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Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister
Hat ein/e deutsche/r Staatsangehörige/r im Ausland eine für den deutschen Rechtsbereich wirksame Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beim zuständigen Standesamt in Deutschland beurkundet und eine deutsche Heiratsurkunde ausgestellt werden.
Hat ein/e deutsche/r Staatsangehörige/r im Ausland eine für den deutschen Rechtsbereich wirksame Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beim zuständigen Standesamt in Deutschland beurkundet und eine deutsche Heiratsurkunde ausgestellt werden. Im späteren Gebrauch, insbesondere gegenüber deutschen Behörden, kann es von Vorteil sein, über eine deutsche Heiratsurkunde zu verfügen.
Was müssen wir ausfüllen?
Laden Sie hier den Antrag herunter:
Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister
Bitte füllen Sie das Antragsformular sorgfältig und am Computer aus und übersenden Sie es zusammen mit Scans der unten genannten Begleitunterlagen zur Vorprüfung per E-Mail an die Botschaft. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft dazu zunächst über das Kontaktformular.
Bitte benutzten Sie nicht ausschließlich Großbuchstaben, da dies zu abweichenden Schreibweisen führen kann.
Der Familienname einer/s deutschen Staatsangehörigen ändert sich nicht automatisch durch Eheschließung. Es kann daher sein, dass Sie eine Namenserklärung im Rahmen der Nachbeurkundung der Eheschließung abgeben müssen, bevor Ihnen ein Reisepass auf den gewünschten neuen Namen ausgestellt werden kann.
Das Antragsformular für die Eintragung im Eheregister beinhaltet die Namenserklärung auf Seite 3, es muss also kein zusätzliches Formular ausgefüllt werden. Sofern die Ehegatten keine Namensänderung wünschen, kann der Teil zur Namenserklärung im Antragsformular freigelassen werden.
Sofern beide Ehegatten ausschließlich deutsche Staatsangehörige sind, kann für die Namensführung in der Ehe nur deutsches Recht gewählt werden. Wenn einer der Ehegatten eine andere Staatsangehörigkeit als die deutsche besitzt, können die Ehegatten eine Rechtswahl in das Heimatrecht des ausländischen Ehegatten treffen.
Allgemeine Informationen zu den Möglichkeiten der Ehenamenserklärung
Wie ist der Antrag einzureichen?
Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrags ist das Standesamt am (letzten) Wohnort in Deutschland. Sofern beide Ehegatten noch nie in Deutschland wohnhaft waren, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Die Deutsche Botschaft Dakar hingegen bearbeitet keine Anträge selbst, sondern leitet diese lediglich an das zuständige Standesamt weiter.
Die Antragstellung muss unter persönlicher Vorsprache beider Ehegatten erfolgen, da ihre Unterschriften auf dem Antragsformular beglaubigt werden müssen. Sollte ein Ehegatte in Deutschland oder in einem Drittland leben, so kann dieser ihren/ seinen Teil der Erklärung auch unmittelbar beim deutschen Standesamt oder bei der im Drittland für sie/ ihn zuständigen deutschen Auslandsvertretung abgeben. Im Falle der Vorsprache beim Standesamt in Deutschland sollte zunächst der Eingang der durch die Botschaft gefertigten Erklärung des im Ausland lebenden Ehegatten beim Standesamt abgewartet werden.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Bei der Vorsprache bei der Deutschen Botschaft Dakar sind zwei vollständig ausgefüllte und noch nicht unterschriebene Antragsformulare sowie untenstehende Unterlagen im Original vorzulegen.
- Ausländische Heiratsurkunde der Ehegatten
- Reisepässe beider Ehegatten; ggf. Aufenthaltserlaubnis oder Visum
- Geburtsurkunden beider Ehegatten
- falls zutreffend Nachweis der sonstigen Staatsangehörigkeiten der Beteiligten
- falls zutreffend deutsche Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
- falls zutreffend Nachweise zu allen früheren Ehen/Lebenspartnerschaften (Nachweise zu der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft und deren Auflösung)
- falls zutreffend Abmeldebescheinigung aus Deutschland
Bei dieser Aufstellung handelt es sich um Dokumente, die im Regelfall vorgelegt werden müssen. Es hängt mitunter auch vom zuständigen Standesamt ab, ob noch sonstige Unterlagen oder auch Übersetzungen der fremdsprachigen Urkunden, verlangt werden. Es empfiehlt sich daher, bereits vorab mit dem zuständigen Standesamt Kontakt aufzunehmen, um diese Fragen zu klären und Verzögerungen in der Bearbeitung Ihrer Anzeige zu vermeiden. Die deutschen Auslandsvertretungen können zu diesen Fragen leider keine verbindliche Aussage treffen.
Von den Originalunterlagen werden im Rahmen der Vorsprache bei der Botschaft beglaubigte Kopien gefertigt, die an das deutsche Standesamt übersandt werden.
Bitte beachten Sie, dass für gambische und guinea-bissauische Personenstandsurkunden in der Regel eine Urkundenüberprüfung erforderlich ist. Senegalesische Urkunden müssen legalisiert werden.
Was kostet die Eintragung im Eheregister?
Bei Ihrem Termin in der Auslandsvertretung zahlen Sie zunächst nur die Gebühr für die Beglaubigung Ihrer Unterschriften sowie der Kopien der vorliegenden Originaldokumente. Diese können mit Bargeld in FCFA oder mit Kreditkarte in Euro (Visa oder Mastercard) bezahlt werden:
Beglaubigung der Unterschriften auf dem Antrag |
52.000,- FCFA |
Beglaubigung der Kopien der erforderlichen Dokumente |
16.000,- FCFA |
Hinzu kommen später die vom Standesamt in Deutschland erhobenen Gebühren für die Beurkundung der Auslandseheschließung sowie die Ausstellung etwaiger beantragter Heiratsurkunden. Diese werden von den einzelnen Bundesländern festgesetzt und können daher unterschiedlich sein. Die folgenden Gebühren werden in dem meisten Fällen erhoben und stellen lediglich eine Orientierungshilfe dar:
Eintragung im Eheregister (unabhängig vom Ausgang des Verfahrens) |
80,00 EUR |
Zusätzlich pro Ehegatte, wenn ausländisches Recht zu beachten ist |
45,00 EUR |
Ausstellung einer Eheurkunde |
12,00 EUR |
Jede weitere gleichzeitig bestellte Ausfertigung der gleichen Urkunde |
6,00 EUR |
Die Bezahlung dieser Gebühr kann nicht bei einer Auslandsvertretung geleistet werden, sondern muss unmittelbar an das zuständige Standesamt geleistet werden. Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung vom Standesamt.
Wie lange dauert es, bis die Heiratsurkunde ausgestellt wird?
Die Bearbeitungszeit hängt stark vom zuständigen Standesamt ab und ist von Ort zu Ort unterschiedlich. In der Regel erfolgt eine Bearbeitung bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen binnen weniger Monate.
Die Bearbeitungszeit beim Standesamt I in Berlin liegt jedoch aufgrund der nach wie vor steigenden Antragszahlen zurzeit bei mindestens drei Jahren.
Sofern eine Namenserklärung gewünscht ist, wird die Namensführung unabhängig von der Beurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister häufig nach etwa zwei bis drei Monaten bestätigt. Sobald die Namensführung bestätigt ist, kann ein deutscher Reisepass auf den neuen Familiennamen ausgestellt werden.