Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Merkblatt zum Schengen Visum
Hier finden Sie alle Informationen, die Sie für eine Antrag auf ein Schengenvisum benötigen.
Visabestimmungen für kurzfristige Aufenthalte bis zu 90 Tagen (Schengenvisa)
Die Deutsche Botschaft in Dakar bearbeitet alle Anträge von Staatsangehörigen, die ein Visum benötigen und im Senegal oder in Gambia ihren dauerhaften Aufenthalt (Nachweis erforderlich) haben.
Terminvereinbarung ist ausschließlich über die Website der Botschaft möglich! Unser Online-Terminvergabesystem finden Sie hier.
Ablauf des Visaprozesses
Visa-Navigator! Informationen zum Visum finden Sie auch hier: http://visa.diplo.de
Termin buchen |
Bitte buchen Sie für ein Visum für kurzfristige Aufenthalte (Besuch, Geschäft und sonstige Zwecke) einen Vorsprachetermin über das Online Terminvergabesystem der Botschaft. |
Persönliches Erscheinen |
Alle Antragsteller müssen persönlich bei der Botschaft vorstellig werden. |
Keine Unterlagen vorab an die Botschaft senden |
Bitte senden Sie vorab KEINE Unterlagen an die Botschaft sondern nur direkt an den Antragsteller! |
Unterlagen können grundsätzlich nicht nachgereicht werden |
Unterlagen und Dokumente können nur persönlich bei Antragstellung abgegeben werden. Eine separate, vorzeitige oder nachträgliche Übermittlung per E-Mail oder per Post ist grundsätzlich nicht möglich. Per E-Mail oder Post eingereichte Unterlagen können im Visumverfahren grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. |
Dauer
Es wird dringend geraten, Anträge mindestens 4 Wochen vor der Abreise zu stellen.
Die Bearbeitungsdauer nach Einreichung aller Unterlagen bei der Botschaft beträgt mindestens 15 Tage.
Kosten
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 55.000 FCFA für Erwachsene und 30.000 FCFA für Kinder.
Anträge von Ehegatten oder Kindern deutscher oder anderer EU-Staatsangehöriger sind gebührenfrei.
Bei Ablehnung des Visums erfolgt keine Erstattung der Gebühr.
Erforderliche Unterlagen
Alle im Anschluss aufgeführten Unterlagen (außer des Antragsformulars) sind im Original sowie mit 1 lesbaren Fotokopie vorzulegen.
Nur vollständig ausgefüllte Anträge können angenommen und bearbeitet werden!
Ggf. werden weitere Unterlagen angefordert.
Unterschriebenes Antragsformular |
Vollständig ausgefülltes, vom Antragsteller unterschriebenes Antragsformular (Antragsformulare sind gebührenfrei). Anträge von Minderjährigen unter 16 Jahren sind von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben. Minderjährige benötigen eine schriftliche Erlaubnis sowie Kopien der Pässe beider Sorgeberechtigter. |
Passbilder |
Aktuelles biometrisches Passbild mit weißem Hintergrund (nicht an das Antragsformular anheften) |
Gültiger Reisepass |
Gültiger Reisepass (mindestens noch 3 Monate nach Ende der Reise gültig) sowie Kopien der Seite mit den persönlichen Daten des Antragstellers |
ID-Karte |
ID-Karte + 2 Kopien |
Flugreservierung |
Reservierungsbestätigung des Hin- und Rückflugs (kein Ticket!) |
Unterkunft |
Reservierungsbestätigung oder Bestätigung einer privaten Unterkunft, Mietnachweis oder Nachweis von Immobilieneigentum |
Bisherige Pässe |
Bisherige Pässe (falls vorhanden) |
Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Reise |
