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Bundestagswahl 2025: Informationen für Deutsche im Ausland
-- Möglichkeit zur Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs --
Die Botschaft Dakar bietet Ihnen an, den diplomatischen Kurier des Auswärtigen Amtes für den Versand des Wahlbriefs mitzubenutzen.
Wichtiger Hinweis
Bundestagswahl 2025: Informationen für Deutsche im Ausland
++ Achtung: Kurierschluss für Rücksendung von Wahlunterlagen über den Botschaftskurier ist der 18. Februar 2025, 09.00 Uhr +++
Falls Sie sich noch nicht bei Ihrem Wahlamt ins Wählerverzeichnis haben eintragen lassen, raten wir Ihnen, dies umgehend zu tun! Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für diese Wahl sind noch bis zum 02. Februar 2025 möglich.
Bitte informieren Sie sich zum Ablauf der Wahl und den Details zur Briefwahl auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin: www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html
Möglichkeit zur Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs
Da die Bundestagswahl vorgezogen ist, ist der Briefwahlzeitraum verkürzt. Das Zeitfenster ist zudem besonders knapp für Auslandsdeutsche.
Für viele von Ihnen wird angesichts der knappen Fristen die Nutzung eines privaten Kurierdienstes oder pragmatische Lösungen wie die Mitnahme der Unterlagen durch nach Deutschland reisende Familienangehörige, Freunde und Bekannte der sicherste Weg sein, ihre Teilnahme an der Wahl sicherzustellen.
Die Botschaft bietet Ihnen daneben an, den diplomatischen Kurier des Auswärtigen Amtes für den Versand des Wahlbriefs mitzubenutzen, sofern Sie zu der Einschätzung gelangen, dass damit Ihre Unterlagen möglicherweise sicherer bzw. zeitgerechter aus Deutschland eintreffen beziehungsweise umgekehrt. Das Auswärtige Amt übernimmt dabei den Versand zwischen der Kurierstelle des Auswärtigen Amtes in Berlin und der Botschaft Dakar bzw. umgekehrt. Eine Nutzung des diplomatischen Kuriers ist für die Wahlteilnahme keinesfalls zwingend.
- Kann ich meine Briefwahlunterlagen (inkl. Stimmzettel) über das Auswärtige Amt in Berlin an die Botschaft Dakar schicken lassen?
Ja. Sie können sich Ihre Briefwahlunterlagen per Post über die Kurierstelle im Auswärtigen Amt an die Botschaft Dakar schicken lassen. Wenn Sie diesen Service nutzen wollen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Bitte registrieren Sie sich individuell bei der Botschaft Dakar. Schicken Sie eine Email an info@daka.auswaertiges-amt.de unter Mitteilung Ihres vollständigen Namens, Ihres Geburtsdatums, Ihrer Telefonnummer in Senegal und Ihrer Emailadresse. Bitte fügen Sie einen Scan Ihres deutschen Reisepasses oder Personalausweises bei. Sofern Sie Ihre Wahlunterlagen durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen wollen geben Sie bitte zudem deren Name, Geburtsdatum, Pass- bzw. Ausweisnummer an.
- Geben Sie bei Eintragung ins Wählerverzeichnis gegenüber Ihrem Wahlamt folgende Versandadresse für die Wahlunterlagen an: Auswärtiges Amt, für Botschaft Dakar, Kurstraße 36, 10117 Berlin.
- Sie müssen Ihr Wahlamt auf Folgendes hinweisen: Die Wahlunterlagen müssen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des Wahlberechtigten und nach Möglichkeit dessen Geburtsdatum enthält. Dieser Umschlag wird verschlossen in einem weiteren Briefumschlag mit der zuvor genannten Adressierung durch die Wahlämter versendet und für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert.
2. Was muss ich tun, um meine Wahlunterlagen von der Botschaft zu erhalten?
Sobald Ihre Wahlunterlagen bei uns eingegangen sind erhalten Sie eine Benachrichtigung per Email, falls Sie sich registriert haben (s. Frage 1). Rufen Sie Ihre Emails daher unbedingt regelmäßig ab! Sie müssen Ihre Wahlunterlagen grundsätzlich persönlich bei der Botschaft (Außenschalter) unter Vorlage Ihres Reisepasses oder Personalausweises innerhalb der Öffnungszeiten (Mo-Do, 08.00-16.30 Uhr, Fr 08.00-13.30) abholen.
