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Häufig gestellte Fragen

Bild einer Computertastatur mit der Aufschrift F A Q (Frequently Asked Questions / Häufig gestellte Fragen)

FAQ, © picture alliance / Zoonar

24.08.2023 - Artikel

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen im Bereich der Rechts- und Konsularangelegenheiten.

nationales Visumverfahren

Die Botschaft ist bemüht, Ihren Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten. In vielen Fällen muss jedoch die örtlich zuständige Ausländerbehörde oder die Bundesagentur für Arbeit in Deutschland zustimmen. Die Bearbeitungszeit kann daher nicht genau vorhersagt werden. Sie sollten jedoch mit mehreren Wochen bis Monaten rechnen.

Die Beteiligung der Ausländerbehörde ist nur ein Teil des Verfahrens und gegenwärtig ist die Bearbeitung noch nicht abgeschlossen. Sobald eine Entscheidung getroffen werden kann, werden wir Sie kontaktieren. Seien Sie versichert, dass sich die Botschaft darum bemüht, Ihren Antrag schnellstmöglich abzuschließen.

Das Visum ist je nach Aufenthaltszweck zwischen 90 Tagen und zwölf Monaten gültig.

Bitte kontaktieren Sie nach Einreise schnellstmöglich die örtlich zuständige Ausländerbehörde in Deutschland. Dort können Sie einen Aufenthaltstitel beantragen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.

Welche Ausländerbehörde für Sie zuständig ist, finden Sie unter https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/?typ=ABH

Die Sicherung Ihres Lebensunterhalts müssen Sie im Visumverfahren nachweisen. Dafür stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:

  • Sperrkonto (weitere Informationen finden Sie hier)
  • Verpflichtungserklärung durch eine in Deutschland lebende Person
  • anerkanntes Stipendium

Bitte beachten Sie, dass ein Visumantrag ohne Nachweis der Finanzierung keine Erfolgsaussicht hat.


Zudem müssen Sie noch nachweisen, dass Sie die Studiengebühr bzw. Gebühr der Sprachschule bezahlen können. Dafür können Sie z.B. einen Kontoauszug vorlegen.

Bei jeder Ablehnung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid, in welchem Ihnen die Gründe für die Ablehnung mitgeteilt werden. Dort werden Sie auch über die weiteren Möglichkeiten informiert (Rechtsbehelfsbelehrung). Bitte lesen Sie sich den Bescheid aufmerksam durch.

Sprachnachweis

Das erforderliche Sprachniveau hängt von Ihrem gewünschten Aufenthaltszweck ab:

Ehegattennachzug: A1

Au-Pair: A1

Freiwilligendienst: A1

Ausbildung ohne vorherigen Sprachkurs: B1

Kindernachzug, wenn Kinder bereits 16 oder älter sind: ggf. C1

Studium in deutscher Unterrichtssprache ohne vorherigen Sprachkurs: C1 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang - DSH)

Mit einem Sprachzertifikat eines ALTE-zertifizierten Anbieters. Im Amtsbezirk der Botschaft ist dies nach Kenntnis der Botschaft bisher nur das Goethe Institut Senegal mit Sitz in Dakar. Die Botschaft nimmt selbst keine Sprachprüfungen oder –einstufungen vor.

Die Botschaft akzeptiert keine Zertifikate, die älter als ein Jahr alt sind.

Es ist möglich, die Prüfungen beim getrennt nach Modulen (Lesen, Hören, Sprechen, Schreiben) abzulegen und die Zeugnisse der Modulprüfungen gesammelt bei der Botschaft vorzulegen. Der Sprachnachweis ist nur mit allen vier bestandenen Modulen vollständig. Die einzelnen Modulprüfungen dürfen bis zu einem Jahr zurückliegen.

Nein, entscheidend ist ein Zertifikat nach der bestandenen Prüfung. Wie Sie sich auf die Sprachprüfung vorbereiten – ob in einer Sprachschule, allein mit Selbstlernbuch, mit einem Privatlehrer oder Onlinekursen – steht Ihnen frei.

Nein, die Gesetzeslage hierzu ist eindeutig: Ohne A1-Zertifikat wird i.d.R. kein Visum zum Ehegattennachzug erteilt, d.h. es muss schon vor der Einreise vorgelegt werden.

Laut Rechtsprechung ist eine Ausnahme vom A1-Nachweis ist möglich, wenn die antragstellende Person nachhaltige Deutschlernbemühungen über den zusammenhängenden Zeitraum von einem Jahr nachweisen, z.B. wenn in regelmäßigen Abständen von 2-3 Monaten Prüfungsversuche unternommen wurden. Bitte bewahren Sie Zeugnisse auf, auch wenn die Prüfungen nicht bestanden wurden, und legen Sie sie beim Visumsantrag vor.

Nein, Analphabetismus zählt laut Rechtsprechung nicht zu den Härtefällen. Analphabetinnen und Analphabeten, sowie gering alphabetisierte Personen sollten erst einen Alphabetisierungskurs für Erwachsene absolvieren und dann Deutschunterricht nehmen. Für den Alphabetisierungsunterricht kann z.B. ein Privatlehrer engagiert werden.

