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Wichtige Informationen zur Einreise nach Deutschland mit abgelaufenen Aufenthaltstitel
Es ist von größter Bedeutung, dass in Deutschland lebende Ausländer nicht ohne einen gültigen Aufenthaltstitel in ihr Heimatland reisen. Andernfalls droht die Gefahr, im Heimatland zu stranden und nicht nach Deutschland zurückkehren zu können.
Häufige Fragen
Mein Aufenthaltstitel ist abgelaufen. Kann ich damit nach Deutschland einreisen?
Nein, nach unseren Erfahrungen verweigern die Fluggesellschaften in der Regel die Beförderung. Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass Ihr Aufenthaltstitel noch gültig ist.
Auch bei unbefristet gültigen Aufenthaltstiteln (z.B. Niederlassungserlaubnis) läuft die Karte irgendwann ab. Auch mit einem gültigen Titel, aber abgelaufener Karte, verweigern die Fluggesellschaften in der Regel die Reise. Bitte erneuern Sie daher Ihren Aufenthaltstitel rechtzeitig vor Reiseantritt in Deutschland.
Die Ausländerbehörde hat mir eine „Aufenthaltsbescheinigung“ o.ä. ausgestellt. Kann ich damit nach Deutschland reisen?
Manche Ausländerbehörden stellen sogenannte „Aufenthaltsbescheinigungen“ aus. Diese Bestätigungsschreiben, die auf weißem Druckerpapier ausgedruckt werden, berechtigen nicht zur Einreise nach Deutschland! Informieren Sie die Ausländerbehörde über Ihr Reisevorhaben und beantragen Sie unbedingt einen elektronischen Aufenthaltstitel. Bei eiligen Reisen kann Ihnen die Ausländerbehörde auch eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG ausstellen.
Die Ausländerbehörde hat mir gesagt, dass ich mit dem abgelaufenen Aufenthaltstitel sowie dem alten und neuen Reisepass zurückreisen kann. Stimmt das?
Nach unseren Erfahrungen verweigern die Fluggesellschaften den Transport. Bitte erneuern Sie daher Ihren Aufenthaltstitel rechtzeitig vor Reiseantritt in Deutschland.
Beratung zu den Einreisevoraussetzungen für Deutschland.
Die Bundespolizei in Deutschland prüft, ob die Voraussetzungen für die Einreise gegeben sind. Daher kann nur die Bundespolizei Sie beraten, ob Sie mit Ihrem Aufenthaltstitel wieder nach Deutschland einreisen dürfen. Sie können die Bundespolizei über das Kontaktformular erreichen, welches Sie hier finden.
Sofern Sie keinen Direktflug nach Deutschland gebucht haben, sondern über einen anderen Schengenstaat einreisen, müssen Sie die Voraussetzungen dieses Schengenstaats erfüllen. Bitte informieren Sie sich bei den dortigen Grenzbehörden zusätzlich über die Einreisevoraussetzungen.
Was tun, wenn man im Ausland gestrandet ist?
Sollten Sie sich im Ausland befinden und die Fluggesellschaft den Transport verweigert haben, müssen Sie ein Visum zur Wiedereinreise beantragen. Bitte lesen Sie dazu die Informationen auf unserer Webseite aufmerksam durch!
Bitte beachten Sie, dass dies kein Fall für den Rufbereitschaftsdienst der Botschaft ist. Auch in dringenden Fällen können Wiedereinreisevisa nur während der normalen Bürozeiten bearbeitet werden.
Zustimmung der Ausländerbehörde in Deutschland notwendig
Für Ihren Visumantrag muss die Ausländerbehörde in Deutschland zustimmen. Dies dauert oft mehrere Tage, Wochen oder Monate. Die Visastelle hat keine Möglichkeit, das Verfahren zu beschleunigen. Bitte wenden Sie sich selbst an die Ausländerbehörde, wenn Sie dringend zurückreisen müssen (z.B. Rückkehr an den Arbeitsplatz, medizinische Behandlung, knappe Medikamente)!
Wir bitten Sie, von Sachstandsanfragen bei der Visastelle abzusehen. Wir werden Sie umgehend kontaktieren, wenn eine finale Entscheidung getroffen werden konnte.