Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Merkblatt zur Familienzusammenführung (Nationale Visa)
Eine Terminvereinbarung ist ausschließlich über die Website der Botschaft möglich!
Ablauf des Visaprozesses
Visa-Navigator! Informationen zum Visum finden Sie auch hier: http://visa.diplo.de
Termin buchen |
Antragsteller für ein Visum zur Familienzusammenführung müssen einen Vorsprachetermin über das Online-Terminvergabesystem auf der Website der Botschaft buchen. Familienangehörige von anderen EU-Staatsangehörigen können ihren Antrag ohne vorherige Terminvergabe an den Tagen der Antragsannahme für Visa zum Familiennachzug stellen |
Persönliches Erscheinen |
Alle Antragsteller müssen persönlich bei der Botschaft vorstellig werden. |
Keine Unterlagen vorab an die Botschaft senden |
Bitte senden Sie vorab KEINE Unterlagen an die Botschaft sondern nur direkt an den Antragsteller! |
Unterlagen nachreichen |
Falls Sie am Schalter aufgefordert werden, Dokumente nachzureichen, geben Sie stets das Aktenzeichen (fünfstellige Nummer) an. Dieses ist auf der Quittung unter dem Barcode zu finden. |
Dauer
Fast alle Anträge für ein Visum zur Familienzusammenführung werden zur Zustimmung an die örtlich zuständige deutsche Ausländerbehörde weitergeleitet.
Die Bearbeitungsdauer beträgt daher oft 6 bis 10 Wochen oder länger.
Stellen Sie Anträge deswegen mit ausreichend zeitlichem Vorlauf!
Kosten
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 50.000 FCFA für Erwachsene und 25.000 FCFA für Kinder.
Anträge von Ehegatten oder Kindern deutscher oder anderer EU-Staatsangehöriger sind gebührenfrei.
Bei Ablehnung des Visums erfolgt keine Erstattung der Gebühr.
Erforderliche Unterlagen
Alle im Anschluss aufgeführten Unterlagen (außer des Antragsformulars) sind im Original sowie mit 2 lesbaren Fotokopien vorzulegen.
Die Botschaft behält sich im Einzelfall das Recht auf die Anforderung weiterer Dokumente vor.
Unterschriebene Antragsformulare |
2 vollständig ausgefüllte, vom Antragsteller unterschriebene Antragsformulare (Antragsformulare sind gebührenfrei) Die Anträge von Minderjährigen unter 16 Jahren sind von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben. Minderjährige zwischen 16 und 18 Jahren benötigen außerdem eine schriftliche Reiseerlaubnis sowie Kopien der Pässe beider Sorgeberechtigter. |
Passbilder |
2 aktuelle biometrische Passbilder mit weißem Hintergrund (nicht an das Antragsformular anheften) |
Gültiger Reisepass |
Gültiger Reisepass sowie 2 Kopien der Seite mit den persönlichen Daten des Antragstellers |
ID-Karte |
ID-Karte + 2 Kopien |
Geburtsurkunde |
Geburtsurkunde des Antragstellers + 2 Kopien Bei Antragstellern aus Guinea-Bissau zusätzlich: Kopie der Registerauszug-Seite |
Passbild der Referenzperson |
1 Passbild der in Deutschland lebenden Referenzperson |
Meldebescheinigung der Referenzperson |
Meldebescheinigung der in Deutschland lebenden Referenzperson + 2 Kopien |
Kopien des Reisepasses der Referenzperson |
2 Kopien aller Seiten mit Eintragungen (Datenseite, Seiten mit Visa, Ein- und Ausreisestempeln o.ä.) der in Deutschland lebenden Referenzperson |
Zusätzlich benötigen Sie folgende Dokumente:
Ehegattennachzug
Sie sind mit einer in Deutschland lebenden Person verheiratet und möchten zu dieser Person ziehen.
Heiratsurkunde |
Heiratsurkunde der Eheleute + 2 Kopien |
ggf. Scheidungsurteil |
Alle Scheidungsurteile der Eheleute + 2 Kopien Bei deutschen Urteilen mit Rechtskraftvermerk |
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (A1) |
Nachweis einfacher Deutschkenntnisse in Form A1 Zertifikat einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den „Standards der Association of Language Testers in Europe“ (ALTE) + 2 Kopien: Dies trifft derzeit für folgende Sprachzertifikate zu: „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts, telc GmbH, „Grundstufe Deutsch 1“ des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD), „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V. |
Kindernachzug
Ein im Ausland lebendes Kind möchte zu den Eltern oder einem Elternteil in Deutschland ziehen.
