Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Einverständniserklärung zur Ausweisbeantragung
Bei der Beantragung eines deutschen Ausweisdokuments für Minderjährige müssen in der Regel beide sorgeberechtigten Elternteile persönlich mitwirken. Eine Ausnahme stellt die Beantragung eines Personalausweises für Kinder, die älter als 16 sind, dar.
Ist ein sorgeberechtigter Elternteil verhindert, so muss seine beglaubigte Einverständniserklärung zur Ausweisbeantragung vorgelegt werden. Die Beglaubigung können deutsche Behörden oder Notare vornehmen, wenn die Person in Deutschland lebt. Lebt die Person im Ausland, so kann die Beglaubigung durch die für den Wohnort der Person zuständige deutsche Auslandsvertretung erfolgen.
Ein Muster für die Einverständniserklärung finden Sie hier.