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Internationale Adoption

08.01.2024 - Artikel

Damit eine Auslandsadoption in Deutschland anerkannt ist, müssen Sie ein genaues Verfahren befolgen. Informieren Sie sich daher bitte im Vorhinein über das Verfahren und die Voraussetzungen.

  • Adoptiert ein Deutscher im Ausland ein minderjähriges ausländisches Kind und wird diese Adoption als nach deutschen Gesetzen wirksam anerkannt, erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit und kann einen deutschen Pass beantragen.
  • Wenn z.B. ein in Deutschland lebender Ausländer ein minderjähriges Kind adoptiert, das bislang im Ausland lebt und wenn diese Adoption als nach deutschen Gesetzen wirksam anerkannt wird, kann das Kind ein Visum zum Familiennachzug beantragen.

Internationale Adoptionen und das damit verbundene Anerkennungsverfahren sind rechtlich komplex und können mehrere Jahre andauern. Wird ein Pass oder ein Visum beantragt, ohne dass das Kind nach deutschen Gesetzen wirksam adoptiert wurde, wird der zugehörige Antrag zwangsläufig abgelehnt. D.h. dass z.B. ein einfaches gambisches „Affidavit of Consent for Adoption“ oder ein gambisches Adoptionsurteil in keinem Fall als Nachweis einer Adoption ausreicht.


Bei einem internationalen Adoptionsvorhaben wenden Sie sich bitte stets an die Zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes an Ihrem Wohnort oder an eine staatlich anerkannte Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft in Fragen der internationalen Adoption keine Rechtsberatung anbietet.


Weitere Informationen und Anlaufstellen finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Justiz.

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