Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Visa für langfristige Aufenthalte von mehr als 90 Tagen (nationale Visa)
Studium, Au-Pair, Arbeit, Ausbildung, Praktikum, Weiterbildung, (Bundes-) Freiwilligendienst.
Eine Terminvereinbarung ist ausschließlich über die Website der Botschaft möglich!
Ablauf des Visaprozesses
Visa-Navigator! Informationen zum Visum finden Sie auch hier: http://visa.diplo.de
Termin buchen |
Antragsteller für ein Visum für langfristige Aufenthalte (Studium, Au-pair, Arbeitsaufnahme etc.) müssen einen Vorsprachetermin über das Online Terminvergabesystem auf der Website der Botschaft buchen. |
Persönliches Erscheinen |
Alle Antragsteller müssen persönlich bei der Botschaft vorstellig werden. |
Keine Unterlagen vorab an die Botschaft senden |
Bitte senden Sie vorab KEINE Unterlagen an die Botschaft sondern nur direkt an den Antragsteller! |
Unterlagen nachreichen |
Falls Sie am Schalter aufgefordert werden, Dokumente nachzureichen, geben Sie stets das Aktenzeichen (fünfstellige Nummer) an. Dieses ist auf der Quittung unter dem Barcode zu finden. |
Dauer
Fast alle Anträge für ein Visum für langfristige Aufenthalte (Studium, Praktikum, Au Pair, Arbeitsaufnahme etc.) werden zur Zustimmung an die örtlich zuständige deutsche Ausländerbehörde bzw. Agentur für Arbeit weitergeleitet. Die Bearbeitungsdauer beträgt daher oft 6 bis 10 Wochen. Stellen Sie daher Anträge mit ausreichend zeitlichem Vorlauf!
Erhält der Antragsteller für den Aufenthalt ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln (DAAD, deutsche Universität oder andere deutsche/europäische Fördergelder), beträgt die Bearbeitungsdauer in der Regel 5 Arbeitstage.
Kosten
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 50.000 FCFA.
Bei Ablehnung des Visums erfolgt keine Erstattung der Gebühr.
Erforderliche Unterlagen
Alle im Anschluss aufgeführten Unterlagen (außer des Antragsformulars) sind im Original sowie mit 2 lesbaren Fotokopien vorzulegen.
Die Botschaft behält sich im Einzelfall das Recht auf die Anforderung weiterer Dokumente vor.
Unterschriebene Antragsformulare |
2 vollständig ausgefüllte, vom Antragsteller unterschriebene Antragsformulare (Antragsformulare sind gebührenfrei). Minderjährige zwischen 16 und 18 Jahren benötigen eine schriftliche Erlaubnis sowie Kopien der Pässe beider Sorgeberechtigter.. |
Passbilder |
2 aktuelle biometrische Passbilder mit weißem Hintergrund (nicht an das Antragsformular anheften) |
Gültiger Reisepass |
Gültiger Reisepass (mindestens noch 3 Monate nach Ende der Reise gültig) sowie 2 Kopien der Seite mit den persönlichen Daten des Antragstellers |
Alte Pässe |
Bisherige Pässe (falls vorhanden) + 2 Kopien der Seite mit den persönlichen Daten des Antragstellers |
ID-Karte |
ID-Karte + 2 Kopien |
Geburtsurkunde |
Geburtsurkunde des Antragstellers + 2 Kopien |
Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder |
Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder falls vorhanden + 2 Kopien |
Zusätzlich benötigen Sie folgende Dokumente:
Studium
Zulassungsbescheid |
Zulassungsbescheid der Universität |
Finanzierungsnachweis |
Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG, abgegeben bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland, über den gesamten Zeitraum des Studiums (unterschrieben vom Sponsor, nach Möglichkeit in Deutschland) oder Nachweis über die Eröffnung eines Sperrkontos, Sperrbetrag für ein Studienjahr (weitere Informationen zum Sperrkonto finden Sie hier) oder Nachweis über ein Stipendium – bei ausländischem Stipendium wird häufig auch die Einrichtung eines Sperrkontos verlangt. |
Lebenslauf |
Lebenslauf des Antragstellers |
Motivationsschreiben |
Motivationsschreiben des Antragstellers zur Studienwahl und zur Zukunftsplanung (1 Seite max.) |
Nachweis Deutschkenntnisse |
