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Überprüfung gambischer Urkunden in Pass- und Visaverfahren

Gambia

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15.12.2022 - Artikel

Grundsätzliche Informationen zum Verfahren

Das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation gilt zwischen Gambia und Deutschland nicht. Auch die Legalisation gambischer öffentlicher Urkunden, z.B. Geburts- oder Heiratsurkunden, ist nicht möglich. Daher können deutsche Behörden, also auch die Deutsche Botschaft Dakar, ein Überprüfungsverfahren für gambische öffentliche Urkunden verlangen, bevor sie in einem Verwaltungsverfahren verwendet werden.

Die deutsche Botschaft Dakar beauftragt ausgewählte und erfahrene Anwaltskanzleien damit, die Überprüfungen durchzuführen. Ihre Zusammenarbeit mit den Ermittelnden der Anwaltskanzleien ist für einen positiven Ablauf der Überprüfung von essentieller Bedeutung.

Die deutsche Botschaft Dakar wird eine Urkundenüberprüfung insbesondere in folgenden Verfahren verlangen:

  • Beantragung eines deutschen Reisepasses
  • Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung oder Zustimmungserklärung
  • Visumantrag zur Familienzusammenführung

 Benötigte Unterlagen und Gebühr

Die antragstellende Person wird vom Verbindungsbüro der deutschen Botschaft Dakar in Kololi/ Gambia kontaktiert, nachdem eines der vorgenannten Verfahren eingeleitet wurde, und um Vorlage folgender Unterlagen und Gebühren bitten:

  • Ausgefüllter Fragebogen, in dem mindestens drei Referenzpersonen mit Anschrift und Erreichbarkeit benannt werden müssen.
  • Die Vorlage von alten/abgelaufenen Unterlagen kann eine immense Erleichterung des Verfahrens bedeuten. Solche Dokumente sollten jedoch bereits im Besitz der antragstellenden Person sein und nicht nur für dieses Verfahren beschafft werden. Dies können sein:
    • Reisepass, auch abgelaufene
    • Identitätskarte, auch abgelaufene
    • gambischer Führerschein, auch abgelaufene
    • Nachweise zu Schulbesuch/Ausbildung in Gambia (z.B. WAEC Zeugnis)
    • gambischer Impfpass, Health/Medical/Hospital Card
    • gambischer Mutterpass („Maternal Record“)
    • Taufurkunde
    • gambische Wählerkarte, auch abgelaufene
    • Unterlagen zu Beschäftigungsverhältnissen in Gambia
    • Unterlagen zu Beschäftigungsverhältnissen in Gambia
      • Bei Überprüfung von Heiratsurkunden:
    • Drei Fotos der Eheschließung (insbesondere von der Unterzeichnung der Heiratsurkunde)
  • von der urkundeninhabenden Person unterschriebene Datenschutzbelehrung
  • Gebühr in Höhe von 14.000 Dalasi, für jede weitere betroffene Person aus derselben Familie kommen weitere 2.000 Dalasi hinzu

Die Unterlagen können beim Verbindungsbüro der deutschen Botschaft Dakar in Kololi/ Gambia dienstags und donnerstags zwischen 9 und 12 Uhr eingereicht werden.

Verfahrensdauer

Die Urkundenüberprüfung dauert derzeit ca. 12 Monate (in Einzelfällen auch länger) nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Diese lange Bearbeitungszeit wird vor allem durch die stark verzögerte oder ausbleibende Reaktion der gambischen Behörden auf Anfragen zur Echtheitsbestätigung hervorgerufen und ist insofern von der Botschaft nicht zu beeinflussen.

Sie werden gebeten, in dieser Zeit von Sachstandsanfragen abzusehen. Die Botschaft wird sich unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald es Neuigkeiten gibt.

Für weitergehende Fragen kontaktieren Sie die Botschaft bitte über das Kontaktformular.

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