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Rentenangelegenheiten

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com

08.12.2022 - Artikel

Lebensbescheinigung für Rentenzwecke

Im Ausland lebende Rentenbeziehende bekommen einmal im Jahr das Formular zur Lebensbescheinigung zugeschickt.

Diese Lebensbescheinigung muss die/der Rentenberechtigte eigenhändig unterschreiben und die Unterschrift dann im Regelfall von einer Behörde bzw. autorisierten Stelle des Wohnlandes bestätigen lassen. Die Bestätigung kann die deutsche Botschaft Dakar vornehmen.

Bei der Bestätigung muss sich die/der Rentenberechtigte durch ein gültiges Personaldokument ausweisen.

Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihr Rentenversicherungsträger stets Ihre aktuelle Adresse hat. Sollte sich Ihre Anschrift geändert haben, können Sie die Änderung Ihrem Rentenversicherungsträger direkt mitteilen oder einfach hier auf den Link zur Deutschen Post klicken.

Wenn Ihnen das Formular der Lebensbescheinigung nicht per Post zugestellt worden sein sollte, können Sie sich die Lebensbescheinigung unter dem genannten Link auch selbst aus dem Downloadcenter des Renten Service herunterladen.

Wird die Lebensbescheinigung nicht fristgerecht zurückgesandt, wird die Rentenzahlung unterbrochen.

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