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Wichtige Informationen zum elektronischen Personalausweis

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Bitte lesen Sie sich die Informationen zur Online-Ausweisfunktion, PIN-Brief und Abholung des Personalausweises vor Ihrer Antragstellung durch.

Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Auf Wunsch der antragstellenden Person können auf dem Chip des Personalausweises - neben dem Lichtbild - die Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden. Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Grenzbeamten, Polizei) ausgelesen werden.

Der Personalausweis mit eingeschalteter eID kann erst dann tatsächlich genutzt werden, wenn die fünfstellige Transport-PIN durch eine sechsstellige persönliche PIN ersetzt wurde. Dies kann in der Passstelle der deutschen Auslandsvertretung oder mittels eines Kartenlesegeräts am heimischen PC erfolgen. Weitere Informationen finden Sie auf dem Personalausweisportal sowie in der Broschüre „Ihr Personalausweis – digital, einfach und sicher“.

Bei Antragstellung müssen Sie eine Erklärung abgeben, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip Ihres Personalausweises als zusätzliches biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden sollen oder nicht. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie keine Fingerabdrücke in den Personalausweis aufnehmen lassen.

Für alle Änderungsanträge, bei denen die Eingabe der Geheimnummer (PIN) erforderlich ist, muss die antragstellende Person persönlich erscheinen. Hierzu zählen insbesondere das Neusetzen der PIN (hierunter fällt auch das Ersetzen der erstmaligen Transport-PIN durch eine neue PIN), sowie die nachträgliche Einschaltung oder das Ausschalten der Online-Ausweisfunktion.

Die Neusetzung/ Änderung der PIN können Sie auch an Ihrem eigenen Lesegerät zu Hause durchführen, wenn Sie ein solches besitzen.

PIN-Brief

Jede antragstellende Person, die bei Antragstellung älter als 15 Jahre und 9 Monate ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Auch wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten Sie den Brief und sollten diesen sicher aufbewahren.

Sind Sie in Deutschland abgemeldet und wohnen im Amtsbezirk der Botschaft Dakar, wird der PIN-Brief an die Botschaft Dakar geschickt und Ihnen bei der Abholung des Personalausweises ausgehändigt.

Abholung

Der Personalausweis darf nur ausgegeben werden, wenn Sie der Botschaft gegenüber bestätigen, den vorgenannten PIN-Brief erhalten zu haben. Ein entsprechendes Formular wird Ihnen die Botschaft bei der Abholung zur Unterschrift zur Verfügung stellen.

Die Botschaft wird sich nach Eintreffen des Personalausweises sowie des PIN-Briefes mit Ihnen zur Abholung in Verbindung setzen. Die Unterlagen können auch in der Botschaft Banjul oder im Verbindungsbüro in Guinea-Bissau abgeholt werden, wo jedoch keine Änderung der Transport-PIN möglich ist. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren bisherigen Personalausweis (oder Reisepass, falls Sie bisher noch keinen Personalausweis haben) mit.

Zur Abholung Ihres Personalausweises können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.

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