Kontoauszüge des eigenen Kontos der letzten drei Monate sowie die dazugehörige Bankkarte bzw. das dazugehörige Sparbuch Schüler, Studenten oder Personen ohne regelmäßiges Einkommen können Nachweise zur Unterstützung eines Familienmitglieds einreichen. Hierzu sind die Erklärung der Unterstützung durch diese Person, der Nachweis der Verwandtschaft, der Nachweis der finanziellen Mittel des Unterstützers sowie die Ausweiskopie einzureichen. |
Nachweis zur familiären und wirtschaftlichen Verwurzelung des Antragstellers in Senegal/ Gambia |
Nachweis der Anstellung: Arbeitsvertrag, Gehaltsbescheinigungen der letzten drei Monate oder Nachweis der wirtschaftlichen Situation bei Freiberuflern: Firmenregistrierung, Kontoauszüge des Firmenkontos der letzten drei Monate, weitere Geschäftsunterlagen Schreiben des Arbeitgebers, der Universität oder der Schule, in dem der Urlaub/ die Freistellung des Antragstellers während des beabsichtigten Aufenthalts bestätigt wird |
Ausländische Antragsteller in Senegal oder Gambia |
Falls der Antragsteller Angehöriger eines Drittlandes ist, ist eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Senegal oder Gambia vorzulegen, die nach Ausreise noch mindestens drei Monate gültig sein muss. |
Minderjährige Reisende |
Minderjährige, die alleine oder mit nur einem Sorgeberechtigten reisen, benötigen eine schriftliche Zustimmung der/des anderen Sorgeberechtigten. Minderjährige gambische Staatsangehörige, die alleine oder nur mit einem Sorgeberechtigten reisen, benötigen eine „Travel Clearance“ ausgestellt von der gambischen Polizei |
Reisekrankenversicherung |
Reisekrankenversicherung für den Aufenthalt im Schengengebiet. Versicherungen fast aller deutschen Anbieter werden akzeptiert. |
Zusätzlich benötigen Sie folgende Unterlagen für:
Besuchsaufenthalte
Finanzierung der Reise |
Wenn die Kosten des Aufenthaltes in Deutschland nicht vom Antragsteller getragen werden können: Verpflichtungserklärung des Einladenden gemäß §§ 66 bis 68 AufenthG. Die Verpflichtungserklärung wird von der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland ausgestellt und sollte direkt an den Antragsteller im Original übersendet werden. |
Informationen zum Einlader |
Passkopie des Einladers (Seite 1 und 2) ggf. Nachweis der Aufenthaltserlaubnis des Einladers Einladungsbrief, der die Beziehung zum Antragsteller, Reisegrund und Finanzierung des Aufenthaltes erklärt. |
Verwandtschaftsbesuch |
ggf. Nachweis der Verwandtschaftsbeziehung zum Einlader mit Familienbuchauszug o. Ä. |
Geschäftsaufenthalte
Geschäftseinladung und Finanzierung der Reise |
Originaleinladung vom Geschäftspartner aus Deutschland, die die Beziehung zum Antragsteller, Reisegrund und Finanzierung des Aufenthaltes erklärt Wenn die Kosten des Aufenthaltes in Deutschland nicht vom Antragsteller getragen werden können: Verpflichtungserklärung des Geschäftspartners gemäß §§ 66 bis 68 AufenthG Die Verpflichtungserklärung wird von der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland ausgestellt und sollte direkt an den Antragsteller im Original übersendet |
Nachweise der Firma in Deutschland |
Kopie des Handelsregisterauszugs der Firma in Deutschland. |
Nachweise Geschäftsbeziehungen |
Nachweis der Geschäftsbeziehungen zur deutschen Firma (Rechnungen, Bestellungen, Frachtpapiere o.ä.) |
Nachweise der Firma in Senegal/Gambia |
Schreiben der senegalesischen oder gambischen Firma Firmenregistrierung (Nachweis der Eintragung im Handelsregister) der senegalesischen oder gambischen Firma, sowie aktueller Kontoauszug des Firmenkontos, |
Unterkunft |
Nachweis über Unterkunft (Hotelreservierung o.ä.) |
Visa für touristische Aufenthalte
