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Beurkundungen und Beglaubigungen
Foto eines Stempels, © colourbox
Sie sollen vor der Konsularbeamtin/ dem Konsularbeamten einer deutschen Auslandsvertretung ein Dokument unterschreiben oder benötigen eine beglaubigte Kopie?
Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen veranschaulichen, dass es im deutschen Recht grundsätzlich zwei verschiedene Formen der Erstellung öffentlicher Urkunden gibt: Die Form der notariellen Beurkundung und die Form der Unterschriftsbeglaubigung. Bei beiden Formen erfolgt die Unterzeichnung eines Dokuments. Gesetzgeber und Rechtsprechung legen fest, wann welche Form Anwendung findet.
Unterschriftsbeglaubigung
Die Unterschriftsbeglaubigung ist die „einfachere“ Form. Mit der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt die Konsularbeamtin/ der Konsularbeamte, dass die genannte Person das Dokument vor ihr/ihm unterzeichnet hat. Die Unterschrift muss persönlich vor der Konsularbeamtin/ dem Konsularbeamten geleistet oder vor ihr/ihm anerkannt werden. Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments findet nicht statt.
In vielen Fällen ist die Unterschriftsbeglaubigung ausreichend, um ein Dokument rechtlich wirksam werden zu lassen.
Einige Beispiele hierfür sind:
- Genehmigungserklärung bzw. Vollmachtbestätigung: Jemand hat in Ihrem Namen einen Vertrag unterzeichnet oder eine Erklärung abgegeben, ohne vorab hierzu von Ihnen bevollmächtigt worden zu sein. Nun werden Sie gebeten, diese Erklärung nachträglich zu genehmigen, damit der Vertrag rechtliche Wirkung entfalten kann. Dies kommt etwa bei Immobilienkaufverträgen häufig vor.
- Beantragung eines Führungszeugnisses
- Erklärung zur Ausschlagung einer Erbschaft
- einfache Vollmachten: Vollmachten, in denen sich der/die Vollmachtgeber:in weniger stark bindet, z. B. widerrufliche Vollmachten für ein einzelnes Rechtsgeschäft wie
- Handelsregistereintragungen oder einfache Nachlassvollmachten
Zur Unterschriftsbeglaubigung bringen Sie bitte mit:
- das zu unterzeichnende Dokument (die Auslandsvertretungen können dieses nicht für Sie formulieren), welches Sie erst in der Auslandsvertretung vor der Konsularbeamtin/ dem Konsularbeamten unterschreiben
- bei Genehmigungserklärungen auch den bereits geschlossenen Vertrag
- ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass, Personalausweis, Identitätskarte, etc.)
- falls Sie nicht im eigenen Namen, sondern im Namen z. B. einer Firma, eines Mündels, etc. unterschreiben, zusätzlich einen Nachweis (im Original oder beglaubigter Kopie) darüber, dass Sie berechtigt sind, die Firma/ die Person zu vertreten
- Wohnsitznachweis, sofern der Wohnsitz im Amtsbezirk der Botschaft nicht im Ausweis vermerkt ist (Wohnsitzbescheinigung, Mietvertrag, Stromrechnung, o.ä.)
Gebühren
Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung in familienrechtlichen Angelegenheiten beträgt 52.000,- FCFA, in sonstigen Angelegenheiten 37.000,- FCFA. Die Gebühr kann entweder in Euro mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder in FCFA in bar beglichen werden.
Terminvereinbarung
Termine sind immer freitags nach Vereinbarung möglich. Bitte nutzen Sie unser Online-Terminbuchungssystem.
Notarielle Beurkundung
Bei einigen Rechtsgeschäften genügt die Beglaubigung der Unterschrift nicht, vielmehr muss eine notarielle Beurkundung der Niederschrift durch die Konsularbeamtin/ den Konsularbeamten stattfinden.
Beispiele für zu beurkundende Rechtsgeschäfte sind:
- Vaterschaftsanerkennung
- Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
- Gemeinsame Sorgeerklärung
- Antrag auf Erteilung eines Erbscheins
- Eidesstattliche Versicherung (z. B. zum Personenstand, in Rentenangelegenheiten, bei Führerscheinverlust, etc.)
- Unterhaltsverpflichtung
Aber: Nicht jede gewünschte Beurkundung kann durch die Konsularbeamten der Botschaft Dakar vorgenommen können. Bitte klären Sie daher unbedingt vorab, ob die gewünschte Beurkundung durchgeführt werden kann.
Im Bereich des Gesellschaftsrechts besteht die Möglichkeit, direkt bei einem deutschen Notariat im Wege eines Online-Verfahrens unter https://online-verfahren.notar.de/ov/home Beurkundungen und Beglaubigungen durchzuführen.
Gebühren
Die Gebühren für eine Beurkundung variieren je nach Fallkonstellation. Die genaue Höhe der zu entrichtenden Beurkundungsgebühr, die in Euro mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder in FCFA in bar beglichen werden kann, wird Ihnen rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin mitgeteilt.
Terminvereinbarung für die Beurkundung
Nutzen Sie bitte zur Terminvereinbarung unser Online-Terminbuchungssystem, Kategorie ‚Vaterschaftsanerkennung/Zustimmung Mutter/Beurkundungen‘.
Zur Beurkundung bringen Sie bitte mit:
- ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass, Personalausweis, Identitätskarte, etc.)
- falls Sie nicht im eigenen Namen, sondern im Namen z. B. einer Firma, eines Mündels, etc. unterschreiben, zusätzlich einen Nachweis (im Original oder in beglaubigter Kopie) darüber, dass Sie berechtigt sind, die Firma/ die Person zu vertreten
- weitere Dokumente nach vorheriger Absprache mit der/dem beurkundenden Konsularbeamtin/ Konsularbeamten.
Beglaubigung von Fotokopien
Die Deutsche Botschaft kann – in der Regel zum Gebrauch gegenüber deutschen Behörden - bei Vorlage des Originals beglaubigte Kopien Ihrer Unterlagen anfertigen. Die Kopien der Unterlagen werden durch die Botschaft selbst angefertigt.
Gebühren
Für die Beglaubigung von Kopien fällt pro Dokument eine Gebühr in Höhe von 16.000,- FCFA an. Die Gebühr kann entweder in Euro mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder in FCFA in bar beglichen werden.
Terminvereinbarung für die Beglaubigung von Fotokopien
Termine sind immer freitags nach Vereinbarung möglich. Bitte nutzen Sie unser Online-Terminbuchungssystem.