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Meldewesen
In Deutschland müssen Sie sich an Ihrem Wohnort anmelden, bzw. bei Wegzug abmelden.
Melderecht in Deutschland
Jede in Deutschland lebende Person ist verpflichtet, sich innerhalb einer Woche nach Einzug bei der für den Wohnort zuständigen Meldebehörde anzumelden. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und führt zu einer Geldbuße.
Eine Person, die ins Ausland umzieht, ist genauso verpflichtet, sich bei der Meldebehörde abzumelden. Ausnahmen gibt es nach dem jeweiligen Meldegesetz nur in bestimmten Fällen. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Meldebehörde, ob eine der Ausnahmen auf Sie zutrifft.
Wozu brauche ich eine Abmeldebestätigung?
Sie müssen Ihrer Auslandsvertretung bei Beantragung eines Passes oder einer Wohnsitzänderung im Pass nachweisen, dass Sie sich im Inland abgemeldet haben. Ansonsten müssen sie sich beispielsweise für einen neuen Reisepass weiterhin an die Behörde im Inland wenden. Nur mit nachvollziehbarer Begründung können Sie einen Pass bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen, wenn Sie noch einen Wohnsitz in Deutschland haben. Es fallen jedoch zusätzliche Gebühren und längere Bearbeitungszeiten an.
Wie bekomme ich eine Abmeldebestätigung?
Haben Sie keine Abmeldebestätigung erhalten oder diese verloren? Bitte wenden Sie sich an Ihre letzte Meldebehörde, um eine neue Abmeldebescheinigung zu erhalten. Dies ist in der Regel online, per Email oder Fax möglich. Die Kontaktdaten Ihrer letzten Meldebehörde finden Sie über die gängigen Suchmaschinen im Internet.
Wenn ich mich nicht in Deutschland abmelde?
Wenn Sie weiterhin einen innerdeutschen Wohnsitz haben, ist die dortige Gemeinde- oder Stadtverwaltung für alle Ihre Anliegen zuständig. Die deutschen Auslandsvertretungen können Ihnen nur im Ausnahmefall behilflich sein, mit zeitlichen Verzögerungen und zusätzlichen Gebühren ist dann zu rechnen. Zudem sind Sie nicht zu Mehrwertsteuerrückerstattungen berechtigt, aber weiterhin kirchensteuerpflichtig.