Ausgefüllte Antragsformulare |
2 ausgefüllte Antragsformulare pro Kind, die von den sorgeberechtigten Personen (i. d. R. die Eltern) unterschrieben sein müssen. |
Nachweis Deutschkenntnisse |
Kinder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und zu einem ausländischen Elternteil nach Deutschland ziehen wollen müssen Deutschkenntnisse des Niveaus C1 vorweisen. Kinder, die zu einem deutschen Elternteil nachziehen wollen, müssen keine Deutschkenntnisse nachweisen. |
Zustimmung des anderen Elternteils bzw. Sorgerechtsbeschluss |
Zustimmung des anderen Elternteils, dass dieser mit der Ausreise einverstanden ist – für Gambia zusätzlich eine travel clearance. Sollte dieser Erklärung nicht vorzulegen sein, muss ein Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden – für Gambia zusätzlich eine travel clearance. Besitzen die Eltern nicht das gemeinsame Sorgerecht und ein Elternteil zieht nicht mit nach Deutschland, ist ebenfalls ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen – für Gambia zusätzlich eine travel clearance. |
Beabsichtigte Eheschließung
Sie sind mit einer in Deutschland lebenden Person verlobt und möchten nach Ihrer Einreise in Deutschland heiraten.
Anmeldung zur Eheschließung |
Vor Erteilung des Visums muss eine Bescheinigung des Standesamtes über den Termin zur Eheschließung. |
ggf. Scheidungsurteil |
Alle Scheidungsurteile der Eheleute + 2 Kopien Bei deutschen Urteilen mit Rechtskraftvermerk |
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse |
Nachweis einfacher Deutschkenntnisse in Form eines A1 Zertifikates einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den „Standards der Association of Language Testers in Europe“ (ALTE) + 2 Kopien Dies trifft derzeit für folgende Sprachzertifikate zu: „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts, telc GmbH, „Grundstufe Deutsch 1“ des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD), „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V. |
Verpflichtungserklärung |
Wenn alle Voraussetzungen für die Visumserteilung vorliegen, ist zudem eine Verpflichtungserklärung gemäß § 66 bis 68 AufenthG des in Deutschland lebenden Partners, bestätigt von der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland für den Zeitraum zwischen Einreise und Datum der Eheschließung. |
Krankenversicherung |
Es wird empfohlen, für den Zeitraum zwischen Einreise und Datum der Eheschließung eine für Deutschland gültige Krankenversicherung abzuschließen. |
Nachzug zum deutschen Kind (auch zum ungeborenen Kind)
Sie sind (werdende) Mutter oder Vater eines deutschen Kindes
und wollen zu diesem bzw. mit diesem Kind nach Deutschland ziehen.
Nachzug zum ungeborenen deutschen Kind |
Nachzug zum bereits geborenen deutschen Kind |
Mutterpasses oder ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft + 2 Kopien |
Deutscher Pass Ihres Kindes + 2 Kopien Geburtsurkunde Ihres Kindes + 2 Kopien |
Heiratsurkunde der Eltern |
Falls gegeben: Heiratsurkunde der Eltern + 2 Kopien |
Scheidungsurteil |
Falls gegeben: Alle Scheidungsurteile der Eheleute + 2 Kopien Bei deutschen Urteilen mit Rechtskraftvermerk. |
Vaterschaftsanerkennung |
Wenn notwendig: Vaterschaftsanerkennung + 2 Kopien |
Sorgerechtserklärung |
Wenn notwendig: Sorgerechtserklärung + 2 Kopien |
Allgemeine Informationen
Informationen zu Visumsbearbeitung und Voraussetzungen zur Visumserteilung können nur von Botschaftsangestellten erteilt werden, nicht von Sicherheitspersonal oder Dritten. Die Botschaft arbeitet nicht mit Agenten, Reisebüros oder Mittelsmännern zusammen.
Anerkennung ausländischer Urkunden
Senegalesische Urkunden müssen vom senegalesischen Außenministerium vorbeglaubigt und von der Botschaft legalisiert werden.
Urkunden aus Gambia und Guinea-Bissau müssen ggf. vor Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich überprüft werde.
Übersetzung von Unterlagen
Alle Unterlagen und Urkunden, die nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch sind, müssen mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden.
Einbehaltung bestimmter Dokumente
Anträge, Passfotos oder andere Dokumente werden weder nach Ablehnung noch nach Rücknahme des Antrags an den Antragsteller zurückgegeben.
Originalurkunden werden nach Abschluss der Bearbeitung zurückgegeben.
Selbständige Überprüfung des Visums
Prüfen Sie bei Abholung des visierten Passes das Visumsetikett auf Richtigkeit und Vollständigkeit, eventuelle Fehler sind unverzüglich anzuzeigen.
Antrag keine Garantie auf Ausstellung
Die Vorlage vollständiger Antragsunterlagen garantiert nicht die Erteilung eines Visums. Zusätzlich zu den allgemein vorzulegenden Unterlagen können weitere Nachweise gefordert werden.
Die Grenzbehörden können dem Antragsteller trotz Visum die Einreise verweigern (Art. 30 Visakodex).
Umgang mit gefälschten Dokumenten
Gefälschte Dokumente werden einbehalten und an die zuständigen Behörden weitergeleitet.
Die Einreichung von gefälschten Dokumenten ist ein Ablehnungsgrund.
Weitere Informationen
Grundsätzliche Informationen zum Verfahren Das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation gilt zwischen Gambia und Deutschland…