Nachweis über Deutschkenntnisse, wenn die Unterrichtssprache Deutsch ist. |
Reisekrankenversicherung |
Ab Einreise bis Studienbeginn |
Au-Pair
Alter des Antragstellers |
Antragsteller muss mindestens 17 und darf höchstens 26 Jahre alt sein. Antragsteller unter 18 Jahren müssen eine eidesstattliche Erklärung der Eltern mit dem Einverständnis der Eltern zum Au Pair Aufenthalt vorlegen. |
Au-pair Vertrag |
Unterschriebener Au-Pair-Vertrag, möglichst im Original (die Einschaltung einer Vermittlungsagentur ist nicht erforderlich) |
Au-pair Fragebogen | Durch die Gastfamilie ausgefüllter und unterschriebener Au-pair Fragebogen der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/datei/aupair-fragebogen_ba013162.pdf |
Informationen zur Gastfamilie |
Schreiben der deutschen Au-Pair Vermittlung oder Schreiben der Gastfamilie in Deutschland sowie schriftliche Darlegung des Antragstellers, wie der Kontakt zur Gastfamilie hergestellt wurde. |
A1 Zertifikat |
A1 Zertifikat einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den „Standards der Association of Language Testers in Europe“ (ALTE). Dies trifft derzeit für folgende Sprachzertifikate zu: „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts oder der telc GmbH, „Grundstufe Deutsch 1“ des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD), „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V. |
Lebenslauf Motivationsschreiben |
Lebenslauf und Motivationsschreiben, in welchem dargestellt wird, warum ein Au-pair Aufenthalt beabsichtigt ist und was die Pläne nachdem Au-pair Aufenthalt des Antragstellers sind. |
Bildungsnachweise |
Schulzeugnisse, Diplome etc. (soweit vorhanden) |
Krankenversicherung |
Für den Zeitraum des Au Pair Aufenthalts |
Arbeitsaufnahme
Arbeitsvertrag |
Vertrag mit dem deutschen Arbeitgeber, von beiden Vertragspartner unterzeichnet, mit Informationen zum Einkommen und weiteren Vereinbarungen |
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis | Durch den Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/weiterleitung/1478916163404 |
Nachweis zur Bildung |
Vorlage von Diploma, Schulzeugnissen, etc. |
Nachweis Sprachkenntnisse |
Sprachzertifikat über die für die angestrebte Tätigkeit relevanten Sprachkenntnisse |
Lebenslauf |
in tabellarischer Form |
Motivationsschreiben |
zur Wahl der Stelle, des Arbeitsortes und zur Zukunftsplanung (1 Seite max.) |
Ausbildung / Praktikum / Weiterbildung
(kein Studium)
Ausbildungs- / Praktikumsvertrag |
Vertrag vom deutschen Arbeitgeber, von beiden Vertragsparteien unterzeichnet, mit Informationen zum Einkommen und weiteren Vereinbarungen (falls vorhanden). Bei einem Praktikum: Informationen zum Programm |
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis | Durch den Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/weiterleitung/1478916163404 |
Finanzierung |
Nachweise zur Finanzierung des Aufenthalts |
Nachweis Deutschkenntnisse |
Antragsteller*innen, die eine qualifizierte Berufsausbildung absolvieren möchten, benötigen bei Visumsbeantragung ein B1- Zertifikat einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den „Standards der Association of Language Testers in Europe“ (ALTE). Folgende Sprachzertifikate werden derzeit akzeptiert: „Goethe-Zertifikat B1“ des Goethe-Instituts, „Deutsch B1“ der telc GmbH, „Zertifikat B1“ des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD). |
Nachweise zur wirtschaftlichen Verwurzelung |
Nachweise zur wirtschaftlichen Situation im Heimatland |
Lebenslauf |
In tabellarischer Form |
Motivationsschreiben |
In dem geschildert wird warum der/die Antragsteller*in diese Ausbildung absolvieren möchte. |
Besuch eines Deutschkurses
(z.B. für anschließendes Studium/Arbeitsaufnahme)
Anmeldungsbestätigung |
Anmeldung zu einem Intensivsprachkurs (täglicher Unterricht mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche) |
