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Visum zur Wiedereinreise nach Deutschland (Rückkehrvisum)
Wenn Sie bereits im Besitz eines gültigen nationalen deutschen Aufenthaltstitels sind und dieser während Ihres Aufenthalts im Senegal, in Gambia, in Guinea-Bissau oder in Cabo Verde verloren oder gestohlen wurde oder abgelaufen ist, können Sie ein Visum zur Wiedereinreise nach Deutschland beantragen.
Ablauf des Visumprozesses
- Botschaft kontaktieren: Kontaktieren Sie die Botschaft schnellstmöglich über das Kontaktformular.
- Ausländerbehörde kontaktieren: Kontaktieren Sie die örtlich zuständige Ausländerbehörde und teilen Sie mit, dass Ihr Aufenthaltstitel verloren oder gestohlen wurde oder abgelaufen ist. Unter Umständen können Sie dort bereits ein Vorabzustimmung beantragen. Weitere Informationen zur Vorabzustimmung finden Sie hier.
- persönliches Erscheinen: Alle antragstellenden Personen müssen persönlich bei der Botschaft in Dakar vorstellig werden.
- Bearbeitung des Antrags: Die Botschaft bearbeitet Ihren Antrag. Informationen zur Dauer des Visumverfahrens finden Sie hier.
- Abholung
Bitte senden Sie vorab keine Unterlagen an die Botschaft. Die antragstellende Person muss alle Unterlagen vollständig bei der Antragstellung mitbringen.
Falls Sie bei der Antragstellung oder im Nachhinein per E-Mail aufgefordert werden, Dokumente nachzureichen, geben Sie stets das Aktenzeichen (fünfstellige Nummer) an. Dieses ist auf der Quittung unter dem Barcode zu finden.
Vorabzustimmung der Ausländerbehörde
Für ein Visum zur Wiedereinreise muss die Botschaft die Zustimmung der Ausländerbehörde in Deutschland einholen. Dafür gibt es zwei Optionen:
- Sie holen bei der Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung ein und beantragen anschließend das Visum zur Wiedereinreise. Viele Ausländerbehörde haben ein besondere Kontaktmöglichkeit für Notfälle.
- Sie beantragen das Visum zur Wiedereinreise ohne Vorabzustimmung.
Mit einer Vorabzustimmung verkürzt sich das Visumverfahren erheblich.
Erforderliche Unterlagen
Alle im Anschluss aufgeführten Unterlagen sind im Original sowie mit zwei qualitativ guten Fotokopien vorzulegen.
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Zwei vollständig ausgefüllte und von der antragstellenden Person unterschriebene Antragsformulare (Antragsformulare sind gebührenfrei).
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Minderjährige Reisende:
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Minderjährige benötigen eine schriftliche Zustimmung der sorgeberechtigen Personen. Dazu sind zusätzlich Kopien der Reisepässe aller sorgeberechtigter Personen einzureichen
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Minderjährige gambische Staatsangehörige benötigen eine „Travel Clearance“. Diese wird von der gambischen Polizei ausgestellt.
Dazu werden benötigt: das Familienbuch oder die Geburtsurkunde als Kopie und die Ausweiskopien beider Eltern
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zwei aktuelles biometrische Passbilder mit weißem Hintergrund (nicht an das Antragsformular anheften)
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Gültiger Reisepass (mindestens noch 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig) sowie eine Kopie der Lichtbildseite und Kopie aller Visa in diesem Pass
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Kopie des verlorenen, gestohlenen oder abgelaufenen deutschen Aufenthaltstitels
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ggf. Kopie von alten Reisepässen mit (bereits abgelaufenen) deutschen Visa und Kopie der Ein- und Ausreisestempel
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ID-Karte
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Anzeige bei der Polizei bei Verlust oder Diebstahl
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wenn Sie länger als sechs Monate im Ausland waren: schriftliche Genehmigung der Ausländerbehörde über den Auslandsaufenthalt
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ggf. Vorabzustimmung der Ausländerbehörde
Hinweis: Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern.
Dauer
Die Botschaft bearbeitet Ihren Antrag auf ein Visum zur Wiedereinreise schnellstmöglich. Die Bearbeitungszeit hängt jedoch davon ab, ob Sie eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde vorgelegt haben oder nicht.
Bearbeitungszeit mit Vorabzustimmung
Die Bearbeitung ist oft innerhalb weniger Arbeitstage möglich. Wir kontaktieren Sie umgehend, sobald eine Entscheidung getroffen wurde.