Terminwarteliste

Über die Terminwarteliste werden Termine für Visumsanträge zum Familiennachzug vergeben. Alle anderen Aufenthalts- und Reisezwecke (Besuch, Ausbildung usw.) sind nicht von der Terminwarteliste erfasst. Wer versucht, bei einem Termin zum Familiennachzug ein Visum für einen anderen Aufenthalts- oder Reisezweck zu beantragen, wird abgewiesen!

Auf der Terminwarteliste registrieren sich die Personen, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland einreisen möchten. Es registrieren sich nicht jene Personen, die bereits in Deutschland leben!

Sie erhalten in der Regel ca. 5-20 Minuten nach Ihrer Registrierung eine Registrierungsbestätigung per E-Mail. Bitte schauen Sie hierfür auch in Ihrem Spam-Ordner nach. Der Termin wird Ihnen ca. 2-6 Wochen vor dem Antragstermin per E-Mail mitgeteilt. In dieser Terminmitteilung finden Sie einen Bestätigungslink. Bitte bestätigen Sie Ihren Termin umgehend, indem Sie auf den Bestätigungslink klicken. Nicht bestätigte Termine werden nach 7 Tagen storniert und an andere Personen auf der Warteliste vergeben.
Zwischen Registrierung und Terminmitteilung können mehrere Monate vergehen. Bitte überprüfen Sie deshalb regelmäßig Ihren E-Mail-Eingang.

Die Botschaft bemüht sich, die Wartezeit zu begrenzen, kann aber keine genaue Aussage über Wartezeiten treffen. Bitte sehen Sie von diesbezüglichen Nachfragen ab.

In den vergangenen Monaten haben sich zahlreiche Personen registriert, ohne zum vergebenen Termin zu erscheinen. Dies benachteiligt jene, die sich ernsthaft um einen Termin bemühen und lange Wartezeiten in Kauf nehmen.
Um diese Fälle von Nichterscheinen zu reduzieren, wurde im September die Terminbestätigung in allen Terminmitteilungen eingeführt. Personen, die ihren Termin vor September 2023 erhalten haben, müssen den Termin nicht bestätigen.

Nein. In diesem Fall müssen Sie Ihre bisherige Registrierung stornieren und sich dann mit den gewünschten Daten registrieren.

Ja. Die Botschaft prüft regelmäßig die Plausibilität der Registrierungen und löscht Einträge, die offensichtlich unrichtig sind. Bitte nehmen Sie sich Zeit bei der Registrierung und achten Sie auf die Richtigkeit Ihrer Angaben. Nachträgliche Korrekturen sind nicht möglich. Wenn Ihre Angaben aus der Registrierung mit denen in Ihrem Pass nicht übereinstimmen, werden Sie nicht zum Termin in die Botschaft vorgelassen.

Bringen Sie bitte eine Kopie des alten Passes zum Termin mit.

Nein, bitte registrieren Sie sich als Gruppe, indem Sie bei der Registrierung angeben, wieviele Personen insgesamt Anträge stellen sollen. Dazu zählt nicht die Person, die bereits in Deutschland lebt!

Die Botschaft gleicht bei der Terminvergabe Mailadressen ab und kann so in der Regel Einträge, die zu einer Familie gehören, finden und ihnen einen gemeinsamen Termin zuteilen.

Nein! Bitte unterlassen Sie Mehrfachregistrierungen! Dies führt unter Umständen zu längeren Wartezeiten für alle! Die Botschaft löscht außerdem regelmäßig Doppeleinträge, wobei nur der älteste Eintrag beibehalten wird.

Bitte geben Sie eine funktionierende Nummer aus dem Amtsbezirk an, damit die Botschaft Sie bei Terminverschiebungen, etwa bei kurzfristig festgelegten Feiertagen oder Botschaftsschließungen, schnell erreichen kann.

Schengenvisumverfahren

Ihnen stehen verschiedene Finanzierungsnachweise zur Verfügung. Diese finden Sie auf hier unserer Webseite, abhängig von Ihrem jeweiligen Reisezweck.

Für die Finanzierung gilt dabei, dass eigene ausreichende Mittel für die Hin- und Rückreise (Flug), für die Unterkunft und zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen müssen. Die Botschaft wird diese Unterlagen ergebnisoffen prüfen.

Zwischen Ausstellung der Verpflichtungserklärung und dem Visumantragstermin bei der Botschaft dürfen höchstens sechs Monate liegen.

Die Botschaft entscheidet innerhalb von 15 Kalendertagen über Ihren Schengenvisumantrag.

Bei Personen mit gambischer Staatsangehörigkeit erfolgt die Entscheidung über Visumsanträge erfolgt erst 45 Tage nach Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen. Grundlage hierfür ist der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1781 Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Reiseplanung (insb. Flugreservierung), dass zu den 45 Tagen noch die Bearbeitungszeit und die Versandzeit von Dakar nach Banjul hinzukommen. Mit der Rückgabe des Reisepasses kann frühestens 60 Tage nach Antragstellung gerechnet werden.


Wir bitten um Verständnis, dass in Einzelfällen die Prüfung länger dauern kann.

Bei jeder Ablehnung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid, in welchem Ihnen die Gründe für die Ablehnung mitgeteilt werden. Dort werden Sie auch über die weiteren Möglichkeiten informiert (Rechtsbehelfsbelehrung). Bitte lesen Sie sich den Bescheid aufmerksam durch.

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