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Anerkennung

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit verschiedenen Berufen, © colourbox.de
Wenn Sie als Fachkraft in Deutschland arbeiten möchten und bereits über einen ausländischen Hochschulabschluss oder über eine ausländische Berufsausbildung verfügen, ist eine formelle Anerkennung Ihres Abschlusses zwingend vorgeschrieben.
Das Verfahren unterscheidet sich danach, ob Sie über einen akademischen Abschluss oder über eine Berufsausbildung verfügen.
Die relevanten Informationen für Ihren Fall finden Sie auf folgenden Seiten: