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Mitbenutzung des amtlichen Kuriers für die Europawahl 2024

14.02.2024 - Artikel

Sie können den Kurier des Auswärtigen Amts für die Versendung der Briefwahlunterlagen durch die Wahlämter und für die Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen aus dem Ausland an die Wahlämter mitbenutzen.

Versendung der Briefwahlunterlagen durch die Wahlämter

Geben Sie in Ihrem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bitte an, dass Sie den Versand der Briefwahlunterlagen über den amtlichen Kurier wünschen. Ihr zuständiges Wahlamt muss Ihre Briefwahlunterlagen in einem für den Versand innerhalb Deutschlands frankierten Briefumschlag an folgende Adresse adressieren:

Für Deutsche in Senegal und Guinea-Bissau:
Auswärtiges Amt, für Botschaft Dakar, Kurstraße 36, 10117 Berlin

Für Deutsche in Gambia:
Auswärtiges Amt, für Botschaft Dakar - Banjul, Kurstraße 36, 10117 Berlin

Die Botschaft Dakar erhält einmal wöchentlich eine Kuriersendung aus Berlin. Bitte teilen Sie uns vorab mit, auf welche Weise Sie über das Eintreffen der Wahlunterlagen unterrichtet werden wollen. Die Botschaft legt die Sendungen zur Abholung durch die Wahlberechtigten in Dakar und Banjul bereit, leitet sie jedoch nicht in den Gastländern weiter.

Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen aus dem Ausland an die Wahlämter

Sie können Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen über den amtlichen Kurier an Ihr Wahlamt schicken. Geben Sie dazu Ihren Wahlbrief entweder bei der Deutschen Botschaft, 20, Avenue Pasteur, Dakar ab oder senden Sie ihn an Deutsche Botschaft Dakar, B.P. 2100, Dakar, Senegal. Der Wahlbrief muss bis spätestens 22. Mai 2024 eingegangen sein, um rechtzeitig in Deutschland anzukommen.

Deutsche in Gambia können den Wahlbrief auch bis spätestens 16. Mai 2024 bei der Deutschen Botschaft Banjul abgeben.

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