Motivationsschreiben |
Motivationsschreiben des Antragstellers zur Studienwahl und zur Zukunftsplanung (1 Seite max.) |
Finanzierung |
Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG, abgegeben bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland, über den gesamten Zeitraum des Studiums (unterschrieben vom Sponsor, nach Möglichkeit in Deutschland) oder |
Nachweise zur wirtschaftlichen Verwurzelung |
Nachweise zur wirtschaftlichen Situation im Heimatland |
(Bundes-) Freiwilligendienst
(in der Regel für 12 Monate)
Alter des Antragstellers |
Zwischen 18 und 30 Jahren (Europäischer Freiwilligendienst) Bis zur Vollendung des 27. oder 29. Lebensjahres (FÖJ und FSJ) |
Vertrag / Vereinbarung |
Vertrag der deutschen Einrichtung, von beiden Vertragsparteien vollständig unterzeichnet, mit Informationen zum Einkommen und weiteren Vereinbarungen (falls vorhanden). |
Lebenslauf und Motivationsschreiben |
Lebenslauf und Motivationsschreiben, in welchem dargestellt wird, warum der Freiwilligendienst beabsichtigt ist und wie dieser in die aktuelle Lebensplanung passt. |
Sprachkenntnisse |
Grundkenntnisse der deutschen Sprache oder Bescheinigung der deutschen Einrichtung, dass darauf verzichtet werden kann oder ein Sprachkurs vorgesehen ist |
Reisekrankenversicherung |
Ab Einreise bis Freiwilligendienst-Beginn |
Nachweise zur wirtschaftlichen Verwurzelung |
Nachweise zur wirtschaftlichen Situation im Heimatland |
Fachkräfteinwanderungsgesetz (FEG)
Ziel dieses am 1. März 2020 in Kraft getretenen Gesetzes ist es, qualifizierten Fachkräften den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Bevor jedoch ein Visum beantragt werden kann, ist es wichtig, dass Ihre bereits erworbenen akademischen oder beruflichen Qualifikationen und Ihre Deutsch-Kenntnisse offiziell bestätigt werden.
Informationen dazu finden Sie unter:
https://www.make-it-in-germany.com/de/visum/quick-check/ und
https://www.Anerkennung-in-Deutschland.de
Wenn Sie über die erforderlichen Qualifikationen und Deutschkenntnisse verfügen und sich dafür interessieren, als Fachkraft nach Deutschland zu kommen, wenden Sie sich bitte an das
Deutsch-Senegalesische Zentrum für Jobs, Migration und Reintegration in Dakar
(im Erdgeschoss des ANPEJ in Castor-Dakar)
Lot 1 Lotissement SODIDA,
Avenue Bourguiba,
47267 Dakar-Liberté,
Tel.: +221 33 825 87 21
und vereinbaren Sie dort einen Termin, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Allgemeine Informationen
Informationen zu Visumsbearbeitung und Voraussetzungen zur Visumserteilung können nur von Botschaftsangestellten erteilt werden, nicht von Sicherheitspersonal oder Dritten. Die Botschaft arbeitet nicht mit Agenten, Reisebüros oder Mittelsmännern zusammen.
Übersetzung von Unterlagen
Alle Unterlagen und Urkunden, die nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch sind, müssen mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden.
Einbehaltung bestimmter Dokumente
Anträge, Passfotos oder andere Dokumente werden weder nach Ablehnung noch nach Rücknahme des Antrags an den Antragsteller zurückgegeben.
Originalurkunden werden nach Abschluss der Bearbeitung zurückgegeben.
Selbständige Überprüfung des Visums
Prüfen Sie bei Abholung des visierten Passes das Visumsetikett auf Richtigkeit und Vollständigkeit, eventuelle Fehler sind unverzüglich anzuzeigen.
Antrag keine Garantie auf Ausstellung
Die Vorlage vollständiger Antragsunterlagen garantiert nicht die Erteilung eines Visums. Zusätzlich zu den allgemein vorzulegenden Unterlagen können weitere Nachweise gefordert werden.
Die Grenzbehörden können dem Antragsteller trotz Visum die Einreise verweigern.
Umgang mit gefälschten Dokumenten
Gefälschte Dokumente werden einbehalten und an die zuständigen Behörden weitergeleitet.
Die Einreichung von gefälschten Dokumenten ist ein Ablehnungsgrund.