Sie können auch eine andere Person mit der Abholung bevollmächtigen. Diese muss eine schriftliche Vollmacht und eine Kopie des deutschen Reisepasses des Empfängers der Unterlagen sowie den eigenen Reisepass mit sich führen. In der Vollmacht müssen der vollständige Name, das Geburtsdatum und die Passnummer sowohl des Empfängers der Briefwahlunterlagen als auch der bevollmächtigten Person enthalten sein.
3. Wann werden die Wahlunterlagen bei der Botschaft zur Abholung bereitliegen?
Dies hängt maßgeblich davon ab, wann die Wahlämter Ihre Wahlunterlagen an die Kurierstelle in Berlin verschicken und welche Postlaufzeiten tatsächlich im Inland gelten. Rechnen Sie mit einem sehr kurzfristigen Eingang Ihrer Wahlunterlagen bei der Botschaft vor der Wahl. Rufen Sie bitte insb. ab dem 13. Februar Ihre Emails mehrfach täglich ab und stellen Sie sich darauf ein, die Unterlagen ggf. sehr kurzfristig an der Botschaft abzuholen. Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen ab, diese können nicht beantwortet werden.
Briefwahlunterlagen, die bis zum 10. Februar um 10.00 Uhr in der Kurierstelle des Auswärtigen Amtes in Berlin eingegangen sind, können über den Kurierweg des Auswärtigen Amtes transportiert werden. Später eingehende Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich nicht mehr rechtzeitig vor dem Wahltermin nach Dakar transportiert werden können.
4. Kann ich meine ausgefüllten Wahlunterlagen inkl. Stimmzettel auch über den Kurier der Botschaft nach Deutschland schicken lassen?
Ja. Bereiten Sie Ihre Unterlagen so vor, als würden Sie sie in Deutschland in den Briefkasten einwerfen, d.h. verschließen Sie den Umschlag sorgfältig, prüfen Sie die Richtigkeit der Zieladresse Ihres Wahlamtes und ob eine ausreichende Frankierung für den innerdeutschen Versand vorliegt. Geben Sie Ihre Unterlagen dann so früh wie möglich bei der Botschaft (Außenschalter) im Rahmen der Öffnungszeiten (Mo-Do, 08.30-16.30 Uhr, Fr 08.00-13.30 Uhr) ab. Spätestes Datum für die Abgabe Ihrer Wahlunterlagen zur Kuriermitbenutzung ist der 18. Februar 2025, 09.00 Uhr.
Danach eingehende Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können von der Botschaft nur unter gleichzeitiger Vorlage der vom Wahlberechtigten unterschriebenen Haftungsausschlusserklärung zur Nutzung des amtlichen Kurierweges angenommen werden. Ein Vordruck steht hier zur Verfügung: deu_Haftungsausschlusserklärung
5. Kann ich meine über den Kurier an die Botschaft versandten Wahlunterlagen abholen, ausfüllen und direkt wieder bei der Botschaft zur Kurierrücksendung abgeben?
Ja. Da Ihre Briefwahlunterlagen bei einer späten Versendung durch die Wahlämter voraussichtlich äußerst kurzfristig vor dem Tag des Kurierschlusses (18. Februar) für Sie bereitliegen werden, kann dies in vielen Fällen sogar nötig sein. Denken Sie bitte unbedingt daran, dass Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich ausfüllen müssen, eine Bevollmächtigung ist nicht möglich!
6. Haftungsausschluss
Bitte beachten Sie, dass bei Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs und ggf. Übernahme der Weiterleitung von Wahlunterlagen an die/den Wahlberechtigte/n die Haftung des Auswärtigen Amtes für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Beförderung oder Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen ist. Dies gilt für Verspätungen aller Art. Eine Nachverfolgung der Sendungen ist nicht möglich. Bitte beachten Sie auch, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, Ihre Emailerreichbarkeit für die Mitteilung zum Bereitliegen von Wahlunterlagen bei der Botschaft sicherzustellen.
Bei weiteren Fragen zur Bundestagswahl 2025 benutzen Sie das Kontaktformular unter dem Thema „Bundestagswahl 2025 / Krisenvorsorgeliste ELEFAND“.