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Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit verschiedenen Berufen © colourbox.de
Sie können Ihren deutschen Arbeitgeber bevollmächtigen, für Sie ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren zu beantragen. Das Verfahren ist für Anträge mit der Rechtsgrundlage § 16a AufenthG (Ausbildung/Weiterbildung), § 16d AufenthG (Durchführung Qualifizierungsmaßnahmen) sowie § 18 a, b, g AufenthG (Aufnahme einer Erwerbstätigkeit) möglich.
Die örtlich zuständige Ausländerbehörde berät Ihren Arbeitgeber und unterstützt im Rahmen des Verfahrens. Nachdem alle Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt die Ausländerbehörde eine sogenannte Vorabzustimmung im beschleunigten Fachkräfteverfahren gem. § 81a AufenthG.
Weitere Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie auf der Informationsseite der Bundesregierung
Nur wenn Sie eine solche Vorabzustimmung der Ausländerbehörde und alle Antragsunterlagen vorliegen haben, können Sie einen Termin zur Beantragung des Visums für Fachkräfte mit Vorabzustimmung der Ausländerbehörde buchen. Eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht ausreichend!
Ablauf des Visumprozesses
Die Botschaft in Dakar bearbeitet Anträge auf nationale Visa für Staatsangehörige, die ein Visum benötigen und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem der folgenden Länder haben: Senegal, Gambia, Guinea-Bissau oder Cabo Verde. Ein Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts ist erforderlich.
Ablauf des Visumprozesses
- Termin buchen über das Online Terminvergabesystem der Botschaft.
- Persönliches Erscheinen bei der Botschaft.
- Bearbeitung des Antrags durch die Visastelle.
- Abholung
Unterlagen, die vor dem eigentlichen Antragstermin eingesandt werden, können im Visumsverfahren nicht berücksichtigt werden. Senden Sie deshalb keine Unterlagen vorab an die Botschaft. Die antragstellende Person muss alle Unterlagen vollständig bei der Antragstellung mitbringen.
Falls Sie aufgefordert werden, Dokumente nachzureichen, geben Sie stets die Vorgangsnummer (fünfstellige Zahl) an, die auf ihrer Gebührenquittung unter dem Barcode zu finden ist.