Botschaft gestellt werden. Der Druck der Personalausweise erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von etwa 6 Wochen. Sollte die Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung erforderlich sein (siehe untenstehende Informationen), können sich die Bearbeitungszeiten mitunter erheblich verlängern. Nach Eintreffen des Personalausweises wird sich die Botschaft mit Ihnen unaufgefordert bezüglich der Abholung in Verbindung setzen.
Benötigte Unterlagen
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann, sofern die unten genannten Unterlagen unvollständig sind. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlangen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen in Original und Kopie benötigt:
Vollständig ausgefülltes Antragsformular
zwei gleiche, biometrietaugliche Passfotos neueren Datums (bitte die Passfotos nicht selbst zuschneiden!)
Geburtsurkunde des Kindes
Bei senegalesischen Urkunden: „Copie litterale d´acte de naissance“
- aktueller Reisepass
- bisheriger Personalausweis
- Reisepässe beider Elternteile (Datenseite mit Bild)
- gültige Aufenthaltsberechtigung für das Aufenthaltsland
- gültige Aufenthaltsberechtigung der Eltern für das Aufenthaltsland
- Heiratsurkunde der Eltern
- falls die Eltern bei Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren, Nachweis einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung
- falls zutreffend, Bescheinigung über die Namensführung, siehe auch: Informationen zur Namenserklärung
- Durch eine deutsche Behörde oder einen deutschen Notar beglaubigte Einverständniserklärung des anderen Elternteils, sofern das Kind nur von einem Elternteil begleitet wird.
- Nachweis über die aktuelle Wohnanschrift
- falls zutreffend: deutsche Einbürgerungsurkunde
- falls zutreffend: Abmeldebestätigung vom letzten innerdeutschen Wohnort des Kindes, wenn ein solcher im bisherigen Pass/ Personalausweis als Wohnsitz eingetragen ist, ansonsten muss ein Unzuständigkeitszuschlag erhoben werden
- Gebühren in Höhe von 34.700 FCA, zahlbar in bar oder mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard)
Auch wenn Ihr Kind den letzten Personalausweis oder Reisepass bereits bei der Botschaft Dakar erhalten haben sollte, bitten wir Sie, die oben erwähnten Unterlagen nochmals mitzubringen.
Diese Information bezieht sich auf den Großteil der vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.
Geburtsnamenserklärung für Kinder
In manchen Fällen ist vor der Pass-/ Personalausweiserteilung eine Namenserklärung für Kinder erforderlich, um den Geburtsnamen des Kindes festzulegen oder zu ändern. Die Namenserklärung kann auch dann erforderlich sein, wenn der gewünschte Name bereits in der ausländischen Geburtsurkunde des Kindes vermerkt ist. Für diese Namenserklärung benötigen Sie gegebenenfalls einen Termin. Nähere Informationen zum Namensrecht finden Sie hier.
Terminvereinbarung für die Passbeantragung
Beantragen Sie zum ersten Mal einen deutschen Personalausweis für Ihr Kind? Nutzen Sie bitte zur Terminvereinbarung unser Online-Terminbuchungssystem, Kategorie ‚erster deutscher Pass‘.
Ihr Kind besitzt bereits einen deutsches Reisepass oder Personalausweis? Nutzen Sie bitte unser Online-Terminbuchungssystem, Kategorie 'Passbeantragung für Inhaber eines deutschen Passes oder Personalausweises'.