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Legalisation von senegalesischen öffentlichen Urkunden

Artikel

Senegalesische öffentliche Urkunden können zum Gebrauch im deutschen Rechtsverkehr von der deutschen Botschaft Dakar legalisiert werden.

Verfahren

  • Zunächst benötigen Sie für die zu legalisierende Urkunde eine Vorbeglaubigung des senegalesischen Außenministeriums.
  • Die mit dem Vorbeglaubigungsvermerk des senegalesischen Außenministeriums versehene Originalurkunde kann danach durch die deutsche Botschaft in Dakar legalisiert werden. Bitte buchen Sie dafür einen Termin über unser Online-Terminbuchungssystem. Termine sind immer freitags möglich.

Für die Legalisation ist keine Übersetzung der Urkunde in die deutsche Sprache notwendig. Ledigkeitsbescheinigungen werden nicht legalisiert.

Gebühren für die Legalisation

Die Gebühr für die Legalisation senegalesischer Urkunden beträgt 19.000,- FCFA je Urkunde, zahlbar in FCFA in bar zu entrichten. Bitte bringen Sie den Betrag passend mit.

Vollmacht zur Legalisation

Die zu legalisierende Urkunde muss nicht unbedingt von dem Urkundeninhaber persönlich vorgelegt werden (wenn dieser sich z.B. in Deutschland aufhält). Hierfür kann eine andere Person bevollmächtigt werden.

Diese Person benötigt bei Vorsprache in der Botschaft zusätzlich:

  • Handschriftlich unterschriebene Vollmacht des Urkundeninhabers
  • Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte des Urkundeninhabers
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