Unterkunft |
Nachweis über Unterkunft (Hotelreservierung o.ä.) |
Reiseverlauf |
Chronologische Auflistung des Reiseverlaufs und der Besuchsziele (Touristenroute) Oder: Einladungsschreiben, Kostenübernahmebescheinigung vom Einlader |
Visa zur medizinischen Behandlung
Diagnose |
Schriftliche Diagnose des lokalen Arztes, ggf. Ausführungen, warum die Krankheit nicht vor Ort behandelt werden kann. |
Bestätigung der deutschen Institution |
Bestätigung des deutschen Krankenhauses/Arztes zur Dauer der Behandlung und Kostenvoranschlag zu den anfallenden Behandlungskosten. |
Finanzierung |
Nachweis vom Antragsteller über die geleistete Vorauszahlung in Höhe von 50% der Behandlungskosten Alternativ: Zusage zur Übernahme aller Kosten von Vereinen, Institutionen, Kirchen oder Organisationen (= nur allgemein bekannte und größere deutsche Vereine, Institutionen, Kirchen und Organisationen) Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Behandlung und den Lebensunterhalt während des Aufenthalts in Deutschland: - entweder in Form einer Verpflichtungserklärung gemäß § 66 bis 68 AufenthG |
Unterkunft |
Hotelreservierung oder anderer Nachweis der Unterkunft |
Visa für Beamte und offizielle Reisen
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! Für reine Privatreisen nutzen Sie bitte Ihren normalen Reisepass ! |
Allgemeine Informationen
Informationen zu Visumsbearbeitung und Voraussetzungen zur Visumserteilung können nur von Botschaftsangestellten erteilt werden, nicht von Sicherheitspersonal oder Dritten.
Die Botschaft arbeitet nicht mit Agenten, Reisebüros oder Mittelsmännern zusammen.
Überprüfung Verwurzelung im Heimatland
Die Botschaft überprüft den Reisezweck, die finanziellen Mittel für die Reise sowie die wirtschaftliche und familiäre Verwurzelung im Heimatland und die Rückkehrwilligkeit des Antragstellers. Sie können hierzu selbstverständlich, zusätzliche Nachweise vorlegen.
Einbehaltung bestimmter Dokumente
Anträge, Passfotos oder andere Dokumente werden weder nach Ablehnung noch nach Rücknahme des Antrags an den Antragsteller zurückgegeben.
Originalurkunden werden nach Abschluss der Bearbeitung zurückgegeben.
Selbständige Überprüfung des Visums
Prüfen Sie bei Abholung des visierten Passes das Visumsetikett auf Richtigkeit und Vollständigkeit, eventuelle Fehler sind unverzüglich anzuzeigen.
Informationen zur selbstständigen Überprüfung Ihres Visumetiketts finden Sie hier.
Antrag keine Garantie auf Ausstellung
Die Vorlage vollständiger Antragsunterlagen garantiert nicht die Erteilung eines Visums. Zusätzlich zu den allgemein vorzulegenden Unterlagen können weitere Nachweise gefordert werden.
Die Grenzbehörden können dem Antragsteller trotz Visum die Einreise verweigern (Art. 30 Visakodex).
Ablehnung / Remonstration
Falls ein Visum versagt wird, können Sie oder ein von Ihnen schriftlich bevollmächtigter Dritter innerhalb von 4 Wochen unter Angabe des Geschäftszeichens und einer zustellfähigen Postadresse die Möglichkeit, sich schriftlich mit der Bitte um nochmalige Prüfung des Antrages und unter Beifügung weiterer Unterlagen an die Botschaft zu wenden (Remonstration). Die Bearbeitung von Remonstrationen beträgt mindestens 4 Wochen.
Passabholung
Botschaft Dakar |
Montag, Dienstag und Donnerstag: 13:30 Uhr. |
Verbindungsbüro in Banjul |
Eine Abholung ist auch im Verbindungsbüro der Botschaft in Banjul möglich. Planen Sie hierfür genug Zeit ein (mindestens 2 Wochen ab Antragstellung). |