Bearbeitungszeit ohne Vorabzustimmung
Die Botschaft sendet Ihren Antrag noch am Tag der Antragstellung elektronisch an die örtlich zuständige Ausländerbehörde. Die Ausländerbehörde prüft Ihren Fall und teilt der Botschaft dann elektronisch die Zustimmung oder Ablehnung mit.
Die Bearbeitungszeit hängt stark von der Auslastung der Ausländerbehörde in Deutschland aus und kann daher mehrere Wochen betragen!
Bitte senden Sie keine Nachfragen zur Bearbeitungszeit an die Botschaft, sondern kontaktieren Sie direkt die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland.
Gebühren
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 50.000 FCFA und muss bei Antragstellung beglichen werden.
Wird der Antrag abgelehnt oder zurückgezogen, wird die Gebühr nicht erstattet!
Weitere Hinweise
Informationen zur Visumsbearbeitung können nur von Botschaftsangehörigen erteilt werden, nicht von Sicherheitspersonal oder Dritten. Die Botschaft arbeitet nicht mit Agenten, Reisebüros oder Mittelsmännern zusammen. Personen, die dies behaupten, handeln i.d.R. in betrügerischer Absicht. Informationen von Dritten sind häufig inkorrekt. Halten Sie sich an die offiziellen Informationen auf der Botschaftswebsite.
Sprachen am Schalter
Am Schalter sprechen wir Deutsch, Französisch, Englisch und Wolof. Sollte die antragstellende Person keine dieser 4 Sprachen sprechen, ist es ratsam, eine Dritte Person zur Dolmetschung am Schalter mitzubringen.
Übersetzung von Unterlagen
Alle Dokumente, die nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch abgefasst sind, müssen zusammen mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden.
Einbehaltung bestimmter Dokumente
Originalunterlagen werden nach Abschluss der Bearbeitung zurückgegeben, wenn Sie davon bei Antragstellung eine Kopie eingereicht haben. Antragsformulare und Passfotos verbleiben bei der Botschaft.
Antragstellung garantiert kein Visum
Ein Visumtermin und vollständige Antragsunterlagen bieten keine Garantie dafür, dass ein Visum erteilt wird.
Ablehnung / Remonstration
Falls ein Visum versagt wird, haben Sie oder eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte dritte Person die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen unter Angabe des Geschäftszeichens und einer zustellfähigen Postadresse, schriftlich um nochmalige Prüfung des Antrages zu bitten (Remonstration). Fügen Sie dabei bitte weitere Unterlagen hinzu. Die Bearbeitungsdauer von Remonstrationen beträgt mindestens 4 Wochen, oft mehrere Monate.
Abholung
Sobald die Botschaft eine Entscheidung über Ihren Visumantrag getroffen hat, werden Sie telefonisch oder per E-Mail kontaktiert.
Sie können Ihren Reisepass und die Unterlagen dann zu folgenden Zeiten abholen:
Botschaft Dakar |
Montag, Dienstag und Donnerstag: 13:30 Uhr. |
Botschaft Banjul |
Eine Abholung ist auch in der Botschaft in Banjul möglich. Bei Versand nach Banjul ist mit einer zwei Wochen längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Planen Sie hierfür genügend Zeit ein. Die Öffnungszeiten der Botschaft Banjul finden Sie hier. |
Überprüfen Sie Ihr Visum!
Prüfen Sie bei Passabholung das Visumsetikett auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Eventuelle Fehler sind unverzüglich anzuzeigen.
Ihr Visum enthält Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums und die Anzahl der erlaubten Aufenthaltstage.
In der Regel wird das Visum zunächst für 90 Tage erteilt. Nach der Einreise sollten Sie sich umgehend um einen Termin bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde bemühen. Bei der Ausländerbehörde müssen Sie dann einen Aufenthaltstitel beantragen.
Einreise
Bitte führen Sie alle im Visumverfahren eingereichten Originalunterlagen bei der Reise im Handgepäck mit. Bei der Einreisekontrolle können Grenzbehörden die erneute Vorlage dieser Unterlagen fordern.
Auch bei der Beantragung des Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde sind diese Unterlagen wieder vorzulegen.
Die Grenzbehörden können den Visuminhabern auch bei Besitz eines gültigen Visums die Einreise verweigern.
Datenschutz im nationalen Visumverfahren
Im Visumverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet und gespeichert. Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum Datenschutz im Visumverfahren.