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Einreise nach Senegal und Aufenthaltserlaubnis
Für die Einreise in die Republik Senegal und einen vorübergehenden Aufenthalt von bis zu drei Monaten benötigen deutsche Staatsangehörige seit dem 01.05.2015 kein Visum. Ein Rückflugticket, sowie Nachweise zur Unterkunft sind bei der Einreise regelmäßig vorzulegen.
Für einen längerfristigen Aufenthalt ist eine Aufenthaltserlaubnis (Carte d'identité d'étranger) bei der senegalesischen Ausländerpolizei „Direction de la Police des étrangers et des Titres de voyage“ (DPETV) zu beantragen.
Einzelheiten zur Beantragung finden Sie auf der Seite des senegalesischen Innenministeriums.