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Reisepass für Erwachsene

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Die Gültigkeitsdauer des deutschen Reisepasses beträgt bei Antragstellende unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.

Anträge für Reisepässe können nur persönlich nach Terminvereinbarung in der Botschaft gestellt werden. Eine Antragstellung per Post ist nicht möglich. Bei der Beantragung eines biometrischen Reisepasses werden Ihre Fingerabdrücke erfasst. Bitte beachten Sie, dass Ihre Fingerabdrücke aus Gründen des Datenschutzes nur kurzfristig bei der Auslandsvertretung zwischengespeichert werden und anschließend gleich wieder gelöscht werden.

Der Druck der biometrischen Reisepässe erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von etwa 6 Wochen. Sollte die Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung erforderlich sein (siehe untenstehende Informationen), können sich die Bearbeitungszeiten mitunter erheblich verlängern. Nach Eintreffen Ihres Reisepasses wird sich die Botschaft mit Ihnen unaufgefordert bezüglich der Abholung in Verbindung setzen.

Anträge auf nicht-biometrische Reisepässe (vorläufiger Reisepass, Reiseausweis zur Rückkehr) können Antragstellende aus Gambia und Guinea-Bissau nach Rücksprache und vorheriger Ankündigung auch bei der Botschaft Gambia oder dem Verbindungsbüro der Botschaft in Guinea-Bissau stellen. Bitte beachten Sie, dass insbesondere die Möglichkeit der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses nur in besonderen Ausnahmefällen möglich ist. Im Regelfall ist ein biometrischer Reisepass bei der Botschaft in Dakar zu beantragen.

Benötigte Unterlagen

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann, sofern die unten genannten Unterlagen unvollständig sind. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlangen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.

Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen in Original und Kopie benötigt:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • zwei gleiche, biometrietaugliche Passfotos neueren Datums (bitte die Passfotos nicht selbst zuschneiden!)
  • Ihre Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde und soweit zutreffend Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten
  • bisheriger Reisepass
  • gültige Aufenthaltsberechtigung für das Aufenthaltsland
  • Nachweis über die derzeitige Namensführung (z.B. deutsche Geburtsurkunde, deutsche Heiratsurkunde oder Bescheinigung über die Namensführung ausgestellt durch ein deutsches Standesamt)
  • Nachweis über Ihre aktuelle Wohnanschrift
  • falls zutreffend: deutsche Einbürgerungsurkunde
  • falls zutreffend: Abmeldebestätigung von Ihrem innerdeutschen Wohnort, wenn ein solcher im Pass als Wohnsitz eingetragen ist, ansonsten muss ein Unzuständigkeitszuschlag erhoben werden
  • falls die Eintragung Ihres Doktorgrades im Pass gewünscht ist: Meldebescheinigung, früherer Pass oder Personalausweis mit Eintragung des Doktortitels. Bei erstmaliger Eintragung: Promotionsurkunde (diese muss mindestens Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihr Geburtsdatum enthalten)
  • Passgebühr

Auch wenn Sie Ihren letzten Reisepass bereits bei der Botschaft Dakar erhalten haben, bitten wir Sie, die oben erwähnten Unterlagen nochmals mitzubringen.

Diese Information bezieht sich auf den Großteil der vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.

Gebühren

Biometrischer Reisepass für Personen über 24 Jahren: 65.000 FCFA
Biometrischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren: 45.000 FCFA
vorläufiger Reisepass: 46.000 FCFA

Die Gebühren können bei der Antragstellung mit Bargeld in FCFA oder mit Kreditkarte in Euro (Visa oder Mastercard) bezahlt werden.

Namenserklärung

Falls sich Ihr Name seit der letzten Passbeantragung geändert hat, kann die Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung notwendig sein, bevor Ihnen ein Reisepass ausgestellt werden kann. Für diese Namenserklärung benötigen Sie gegebenenfalls einen Termin. Selbst wenn Ihr aktueller Reisepass den geführten Namen enthält, können zusätzliche Nachweise zur Namensführung verlangt werden.

Nähere Informationen zur Ehenamenserklärung finden Sie hier.

Zudem finden Sie nähere Informationen zur Namenserklärung für Kinder hier.

Terminvereinbarung für die Passbeantragung

Beantragen Sie zum ersten Mal einen deutschen Reisepass? Nutzen Sie bitte zur Terminvereinbarung unser Online-Terminbuchungssystem, Kategorie ‚erster deutscher Pass‘

Sie besitzen bereits einen deutschen Reisepass? Nutzen Sie bitte unser Online-Terminbuchungssystem, Kategorie 'Passbeantragung für Inhaber eines deutschen Passes oder Personalausweises'.

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